Dürfen Minderheiten streiken?
Weltbuch Verlag
978-3-938706-19-0 (ISBN)
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Nachdem im Frühjahr 2008 „Mehrheit entscheidet - Ohne Urabstimmung kein Streik” erschien, zeigte sich rasch, dass man „täglich” mit neuen Erkenntnissen rechnen muss, z.B. dass die Gewerkschaften gar nicht streiken können, weil sie zwar Tarifverträge mit den Arbeitgebern abschließen, aber mit ihnen keine Arbeitsverträge haben, deren Erfüllung sie durch Niederlegung der eigentlich geschuldeten Arbeitsleistung kollektiv verweigern könnten. Träger des Streikrechts ist also definitiv nicht die Gewerkschaft, sondern die Belegschaft.
Außerdem besteht die ökonomische „Erbsünde” der Tarifautonomie darin, dass steigende Nominallöhne gegenüber einer stabilen Kaufkraft regelmäßig vorgezogen werden. Das hat Bernd Weber im Experiment nachgewiesen. Bei einem Vergleich werden fünf Prozent mehr Einkommen und fünf Prozent höhere Preise stets als vorteilhafter wahrgenommen als wenn die beiden Größen konstant bleiben. Niemand sieht ein, dass dies unter dem Strich für alle besser wäre.
Allen Autoren lag es fern, Partei für die eine oder die andere Seite der sich antagonistisch gegenüberstehenden Arbeitnehmer und ArbeitgeberInteressen zu ergreifen. Sie sind getragen von der Überzeugung, dass die Urabstimmung in den Belegschaften der umkämpften Betriebe dem Gemeinwohl aller dient. Das ist das Salomonische an dem Lösungsvorschlag, den alle zwölf Autoren geschlossen unterstützen: Durch Abstimmung kann man den Streik herbeiführen, aber auch verhindern.
Dr. rer. pol. Manfred C. Hettlage ... ist, nach seiner langjährigen Berufslaufbahn als Schriftleiter für den Wirtschaftsteil der politischen Wochenzeitung „Bayernkurier”, heute als Publizist in München tätig. Aus den verschiedensten Bereichen der Wirtschaftswissenschaften sind unter seinem Namen in führenden Fachzeitschriften zahlreiche Veröffentlichungen erschienen, zuletzt der Beitrag in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen”, 18/2009, der den Titel trägt: „Kreditinstitute sind keine Spielbanken”. Der Minderheitenschutz in der Betriebsverfassung und die Schlüsselrolle der Urabstimmung im Arbeitskampfrecht gehören mit zu den Schwerpunkte seiner Interessen. Als Autor und Herausgeber hat er alleine bzw. zusammen mit seinem Bruder, Prof. Dr. Dr. Robert Hettlage, mehrere Bücher veröffentlicht: Manfred Hettlage, Robert Hettlage, (Hrsg.), „Schlichten statt streiken”, 1997; Manfred Hettlage, „DGB in der Sackgasse”, 2003; und Manfred Hettlage, Robert Hettlage, (Hrsg.) „Mehrheit entscheidet - Ohne Urabstimmung kein Streik”, 2008 (Weltbuch Verlag)
| Zusatzinfo | Dürfen Minderheiten streiken? |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 160 x 230 mm |
| Einbandart | Paperback |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Wirtschaft |
| Schlagworte | Minderheit • Streik • Streikrecht • Tarifautonomie |
| ISBN-10 | 3-938706-19-8 / 3938706198 |
| ISBN-13 | 978-3-938706-19-0 / 9783938706190 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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