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Skippertraining (eBook)

Planen, Führen und Entscheiden

(Autor)

eBook Download: EPUB
2018 | 9. Auflage
192 Seiten
Delius Klasing Verlag
978-3-667-11333-7 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Skippertraining -  Rolf Dreyer
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Skippern will gelernt sein Mit dem Bootsführerschein in der Tasche die sieben Weltmeere erobern! Ganz so einfach geht es dann doch nicht, denn nur mit viel Erfahrung, Praxis und Routine kann aus dem SKS-Schein-Inhaber ein wirklicher Skipper werden. Auf diesem Weg hilft nur: auf kurzen und langen Törns und Skippertrainings üben, üben, üben und aus Fehlern lernen. Einfacher wird es natürlich, wenn man auf das Wissen erfahrener und versierter Skipper zurückgreifen kann. Schließlich muss man ja nicht jeden Fehler selbst machen. Mit Rolf Dreyers Skippertraining gibt es für alle angehenden Yachtskipper jetzt endlich geballtes Skipper-Wissen in einem Buch. Skippertraining von Navigation bis Seemannschaft Mittlerweile bereits in der 7. Auflage ist das Skippertraining seit seinem Erscheinen 2002 ein unverzichtbares Tool in der Bordbibliothek jedes Bootsführerscheininhabers geworden: Rolf Dreyer legt mehr Wert auf praxisnahe Tipps als auf trockene Theorie und hilft dem werdenden Skipper beim Planen, Führen und Entscheiden. Hierbei werden alle Kernthemen eingehend besprochen: • Charter und Törnplanung • Navigation auf See • Hafenmanöver und Tipps zum Hafenmanövertraining • Umgang mit der Bordelektrik und Bordinstrumenten inkl. Radar • Verhalten bei Nebel, Seegang und Sturm • Entscheiden und Führen im Notfall: Mensch über Bord, Feuer, Wassereinbruch, Kentern Praktische Checklisten und Zusammenfassungen für die Zeit der Törnplanung und auch während des Törns sowie 135 anwendungsbezogene Skippertipps erleichtern dem angehenden Bootsführer die Planung, ebenso wie zahlreiche erläuternde Abbildungen und Farbfotos. Kompetent führen, verantwortungsvoll entscheiden - und mit viel Spaß segeln: Dafür ist das Skippertraining nahezu unverzichtbar. Dann also: Leinen los!

7. Dezember 1948: geboren in Bielefeld Sommer 1963: Mitglied der Segler-Vereinigung Hüde e. V. (Dümmer) Erwerb des Segelführerscheins A Sommer 1964 bis 1968: Gewinn diverser Jollenregatten (ca. 30 Pokale) als Steuermann im Piraten Bibi (Beil G-2525) Mai 1968: Abitur am Ratsgymnasium Bielefeld Wintersemester 1968 bis Sommersemester 1973: Studium der Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Informatik an der Universität Freiburg (Brsg.) Abschluss: Diplom-Mathematiker, anschließend Assistent an der mathematischen Fakultät 1977 bis 1990: Verschiedene Tätigkeiten in der Computer-, Medizintechnik-, Maschinenbau- und Baustoffindustrie 1979: Mitglied des Kieler Yacht-Clubs, Erwerb eines Folkebootes Laetitia (bis 1989) 1991: Gründung der Yachtschule 1994: Erwerb einer Hallberg-Rassy 31 Algebra; damit jährlich über 2000 sm gesegelt 1996: Gewinn des Fahrtenwettbewerbs des Kieler Yacht Clubs (Walter-Ahrens-Erinnerungspreis) 2000: Erneuter Gewinn des Fahrtenwettbewerbs des Kieler Yacht Clubs (Kommodore-Rüdel-Preis) 2002: Berufung zum Prüfer für den Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferschein 1994 bis heute: Veröffentlichung diverser Sachbücher zu den Themen Sportbootführerschein See, Sportküstenschifferschein, UKW-Funk, Wetterkunde, Astronomie und Skippertraining

7. Dezember 1948: geboren in Bielefeld Sommer 1963: Mitglied der Segler-Vereinigung Hüde e. V. (Dümmer) Erwerb des Segelführerscheins A Sommer 1964 bis 1968: Gewinn diverser Jollenregatten (ca. 30 Pokale) als Steuermann im Piraten Bibi (Beil G-2525) Mai 1968: Abitur am Ratsgymnasium Bielefeld Wintersemester 1968 bis Sommersemester 1973: Studium der Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Informatik an der Universität Freiburg (Brsg.) Abschluss: Diplom-Mathematiker, anschließend Assistent an der mathematischen Fakultät 1977 bis 1990: Verschiedene Tätigkeiten in der Computer-, Medizintechnik-, Maschinenbau- und Baustoffindustrie 1979: Mitglied des Kieler Yacht-Clubs, Erwerb eines Folkebootes Laetitia (bis 1989) 1991: Gründung der Yachtschule 1994: Erwerb einer Hallberg-Rassy 31 Algebra; damit jährlich über 2000 sm gesegelt 1996: Gewinn des Fahrtenwettbewerbs des Kieler Yacht Clubs (Walter-Ahrens-Erinnerungspreis) 2000: Erneuter Gewinn des Fahrtenwettbewerbs des Kieler Yacht Clubs (Kommodore-Rüdel-Preis) 2002: Berufung zum Prüfer für den Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferschein 1994 bis heute: Veröffentlichung diverser Sachbücher zu den Themen Sportbootführerschein See, Sportküstenschifferschein, UKW-Funk, Wetterkunde, Astronomie und Skippertraining

YACHTCHARTER


DIE RISIKEN

Ein eigenes Schiff – und sei es nur für eine Woche. Urlaub in verträumten Buchten und idyllischen Häfen, im Kreis der Familie oder Freunde, Baden im Meer, das bleibt unvergesslich. Viele Segler chartern ein Schiff und sind fasziniert von der Freiheit und der Unabhängigkeit, die eine eigene Yacht bietet. Aber auch in der Charterbranche gibt es Pannen und »schwarze Schafe«. Manchmal kommt es zu Problemen mit schwerwiegenden Folgen. Daher sollte jeder Charterkunde wissen, welche Risiken er eingeht und wie er sie begrenzen oder vermeiden kann.

KONKURS DES VERCHARTERERS

Der Charterer zahlt die erste Hälfte der Chartergebühr bei Vertragsabschluss und die zweite Hälfte (zuzüglich der vereinbarten Kaution) vier Wochen vor Charterbeginn. Das ist üblich. Einige, sogar auch bekannte Charterbetriebe mussten in den vergangenen Jahren Konkurs anmelden. Ein Schock für die Kunden: Erst war der Urlaub futsch und dann auch noch das angezahlte Geld. Gegen den Konkurs kann man sich nicht schützen, aber das Geld kann der Kunde retten, indem er vor der Zahlung einen Sicherungsschein verlangt. Das muss allerdings in den Chartervertrag aufgenommen werden.

DAS SCHIFF IST NICHT DA

Manchmal kann das gecharterte Boot nicht übergeben werden, weil es auf der letzten Reise beschädigt wurde und repariert werden muss. Es ist auch möglich – wenngleich seltener –, dass der letzte Charterer noch mit dem Schiff unterwegs ist. Ein großer Charterbetrieb bietet dann ein anderes Schiff an – aus Kulanz oftmals ein größeres. Diese Möglichkeit hat ein Privatmann, der nur ein oder zwei Schiffe verchartert, nicht.

DAS SCHIFF IST MANGELHAFT

Charterboote werden nicht selten beschädigt. Zwischen der Rücknahme des Bootes und der Übergabe an den nächsten Charterer liegt eine Nacht. Eine große Station mit eigenem technischen Service behebt in dieser Zeit alle Schäden. Ein erfahrener Betrieb achtet darauf, dass auf den Yachten eine einheitliche Ausstattung (GPS, Funk, Radar) vorhanden ist. So kann notfalls ein defektes Gerät durch eins aus einem anderen Schiff ersetzt werden.

Beim Chartern kein Risiko eingehen. Guter Service kann nicht nur den Urlaub retten, sondern ist am Ende auch noch billiger.

DAS SCHIFF IST NICHT SEETÜCHTIG

Läuft ein Schiff mit defektem Lot auf Grund und ist das Lot bereits beim Auslaufen defekt gewesen, so gilt dies immer als Fehler des Schiffsführers – unabhängig von anderen Ursachen. Denn das Schiff hätte gar nicht auslaufen dürfen. Bei stärkerem Seegang könnte binnen weniger Minuten ein Totalverlust eintreten. Dann würde eine Untersuchung eingeleitet (Seesicherheits-untersuchungsgesetz). Ergibt sich aus dem Abschlussbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, dass der Schiffsführer grob fahrlässig gehandelt hat, so droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wenn Mängel vor dem Auslaufen nicht behoben werden, trägt allein der Schiffsführer die Folgen. Viele Skipper wissen nicht, dass ein Schiff rechtlich bereits als nicht seetüchtig gilt, wenn nur ein einziges sicherheitsrelevantes Aggregat defekt ist – und dann darf man nicht auslaufen!

Daher muss vor dem Auslaufen die Funktionstüchtigkeit der gesamten technischen Ausrüstung sichergestellt sein und dies sollte auch – im Logbuch oder im Übergabeprotokoll – dokumentiert werden. Auch wenn es pingelig erscheinen mag: Wenn die sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht einwandfrei ist, sollte der Charterer das Schiff ablehnen und ein mängelfreies Ersatzfahrzeug fordern. (Bei einem seriösen Vercharterer dürfte eine derartige Panne aber kaum vorkommen.)

SCHLECHTE ÜBERGABE

»Das Schiff liegt an Steg 7 auf Platz 144, den Schlüssel finden Sie in der Backskiste.«

Charterschiffe sollten nach jeder Rückgabe abgetaucht werden. Hier ist das Ruder beschädigt, es hat eine Grundberühung gegeben.

Was auf den ersten Blick unbürokratisch und vertrauensvoll erscheinen mag, ist das Zeichen für einen wenig seriösen Vercharterer. An der Übergabe erkennt man den zuverlässigen Betrieb. Mit ihr wird der Charterer in die Yacht eingewiesen und es wird der technische Stand der Yacht dokumentiert. Für den Charterer bedeutet dies zweierlei. Er hat

1. die Gewähr, dass alles, was im Übergabeprotokoll steht, auch in Ordnung ist,

2. für alle Mängel aufzukommen, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.

Eine seriöse Charterfirma lässt jedes Schiff nach jeder Rückgabe abtauchen und darüber einen Bericht anfertigen. Nur so kann sie Schäden durch Grundberührung erkennen.

Gelegentlich versuchen unseriöse Vercharterer, dem Kunden Schäden unterzuschieben und die Kaution einzubehalten. Davor kann sich der Kunde schützen, indem er das Schiff besonders sorgfältig untersucht und alle Schäden selbst entdeckt. Dazu sollte das Schiff in kleine Bereiche aufgeteilt und diese jeweils von zwei Mitseglern kontrolliert werden. Im Außenbereich sind die Stellen, wo eine Yacht anstoßen oder verkratzen kann, unter die Lupe zu nehmen: Bug- und Heckkorb, Steven, Spiegel, das gesamte Gelcoat, die Reling – auch die Ummantelung – und natürlich die Segel. Unter Deck werden die Navigationsgeräte, die Bilge (Wasser in der Bilge im Übernahmeprotokoll notieren), die Gängigkeit der Seeventile, der Motorraum, das WC und der Wohnbereich überprüft. Bei einer ordentlichen Übergabe gehen die Kunden zunächst allein an Bord, um sich mit den Verhältnissen vertraut zu machen und ihre Sachen zu verstauen. Danach bereiten sie sich mithilfe eines Formularvordrucks (Muster siehe Folgeseite) auf die Übergabe vor. Schließlich übergibt ein Bootsmann das Boot. Er kennt das Schiff wie sein eigenes und beantwortet alle Fragen. Übergabe und Einweisung dauern etwa eine Stunde.

PAPIERE AN BORD

Bootszeugnis

Funkgenehmigungsurkunde (»Nummernzuteilungsurkunde«)

Funkbetriebszeugnis

Sportbootführerschein

Reisepass/Personalausweis

PANNEN WÄHREND DES TÖRNS

Technische Probleme während des Törns lassen sich nicht ausschließen. Für weniger erfahrene Charterer kann es sehr wichtig sein, das technische Personal des Vercharterers rund um die Uhr erreichen zu können – und zwar ohne Anrufbeantworter. Man denke nur an die Maschine, die beim Einlaufen in den Hafen nicht anspringt. Viele Charterbetriebe berichten, dass nach telefonischer Beratung die meisten Störungen vom Charterer selbst behoben werden. Zwei Beispiele mögen dies belegen, Heizung (siehe Seite 12) und Bugstrahlruder. Letzteres hat nämlich zwei Hauptschalter, von denen einer (an der Sitzbank) unbemerkt umgelegt wurde.

Wichtig ist, dass sich die Betriebsanleitungen für alle Geräte an Bord befinden.

Ersatzteile oder Austauschgeräte werden nur in Ausnahmefällen benötigt. Sie können per Paketdienst binnen 24 Stunden an Bord sein – sofern der Vercharterer ein eigenes Ersatzteillager hat. Und wenn ein Fehler nicht ohne fremde Hilfe zu beseitigen sein sollte – ein erfahrener Vercharterer hat Zugriff auf Fachbetriebe vor Ort. Das kann besonders im Ausland hilfreich sein.

VORBILDLICHES ÜBERGABEPROTOKOLL (Yacht- und Charterzentrum, Heiligenhafen)

Weiße Felder können bei Übergabe vom Charterer allein ausgefüllt werden.

BEI DER ÜBERGABE UND DER RÜCKGABE ABZUGEBENDE ERKLÄRUNGEN

Törn von: _______________________________________________________________________

ERKLÄRUNGEN ÜBERGABE

Vom Charterer auf Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen: • Großsegel • Coversail (wurde erklärt) • Genua • Rollfockanlage (funktionsfähig übernommen). Die Segel sofort nach Übergabe prüfen! (Der Segelmacher schließt mittags, danach sind keine Reparaturen mehr möglich.)

Die beiden Gasflaschen müssen voll, d. h. versiegelt zurückgegeben werden. Der Dieseltank muss bei Rückgabe ebenfalls voll sein.

Alle Yachten werden nach Rückgabe von einer Taucherfirma abgetaucht und auf Kiel- und andere Schäden überprüft. Sollten sich hierbei Schäden herausstellen, werden diese später in Rechnung gestellt.

Der Schiffsführer oder Charterer ist verpflichtet, das Merkblatt »Yachtübergabe«, das bei den Schiffspapieren abgeheftet ist, gründlich zu lesen und sich danach zu richten.

Der Schiffsführer wurde schriftlich über die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des...

Erscheint lt. Verlag 22.1.2018
Verlagsort Bielefeld
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Sport Segeln / Tauchen / Wassersport
Schlagworte Bootsführerschein • Hafenmanöver • Seemannschaft • segeln lernen • Skipper • sks prüfung • sks schein • Sportküstenschifferschein • Sportseeschifferschein • sss schein
ISBN-10 3-667-11333-1 / 3667113331
ISBN-13 978-3-667-11333-7 / 9783667113337
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