Eher in Rente
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06310-1 (ISBN)
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Andreas Koehler ist Referent beim Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin.
Rente mit 60, 63 - oder doch erst mit 67?Muss ich bis 67 arbeiten?Eher in Rente - wie hoch sind die Abschläge?Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen?Sind auch Erwerbsminderungsrenten betroffen?Arbeitsrechtliche Anpassung der AltersgrenzenViele Wege führen zur Rente vor 67GrundsätzlichesRegelaltersrenteAltersrente für langjährig VersicherteAltersrente für schwerbehinderte MenschenAltersrente für besonders langjährig VersicherteAltersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AltersteilzeitarbeitAltersrente für FrauenRenten wegen ErwerbsminderungWie hoch wird meine Rente?Rentenberechnung - Buch mit sieben SiegelnDas steht Ihnen bereits jetzt zuSo ermitteln Sie künftige RentenansprücheRentenminderungen ausgleichenZur Rente hinzuverdienenRente und SteuernSo wird die Rente RealitätKontenklärungRentenantrag - jetzt wird's ernstDer Kampf mit den GutachternRentenbescheid - Grundlage der RentenzahlungGlossar - Wichtige RentenbegriffeStichwortverzeichnis
Renten wegen verminderter ErwerbsfähigkeitDie im allgemeinen Sprachgebrauch oft als „Frührenten" bezeichneten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden gezahlt als Rente wegen voller Erwerbsminderung undRente wegen teilweiser Erwerbsminderung,Anders als bei den Altersrenten ist der Anspruch bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vom Erreichen eines bestimmten Lebensalters abhängig. Es kommt vielmehr darauf an, ob und in welchem Umfang Ihre Leistungsfähigkeit beim Ausüben einer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist. WartezeitenFür jede Rentenart müssen Sie eine gesetzlich vorgegebene Mindestversicherungszeit - die sogenannte Wartezeit - in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Bei den Wartezeiten wird unterschieden zwischender allgemeinen Wartezeit undden besonderen Wartezeiten.Die Wartezeit muss vor dem jeweiligen Rentenfall erfüllt sein. Danach liegende Zeiten werden bei der Wartezeit grundsätzlich nicht berücksichtigt.Beispiel:Der 51-jährige Klaus Müller erleidet am 31.7.2016 einen Schlaganfall. Er erhält zunächst für 6 Wochen Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Anschließend zahlt ihm seine Krankenkasse Krankengeld. Ab dem 1.2.2017 bekommt er eine volle Erwerbsminderungsrente. Da der Rentenfall am 31.7.2016 eingetreten ist, muss die Wartezeit bis zu diesem Tage erfüllt sein. Weder die Lohnfortzahlung noch das Krankengeld werden bei der Wartezeit berücksichtigt.
| Erscheint lt. Verlag | 25.8.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Haufe TaschenGuide ; 161 | Haufe TaschenGuide ; 161 |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 101 g |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Geld / Bank / Börse |
| Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Wirtschaft | |
| Schlagworte | Rente • Rentenalter • Rentenversicherung • Rente; Ratgeber • Taschenguide • Vorruhestand • Vorruhestand / Frühpensionierung; Ratgeber • Vorruhestand; Ratgeber |
| ISBN-10 | 3-648-06310-3 / 3648063103 |
| ISBN-13 | 978-3-648-06310-1 / 9783648063101 |
| Zustand | Neuware |
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