Einnahmen-Überschussrechnung
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-00208-7 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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- Alle Grundregeln der EÜR verständlich erklärt
- Betriebseinnahmen und -ausgaben rechtssicher ansetzen
- Schritt für Schritt: die Anlage der EÜR
- Das Wichtigste zu Umsatzsteuer und Abschreibungen
Dipl.-Volkswirt Dr. Peter A. Klocke ist Bankkaufmann und Geschäftsführer des Klocke Management Zentrums (KMZ). Er verfügt über langjährige Erfahrung als Kaufmännischer Leiter, Controller und Buchautor.
DIE VORTEILE DER EINFACHEN BUCHFÜHRUNG NUTZEN
- Keine Angst vor den lästigen Steuern
- Wer darf die Einnahmen-Überschussrechnung machen?
- Welche Vorteile hat die einfache Buchführung?
- Achten Sie auf diese Regeln
- Wann ist die doppelte Buchführung sinnvoller?
DIE BUCHFÜHRUNG ORGANISIEREN
- Welche Pflichten kommen auf Sie zu?
- Selber machen oder zum Steuerberater?
IN DIE EINFACHE BUCHFÜHRUNG EINSTEIGEN
- Mit Programm buchen oder ohne?
- Von den Belegen zu den Buchungen
- Wie Sie Ihre Einnahmen buchen
- Wie Sie Ihre Ausgaben erfassen
- Wie ist das mit den Abschreibungen?
DIE EINNAHMEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG UNTER DER LUPE
- Die Anlage EÜR - das müssen Sie ausfüllen
- Wie ist eine Einnahmen-Überschussrechnung aufgebaut?
- Was können Sie aus Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung herauslesen?
RUND UM DIE UMSATZSTEUER
- Umsatzsteuer - ja oder nein?
- Ihr Vorteil: Vorsteuerabzug
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Was ist zu beachten?
- Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?
NÜTZLICHE ADRESSEN
STICHWORTVERZEICHNIS
Die Einnahmen-Überschussrechnung wird auch „einfache Buchführung" genannt. Nomen est omen - denn die Konzeption ist relativ unkompliziert. Bevor wir im nächsten Abschnitt in die Buchführung einsteigen, sollten Sie sich jedoch mit ein paar grundsätzlichen Regeln vertraut machen, damit Sie bei der praktischen Anwendung keine Fehler machen. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung kommt es im Wesentlichen auf drei Prinzipien an, die übrigens auch den Hauptunterschied zur doppelten Buchführung ausmachen. Zunächst ganz einfach: Sie können bei der Gewinnermittlung den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Das bedeutet: Sie ziehen Ihre Ausgaben von den Einnahmen ab. Merken Sie sich also: 1Einnahmen - Ausgaben = Gewinn/Verlust So ist auch der Grundaufbau der Rechnung (vgl. Muster einer Einnahmen-Überschussrechnung auf Seite 50). Die zweite Grundregel, die Sie bei der einfachen Buchführung fast immer beachten müssen: 2Betriebseinnahmen sind zum faktischen Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern (Zuflussprinzip). Analog gilt für die Ausgaben: 3Betriebsausgaben sind in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussprinzip). Allerdings gibt es wie überall auch beim Zufluss- und Abflussprinzip Ausnahmen. Merken Sie sich zunächst einfach: 4Ausnahmen: Die 10-Tage-Regelung beachten! Diese letzten drei Prinzipien wollen wir im Folgenden anhand von Beispielen näher erläutern. WAS BESAGT DAS ZUFLUSSPRINZIP? Anders als bei bilanzierenden Unternehmen geht es bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht um vereinbarte, sondern vereinnahmte Entgelte. Das bedeutet nichts anderes, als dass ein Rechnungsbetrag erst dann als Umsatz gilt, wenn er auf Ihrem Konto eingegangen ist oder bar bezahlt wurde - und nicht wie bei bilanzierenden Unternehmen schon ab Rechnungsstellung. Somit ist die Einnahmen-Überschussrechnung - bis auf wenige Ausnahmen - eine Geldrechnung. BEISPIELE Sie stellen am 5.2.2010 eine Rechnung. Der Zahlungseingang auf dem Konto ist 7.3.2010. Dieses Datum ist der Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld vereinnahmt haben und zu dem Sie den Betrag buchen müssen. Die Einnahme gehört damit ins Kalenderjahr 2010. Ein Einzelauftrag ist abgeschlossen und Sie stellen am 14.12.2010 die dazugehörige Rechnung, die Sie auch gleich an Ihren Auftraggeber schicken. Das Geld geht jedoch erst am 16. Januar 2011 auf Ihrem Konto ein. Diese Einnahme gehört nun steuertechnisch gesehen schon ins Jahr 2011, auch wenn das Rechnungsdatum noch im Jahr 2010 liegt und Sie Zeitaufwand und Kosten für den Auftrag schon im Jahr 2010 hatten. Als eingegangen gilt der Betrag, wenn Sie die Verfügungsgewalt über das Geld haben (siehe auch S. 57). WAS BEDEUTET ABFLUSSPRINZIP? Wie die Einnahmen werden auch die Ausgaben (Betriebsausgaben) zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert. Das heißt: Sie werden auch in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden. Steuerbar sind sie also nicht unbedingt zu dem Zeitpunkt, als die Schuld entstanden ist. BEISPIEL Sie bestellen am 12.10.2010 eine Tischlampe für 140 €. Die Lampe wird am 12. Dezember geliefert, die Rechnung des Lampenvertriebs ist auf den 10.12.2010 ausgestellt. Sie zahlen die Lampe per Überweisung jedoch erst am 3.1.2011. Die Ausgabe gehört damit in das Jahr 2011. Welchen Tag Sie genau erfassen müssen und weitere Hinweise zur praktischen Buchung erfahren Sie im Abschnitt „In die einfache Buchführung einsteigen" (S. 47 ff.).
| Reihe/Serie | Haufe TaschenGuide |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 98 g |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft |
| Schlagworte | Ausgaben • Einnahmen • Einnahmen-Überschussrechnung • Rechnung • Steuer • Überschußrechnung |
| ISBN-10 | 3-648-00208-2 / 3648002082 |
| ISBN-13 | 978-3-648-00208-7 / 9783648002087 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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