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Komikernation Deutschland (eBook)

Die Beschneidungsdebatte 2012 in Deutschland und die weltweiten Folgen

(Autor)

eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
236 Seiten
tredition (Verlag)
978-3-384-07399-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Komikernation Deutschland -  Ulf Dunkel
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Das sogenannte Beschneidungsgesetz wurde am 12. Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Seitdem sind Jungen in Deutschland rechtlos gestellt, was ihre Genitalautonomie angeht. Ulf Dunkel stellt die seit Juli 2012 vorangegangene kurze, aber in Teilen sehr heftig geführte Beschneidungsdebatte vor und analysiert die Standpunkte der damaligen Beteiligten. Dabei wurde die Hauptgruppe der Beteiligten überhaupt nicht gehört - die Betroffenen: Männer, die als Kinder aus religiösen, traditionellen, hygienischen oder pseudomedizinischen Gründen vorhautamputiert wurden. Viele leiden bis heute durch den Verlust des empfindsamen, funktionalen und schützenden Vorhautgewebes und damit auch durch den Verlust an erotischer Empfindsamkeit. Eine Bewertung der Sitzungen des Deutschen Bundestags und des Deutschen Ethikrats stellt fest, mit wieviel Halbwissen und unwahren Behauptungen vor allem Religionsvertreter hier für ihre eigenen und gegen die Interessen der hilflosen Knaben argumentiert haben. Über allem in der damaligen Beschneidungsdebatte schwebte jedoch der ständige Vorwurf, antisemitisch und islamophob zu sein, wenn man sich für die Menschenrechte von Kindern einsetzt. Dunkel kommt zu einem klaren Ergebnis der Beschneidungsdebatte, die seit 2012 weltweit nicht verstummt ist, wie es sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel gewünscht hatte.

Ulf Dunkel, geboren 1962, ist ein deutscher Kaufmann, Politiker, Autor und Intaktivist, der sich seit Sommer 2012 dafu?r einsetzt, dass die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Knaben rechtlich verboten wird. Die Lektu?re des Buches »Unspeakable Mutilations - Circumcised Men Speak Out« von Lindsay R. Watson bewegte ihn dazu, es ins Deutsche zu u?bertragen, weil ihn nicht nur die Berichte der betroffenen Männer sehr beru?hrten, sondern auch die Analyse des Autors sehr bewegte, was mit Männern geschieht, die durch Trigger-Erlebnisse aus ihrem sog. »Beschneidungskoma« erwachen. Selbst Opfer eines fru?hkindlichen Traumas, hatte er beim Ansehen des bekannten Dokumentarfilms »It's A Boy!« u?ber Säuglingsbeschneidung Ende 2012 auch ein solches Trigger-Erlebnis. Dies veranlasste ihn zu einem öffentlich gewordenen, in den Medien umstrittenen Wutausbruch und bewegte ihn zu seinem »Gedicht zur Abschaffung der Menschenrechte fu?r Jungen in Deutschland«, um seinen Zorn auf Menschen, die wehrlosen Kindern traumatisierende Dinge antun, auszudru?cken. Er engagiert sich nach wie vor fu?r die Intaktheit aller Kinder und sieht auch das Übersetzen und Schreiben von Büchern zum Thema »Genitalautonomie bei Kindern« als einen Beitrag dazu.

Ulf Dunkel, geboren 1962, ist ein deutscher Kaufmann, Politiker, Autor und Intaktivist, der sich seit Sommer 2012 dafür einsetzt, dass die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Knaben rechtlich verboten wird. Die Lektüre des Buches »Unspeakable Mutilations – Circumcised Men Speak Out« von Lindsay R. Watson bewegte ihn dazu, es ins Deutsche zu übertragen, weil ihn nicht nur die Berichte der betroffenen Männer sehr berührten, sondern auch die Analyse des Autors sehr bewegte, was mit Männern ge­schieht, die durch Trigger-Erlebnisse aus ihrem sog. »Beschneidungskoma« erwachen. Selbst Opfer eines frühkindlichen Traumas, hatte er beim Ansehen des bekannten Dokumentarfilms »It's A Boy!« über Säuglingsbeschneidung Ende 2012 auch ein sol­ches Trigger-Erlebnis. Dies veranlasste ihn zu einem öffentlich gewordenen, in den Medien umstrittenen Wutausbruch und bewegte ihn zu seinem »Gedicht zur Abschaf­fung der Menschenrechte für Jungen in Deutschland«, um seinen Zorn auf Menschen, die wehrlosen Kindern traumatisierende Dinge antun, auszudrücken. Er engagiert sich nach wie vor für die Intaktheit aller Kinder und sieht auch das Übersetzen und Schreiben von Büchern zum Thema »Genitalautonomie bei Kindern« als einen Beitrag dazu.

Das Kölner Urteil

Ein deutsches Landgericht sprach ein Urteil und löste eine bundesweite Debatte aus. Kommt nicht jeden Tag vor. Was war geschehen?

1.1 Auslöser

2012. Jeanne d’Arc feierte ihren 600. Geburtstag. Whitney Houston starb. Bundespräsident Christian Wulff trat zurück und Joachim Gauck wurde gewählt. Schweden gewann mit Loreen und »Euphoria« den European Song Contest. »Der Schrei« von Edvard Munch wurde für 119,9 Millionen US-Dollar verkauft.

Mitte 2012 schnappte ich irgendwo bei Facebook einen ungeheuerlichen Vorwurf auf, wonach ganz Deutschland antisemitisch wäre, wenn ein gewisses »Kölner Urteil« Bestand hätte. Pazifistisch aufgewachsen, in Kenntnis der Gräueltaten, die Nazideutschland an den Juden verübt hat, als Kriegsdienstverweigerer und »Zivi«, wurde ich sofort hellhörig und hatte viele Fragen. Was ist das Kölner Urteil? Warum soll ganz Deutschland antisemitisch sein? Wer behauptet das? Worum geht es hier überhaupt?

Rasch war klar, worum es ging: Beschneidung. Ein Begriff, den ich vielleicht mal am Rande im Religionsunterricht gehört hatte, wo er vielleicht im Zusammenhang mit jüdischen und muslimischen Ritualen erwähnt worden war. Aus dem Zivildienst, wo ich in einem Krankenhaus-OP dem Anästhesisten assistieren durfte und konkret Zeuge zweier Phimose-Operationen war, bei denen auch das Wort Beschneidung fiel. Aus einem Botanikbuch, in dem beschrieben wurde, wie Rosenstöcke beschnitten werden, damit sie prächtiger neu erblühen.

Hier ging es um die »Beschneidung« eines kleinen Jungen, der danach fast verblutet wäre. Weshalb die Behandlung überhaupt zum öffentlichen Problem wurde. Was war passiert?

Ein vierjähriger Junge muslimischer Eltern in Deutschland war »aus religiösen Gründen« beschnitten worden. Sie hatten dafür einen ebenfalls muslimischen Arzt in Köln bemüht, der die Operation »nach allen Regeln der Kunst« in seiner Praxis am 4. November 2010 ausführte. Trotzdem kam es zu sehr starken Nachblutungen. Daher brachte seine Mutter ihn zwei Tage später in die Universitätsklinik Köln, wo man die Blutungen stoppen konnte. Für diese Nachbehandlungen waren Vollnarkose und ein stationärer Aufenthalt von insgesamt zehn Tagen nötig.1

Eine Krankenschwester der Uniklinik zeigte den Arzt anschließend an, so dass die Staatsanwaltschaft auf die Angelegenheit aufmerksam wurde und Strafantrag gegen den Beschneider stellte.

Die Sache ging vors Amtsgericht Köln, das den Arzt am 21. September 2011 freisprach. Es ging davon aus, die Einwilligung der Eltern in die religiös motivierte Operation sei rechtswirksam, weil sie dem Wohle des Kindes entspräche.2

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein und wollte den Arzt nach wie vor wegen Körperverletzung verurteilt sehen. So ging der Fall vor das Landgericht Köln, das am 7. Mai 2012 ein Aufsehen erregendes Urteil fällte. Demnach ist diese medizinisch nicht indizierte, d. h., medizinisch nicht notwendige, sondern rein aus religiösen Gründen der Eltern motivierte Operation ganz klar eine Körperverletzung. Dass diese »Beschneidungen« schon seit langer Zeit geduldet würden, könne nicht entschuldigend als »Sozialadäquanz« gelten. Die religiöse Motivation der Eltern hätte »auch keine rechtfertigende Wirkung«, da das »Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung« nicht über dem »Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung« steht. Damit widersprach das Landgericht Köln dem Urteil des Amtsgerichts, musste allerdings juristisch korrekt feststellen, dass der Arzt nicht verurteilt werden könne, da er »in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum« handelte und damit nicht schuldig sein könne.3

Somit hätte der Fall zu den Akten gelegt werden können und die Öffentlichkeit wäre nicht darauf aufmerksam geworden, wenn das Landgericht nicht ebenso klar festgestellt hätte, dass sich nach diesem Urteil bei zukünftigen Eingriffen in das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung kein Arzt oder Beschneider mehr auf Verbotsirrtum berufen könne und straffällig würde. Damit kam das »Kölner Beschneidungsurteil« faktisch einem sofortigen Verbot sämtlicher nicht medizinisch indizierter Vorhautamputationen bei Jungen gleich, zumal es weitere Berufungsinstanzen ausschloss.

Das Kölner Urteil wurde Ende Juni 2012 in den Medien kommuniziert und sofort scharf verurteilt. Aber nicht von muslimischer Seite, wie man hätte annehmen können, sondern vor allem von jüdischer Seite.

Anfang Juli 2012 fand eine Konferenz Europäischer Rabbiner statt, auf der ihr Vorsitzender Pinchas Goldschmidt behauptete, das Urteil des Kölner Landgerichts sei der »[s]chwerste Angriff auf das jüdische Leben seit dem Holocaust«. Zudem behauptete er: »Die Beschneidung ist die Grundlage zum Übertritt zum jüdischen Volk« und rief auf, das Kölner Gerichtsurteil zu missachten. Goldschmidt sagte damals drohend voraus: »Wenn das Gesetz angenommen wird, gibt es keine Zukunft für die jüdischen Gemeinden in Deutschland.«4

Damit setzte er alle Deutschen unter Druck, die aus der unrühmlichen, mörderischen Geschichte Deutschlands die Lehre gezogen hatte, dass sich Unrecht gegen Juden, weil sie Juden sind, auf deutschem Boden nie wiederholen darf. Seine Äußerungen und die vieler anderer, die in dieselbe Kerbe schlugen, machten klar: Ein Deutschland, das das Wohl kleiner Kinder über das Wohl der Juden stellt, die gerade durch ein früheres Deutschland so gelitten hatten, sei gegen Juden, weil sie jüdisch sind und jüdische Rituale vollziehen. Ein solches Deutschland sei antisemitisch.

Der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, zog gleich und drohte mit Auswanderung aller Juden aus Deutschland. Er forderte die Kanzlerin, die Bundestagsfraktionen und die Ministerpräsidenten aller Bundesländer auf, »gleich nach der Sommerpause« ein Gesetz zu verabschieden, das die rituelle Beschneidung weiterhin erlaubt. Damit unterstellte er allen, die für die Rechte von Kindern eintraten, eine Situation schaffen zu wollen, in der Juden nicht länger in Deutschland leben könnten, und damit auch zwischen den Zeilen Antisemitismus.5

1.2 Erster Eindruck

Starker Tobak. Natürlich wollte ich – wie vermutlich viele andere auch – nicht durch eine solche Pauschalverurteilung zum Antisemiten werden. Ich habe und hatte nichts gegen Juden. Warum auch? Ich kannte damals keinen einzigen Juden persönlich, wie vermutlich viele andere auch. Ich wusste kaum etwas über ihre Kultur, wie vermutlich viele andere auch.

Ich wunderte mich, warum diese »jüdische Beschneidung« in Deutschland überhaupt ein Thema war. Schlichtweg hatte ich aus der Schulzeit nur behalten, dass Juden dies seit alten Zeiten mit ihren Söhnen taten. Muslime hatte ich bis dahin überhaupt nicht mit »Beschneidung« in Verbindung gebracht, kannte ich doch auch nur wenige Muslime persönlich. Es wurde nie thematisiert und ich ging tatsächlich naiv davon aus, dass das im modernen Deutschland nicht geschehen würde, weil es ja – soviel wusste ich auch ohne Kölner Landgericht – eine Körperverletzung eines Kindes, eventuell sogar eines Neugeborenen ist.

Natürlich war auch ich als deutscher Kriegsenkel sozialisiert. Ich wusste, was die Nazis Schlimmes getan hatten und dass die Juden am meisten unter ihnen gelitten hatten. Ich hatte meinen Remarque gelesen, den Kriegsdienst verweigert und war deutscher Nachkriegspazifist, politisch links und tolerant allem und jedem gegenüber. Nazitum und Antisemitismus waren mir gleichermaßen fremd und verhasst. Ich wusste um Unrecht in der Welt, das vor allem Minderheiten ertragen hatten und ertragen mussten.

Nachdem mir bewusst geworden war, dass dieses religiöse, einschneidende Ritual noch immer ausgeführt wird und dass anscheinend alle Juden auf diesem Ritual bestehen müssen, wollte ich wissen, was an den Vorwürfen der Rabbiner gegen Deutschland dran ist. Ich suchte Informationen und fand und finde nach wie vor immer mehr Informationen über dieses anscheinend so wichtige Ritual, das anscheinend seit Jahrtausenden (bei Juden) und seit Jahrhunderten (bei Muslimen) angeblich unverändert ausgeführt wird, um ihre Knaben in die jeweilige Religionsgemeinschaft aufzunehmen.

Selbstverständlich las ich zuerst die Urteile des Kölner Amtsgerichts und Landgerichts. Die führten mich zu den Schriften von Professor Holm Putzke, der schon 2008 in einer Festschrift für seinen früheren Arbeitgeber, Rolf Dietrich Herzberg, über »Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben« geschrieben und damit das Urteil des Kölner...

Erscheint lt. Verlag 12.12.2023
Verlagsort Ahrensburg
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Bewerbung / Karriere
Sachbuch/Ratgeber Gesundheit / Leben / Psychologie
Recht / Steuern Öffentliches Recht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte Beschneidung • Elternrecht • Erziehung • Genitalverstümmelung • Kinderrechte • Menschenrechte • Religion • Religionsfreiheit
ISBN-10 3-384-07399-1 / 3384073991
ISBN-13 978-3-384-07399-0 / 9783384073990
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