Ab jetzt finanziell unabhängig (eBook)
208 Seiten
Verbraucherzentrale NRW (Verlag)
978-3-86336-357-4 (ISBN)
Die Wirtschaftsjournalistin Anke Henrich (u.a. Bild, Focus, Wirtschaftswoche) wurde mit dem 'Deutschen Journalistenpreis' ausgezeichnet. Sie ist außerdem Inhaberin einer Agentur für Mittelstandskommunikation
Die Wirtschaftsjournalistin Anke Henrich (u.a. Bild, Focus, Wirtschaftswoche) wurde mit dem "Deutschen Journalistenpreis" ausgezeichnet. Sie ist außerdem Inhaberin einer Agentur für Mittelstandskommunikation
Berufsunfähigkeit – Existenz sichern
Ob Elif, Julia, Katharina oder Oda: Für alle vier Frauen ist ihre Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Aber ein Unfall oder eine Erkrankung kann jede von ihnen jederzeit so aus der Bahn werfen, dass sie – selbst wenn sie will – nicht mehr arbeiten kann. Jährlich werden in Deutschland mehr als 200.000 Menschen berufsunfähig. Psychische Erkrankungen gelten dabei als häufigste Ursache. Ihr Anteil liegt bei 29 Prozent.
Die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker hat berechnet, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Was die Statistik auch zeigt: Berufsunfähigkeit trifft sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmerinnen. Wer berufsunfähig wird, ist im Schnitt 44 Jahre alt.
Was ist, wenn dann nicht vorgesorgt ist, um finanziell über die Runden zu kommen? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) [42]springt ein, wenn die Versicherte ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr oder nur zu 50 Prozent ausüben kann. Diese Versicherung ist daher, neben der privaten Haftpflichtversicherung (p Seite 39), ein „Must have“ – für Frauen wie für Männer.
Auch Hausfrauen und -männer können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Kaum Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung
Eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es schon seit dem Jahr 2001 nicht mehr. Nur noch ältere Versicherte – vor 1961 geboren – können auf diese Leistung zählen. Alle anderen haben bei Berufsunfähigkeit nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie richtet sich danach, wie viele Stunden trotz Krankheit noch gearbeitet werden kann und wie viel dann verdient wird. Zunächst wird geprüft, ob die Versicherte wirklich nicht mehr in der Lage wäre, drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Nur wenn das nicht der Fall ist, gibt es die volle Erwerbsminderungsrente. Sind täglich drei bis sechs Stunden Arbeit möglich, halbiert sie sich. Und bei mehr als sechs Stunden bekommen Versicherte gar keine Rentenzahlung.
Eine Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer in den letzten fünf Jahren rentenversichert war und davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Für junge Menschen gibt es Zurechnungszeiten obendrauf.
Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente höchstens sein wird, steht schon fest. Das können Sie in der persönlichen Renteninformation (p Seite 95) nachlesen, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einmal im Jahr schickt. Klar ist: Sie wird weit niedriger als Ihr aktueller Verdienst sein. 80 Prozent vom derzeitigen Netto sind ein guter Richtwert. Hier klafft also eine große Lücke – und Sie sind weit von finanzieller Unabhängigkeit entfernt. Für junge Frauen, die wie Elif noch ganz am Anfang des Berufslebens stehen, gilt das vielleicht für einen sehr langen Zeitraum!
Lücken sinnvoll schließen
Die private Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist daher ein Muss! Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die [43]Lücke zwischen Erwerbsminderungsrente und Verdienst – abhängig natürlich von der jeweils versicherten Monatsrente.
Außerdem zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr oder nur zu 50 Prozent nachkommen können. Also deutlich früher als die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung im Ernstfall einspringt. Der Vertrag sollte idealerweise so lange laufen, bis die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist (also das 67. Lebensjahr, jedenfalls für alle ab 1964 geborenen Frauen).
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nie mit einer kapitalbildenden Versicherung (p Seite 101) kombiniert werden. Denn wenn Sie in einer finanziell schwierigen Situation einmal die Prämien für Ihre Lebensversicherung nicht mehr zahlen können, verlieren Sie dadurch auch Ihren existenziell wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz. Das sollte auf keinen Fall passieren! Eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist dagegen unproblematisch.
Je früher, desto günstiger
Der Beitrag zur BU richtet sich unter anderem danach, welche Leistungen Sie in welcher Höhe und wie lange vereinbaren wollen. Auch Ihr Alter bei Vertragsabschluss sowie Ihr Gesundheitszustand sind wichtige Kriterien bei der Bemessung der Beiträge. Denn danach kalkulieren die Versicherer Ihr individuelles Risiko, berufsunfähig zu werden und die Wahrscheinlichkeit, dass Leistungen gezahlt werden müssen. Auch Hobbys und Berufe sind Risikogruppen zugeordnet. Allgemein gilt: Je jünger, gesünder und risikoloser, desto günstiger.
q Tipp
Die Stiftung Warentest bewertet regelmäßig sowohl die Versicherungsbedingungen als auch die Anträge auf Berufsunfähigkeitsschutz. Im März 2024 reichten die Qualitätsurteile – im Test waren 67 Angebote – von sehr gut bis befriedigend.
Vorsicht bei Gesundheitsfragen!
Bevor der Versicherer Ihren Versicherungsantrag annimmt, müssen Sie einen Gesundheits-Check per Fragebogen beantworten. Denn leiden Sie an Vorerkrankungen, erhöht sich das Risiko, Ihren Beruf vielleicht nicht mehr ausüben zu können. Die [44]Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag müssen Sie deshalb vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Sonst kann der Versicherer später wegen „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" vom Vertrag zurücktreten. Dann hätten Sie im schlimmsten Fall lange für diese Versicherung gezahlt – und gehen trotzdem leer aus, wenn Sie berufsunfähig werden.
Die Versicherungen beurteilen die Antworten auf Gesundheitsfragen unterschiedlich. Das haben Stichproben gezeigt. Testpersonen haben mit identischen Angaben bei manchen Anbietern einen Vertrag bekommen, bei anderen hätten sie einen Risikozuschlag zahlen müssen und bei einigen wären sie sogar ganz abgelehnt worden.
q Tipp
Einen Wegweiser, um Gesundheitsfragen richtig zu beantworten, gibt es hier:
Hält die Versicherung Sie und Ihre Gesundheit für ein zu großes Risiko, lehnt sie Ihren Vertrag womöglich ganz ab. Dann gibt es Alternativen – jedoch mit weniger Schutz.
Achten Sie auf das Kleingedruckte: Wer zum Beispiel den Ausschluss für eine bestimmte Krankheit übersieht und später genau daran erkrankt, bekommt keine Rente aus der BU.
Holen Sie bei Ihren behandelnden Ärzten alle in den vergangenen fünf Jahren gestellten Diagnosen ein. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts Wichtiges vergessen. Wenn Sie fürchten, wegen der Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz zu bekommen, können Sie eine anonymisierte Voranfrage starten. Dabei fragt in Ihrem Auftrag zum Beispiel ein Versicherungsmakler bei verschiedenen Versicherern ab, ob und zu welchen Konditionen es für Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz gibt.
Für Elif als Single ist es ratsam einen Vertrag zu wählen, bei dem sie ihre monatliche Rente ohne erneute Gesundheits- und Berufsrisikoprüfung aufstocken kann. Denn was ihr jetzt als Einkünfte noch reicht, kann mit Haus und Kids später knapp werden.
Prüfen Sie Ihre Police anhand dieser Punkte:
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Die Rente wird gezahlt, sobald Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall in Ihrem in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein können. Das gilt auch bei einem Berufswechsel. Beispiel: Wer Bauschlosserin gelernt hatte, aber jetzt als IT-Expertin arbeitet, bei der wird nur die Tätigkeit als IT-Expertin geprüft.
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Die Versicherung prüft nicht, ob Sie mit Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten, Ihrer Erfahrung und Ausbildung noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Beispiel: Es wird nicht geprüft, ob eine operierende Chirurgin auch als Fachgutachterin tätig sein könnte, wenn ihre Hand nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.
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Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent...
| Erscheint lt. Verlag | 27.2.2025 |
|---|---|
| Verlagsort | Düsseldorf |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Geld / Bank / Börse |
| Schlagworte | Aktien • Altersvorsorge • Ehe • Eheähnliche Gemeinschaft • Geldanlage • Gesetzliche Rente • Güterstand • Kontrollvollmacht • Krypotwährung • MSCI World • Partnerschafsvertrag • Rentenlücke • Rentenniveua • Robo-Advisor • Scheidung • Trennung • Unterhalt • Vollmacht • Wertpapiere • Zugewinngemeinschaft |
| ISBN-10 | 3-86336-357-4 / 3863363574 |
| ISBN-13 | 978-3-86336-357-4 / 9783863363574 |
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