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Hartz IV und Arbeitslosengeld II

(Autor)

Buch
135 Seiten
2009 | 8., 8. Auflage 2009
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10083-9 (ISBN)
CHF 9,65 inkl. MwSt
  • Titel ist leider vergriffen;
    keine Neuauflage
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Die Grundsicherung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unterliegt komplexer Regeln. Hier erfahren sie, wann und in welcher Form Sie Anträge auf Leistungen stellen können, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und mit welchen Leistungen Sie rechnen dürfen. INHALTE:
- Welche Leistungen Ihnen zustehen.
- Wie Sie Ihren Antrag stellen - Seite für Seite erklärt.
- Wie Sie sich wehren, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
- Mit vielen Berechnungsbeispielen und Musterschreiben.
- Neu: Mit den neuen Regelsätzen!

Michael Baczko, geboren 1950 in Erlangen, hat zunächst den Beruf eines Industriekaufmanns erlernt und ausgeübt. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1990 auch als Fachanwalt für Sozialrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich hat er genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Belange seiner Mandanten und ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

INHALT

GRUNDSÄTZLICHE FRAGEN ZUM ALG II
- Wer erhält Unterstützung?
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
- Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?
- Wie errechnet sich mein Bedarf?
- Muss ich mein Vermögen verwerten?
- Wann muss ich Zahlungen zurückerstatten?

SO FÜLLEN SIE IHREN ANTRAG AUS
- Das sollten Sie im Vorfeld beachten
- Hauptantrag und Zusatzblätter

WEITERE ANTRÄGE UND RECHTSMITTEL
- Sonstige Anträge im Zusammenhang mit den Leistungen
- Wie überprüfe ich den Bescheid?
- So wehren Sie sich, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird

STICHWORTVERZEICHNIS

Aus dem Kapitel "So füllen Sie Ihren Antrag aus" (S. 91-98) SO FÜLLEN SIE IHREN ANTRAG AUS Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist aufgrund seiner Komplexität bereits vor Einführung der neuen Gesetze zu trauriger Berühmtheit gelangt. In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie es richtig machen: - Allgemeine Daten des Antragstellers/der Antragstellerin (S. 91) - Das Antragsformular im Einzelnen mit Zusatzblättern (S. 92 ff.) DAS SOLLTEN SIE IM VORFELD BEACHTEN Sie können den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II auch formlos, durch ein einfaches Schreiben oder durch Vorsprache beim Amt, stellen. Jedoch müssen Sie alle Angaben, nach denen gefragt wird, vollständig und richtig machen. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie nachreichen. Lassen Sie sich schriftlich den Tag Ihrer Vorsprache bestäti- gen, da dieser Tag bereits als Antragsdatum gilt und somit ab diesem Tag Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden müssen und nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die vollständig ausgefüllten Formulare abgegeben haben. Kommen Sie mit den Fragen nicht zurecht, empfiehlt es sich, alle Angaben zum Einkommen, Vermögen und zu den in Ihrem Haushalt lebenden Personen (einschließlich deren Ein- kommen und Vermögen) auf einem extra Blatt zu notieren und mit den entsprechenden Belegen (Kontoauszügen, Lohn- /Gehaltszetteln, Mietverträgen etc.) beim Amt abzugeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Frage beantworten sollen, müssen Sie den Mitarbeiter des Amtes fragen. Lassen Sie sich aber schriftlich bestätigen, was Sie gesagt und welche Angaben Sie gemacht haben. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu problematischen Punkten, auf die anderen wird nicht eingegangen. Auf jeden Fall müssen Sie alle Fragen beantworten. Trifft eine Frage auf Sie nicht zu bzw. verneinen Sie diese, können Sie zur Verdeutlichung die entsprechende Antwort auch durchstreichen. Auf der Internetseite der Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de finden Sie Formulare zum Online-Ausfüllen. Folgen Sie dazu dem Pfad _ Formulare _ Formulare für Bürgerinnen & Bürger _ Arbeitslosengeld II. Über den Pfad _ Veröffentlichungen _ Weisungen _ Arbeitslosen- geld II gelangen Sie zu den Arbeitshinweisen d er Bundesagentur. HAUPTANTRAG UND ZUSATZBLÄTTER I. Allgemeine Daten des Antragstellers/ der Antragstellerin Achtung: Wenn Sie die Spalte „Straße, Haus-Nr. - ggf. bei wem -" ausfüllen, jedoch keine näheren Angaben zu II „Persönliche Verhältnisse" machen bzw. bei III „Persönliche Verhältnisse der mit dem Antragsteller/der Antragstellerin in einem Haushalt lebenden weiteren Personen" (Seite 3 des Antrags) Nein ankreuzen, müssen Sie damit rechnen, dass nachgeforscht oder nachgefragt wird, da zunächst davon ausgegangen wird, dass Sie in einer Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft wohnen. Vermögen oder Einkommen der Personen, mit denen Sie in einer Wohnung leben, werden in der Regel bei der Berechnung des ALG II mit berücksichtigt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft. Seite 1 des Hauptantrags Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beim Ausfüllen der ersten Seite des Hauptantrags alles beachten müssen. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Internet auf http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de sowie die Arbeits- hinweise der Bundesagentur für Arbeit. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind diese Hinweise jedoch nicht verbindlich und binden die Gerichte nicht. Das BSG ist zugunsten und zulasten von ALG-II-Empfängern von den Hinweisen der Bundesagentur abgewichen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie das Antragsformular ausfüllen sollen, fragen Sie den Mitarbeiter der Behörde und bestehen Sie darauf, dass ein Aktenvermerk gemacht wird. Am besten nehmen Sie einen Zeugen mit. Es wird immer wieder berichtet, dass Mitarbeiter der Behörde sich nicht an mündliche oder fernmündliche Angaben der Antragsteller erinnern können. Im ungünstigsten Fall ist der Antragsteller Angeklagter (beim Strafgericht) oder Kläger (vor dem Sozialgericht), er ist nicht Zeuge. Der Mitarbeiter der Behörde ist dagegen Zeuge. Wenn er Ihrer Meinung nach vor Gericht die Unwahrheit sagt, müssen Sie dies beweisen, nicht der Mitarbeiter. Name des Kontoinhabers Achtung: Geben Sie hier einen anderen Namen als Ihren eigenen als Kontoinhaber an, riskieren Sie ebenfalls Fragen nach einem Partner/einer Partnerin bzw. Haushaltsgemeinschaft. Richten Sie unbedingt ein eigenes Konto ein, ggf. bei einer anderen Bank, sollte das bisherige Konto überzogen sein. Bereits ALG II bezogen? Haben Sie in den letzten drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (Datum siehe oben) mindestens einen Tag ALG II bezogen und sind seitdem nicht umgezogen, fragen Sie sicherheitshalber nochmals nach, ob Sie tatsächlich nichts weiter ausfüllen müssen. Haben Sie z. B. eine Beschäftigung und unterschiedliches Einkommen, haben sich die Miet- oder Nebenkosten geändert etc., liegt eine Änderung vor. Persönliche Verhältnisse Die Fragen unter II „Persönliche Verhältnisse" beziehen sich darauf, ob eine Bedarfsgemeinschaft (s. S. 10) besteht. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht (mit der Folge einer gemeinsamen Berechnung der Leistungen). Dies kann nur Ihr Träger zuverlässig für Sie ermitteln. Zum Beispiel bildet - ein unverheiratetes, noch nicht 25 Jahre altes Kind, das selbst ein Kind hat, oder - ein unverheiratetes Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, seinen Bedarf aber selbst decken kann, oder - ein Kind allein, welches das 25. Lebensjahr vollendet hat, eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn es selbst noch einem Haushalt mit anderen angehört. Hier sei auf die Ausführungen auf Seite 10 f. hingewiesen. Wenn Sie meinen, der mit Ihnen in Ihrem Haushalt Lebende sei nicht Partner im Sinne des Gesetzes, sollten Sie dieses Feld nicht ausfüllen und einen Vermerk anbringen: „siehe Beiblatt". In diesem Beiblatt schildern Sie dann, wie sich Ihrer Ansicht nach die Lebensverhältnisse gestalten. Fragen Sie den Mitarbeiter, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt und er bejaht dies und sie kreuzen dann z. B. an: „Partner in Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft", können Sie, wenn Sie anderer Meinung sind, hinterher in einem Wider- spruchs- und Klageverfahren nur noch schwer vortragen, es läge keine Partnerschaft vor und sie hätten dies nur aus Unwissenheit angegeben oder weil der Mitarbeiter der Behörde Ihnen dies so gesagt hat. Geben Sie an, es liege keine Partnerschaft vor, und ist die Behörde anderer Auffassung und wird dies vom Sozialgericht bestätigt, müssen Sie mit einem Strafverfahren wegen Betrugs rechnen. Machen Sie jedoch auf einem extra Blatt alle Angaben und überlassen Sie der Behörde die rechtliche Würdigung, kann Ihnen dies strafrechtlich nicht zum Vorwurf gemacht werden. Die Angabe, ob Sie alleinerziehend sind, ist wichtig für den entsprechenden Zuschlag. Man muss nicht geschieden sein, um alleinerziehend zu sein, eine Trennung genügt. Es werden jedoch Nachweise für die Trennung verlangt. Ob Ehegatten dauernd getrennt leben, richtet sich im Zweifelsfall nach dem Nichtvorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft. Eine nur be- rufs- oder krankheitsbedingte räumliche Trennung reicht für die Feststellung eines dauernden Getrenntlebens nicht aus. Der Umzug in ein Frauenhaus ist als Manifestation eines Trennungswillens zu werten, sodass hier regelmäßig von einer dauernden Trennung auszugehen ist. Die Frau gehört demnach nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft ihres Ehemanns, sondern bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das Gleiche gilt, wenn ein Partner mittels „Wegweisung" aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen wurde. Schwieriger ist es in den Fällen, in denen die Ehegatten in getrennten Wohnungen leben oder gar innerhalb der Wohnung getrennt leben. Als Nachweis der Trennung können Sie die Kopie eines Scheidungsantrags oder eines anwaltlichen Schreibens oder einer Klage auf Getrenntlebensunterhalt vorlegen. Gegebenfalls ist es notwendig, ein (möglichst anwaltliches) Schreiben vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Trennung zur Herbeiführung der Scheidung eingereicht wurde.

"SO FÜLLEN SIE IHREN ANTRAG AUS Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist aufgrund seiner Komplexität bereits vor Einführung der neuen Gesetze zu trauriger Berühmtheit gelangt. In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie es richtig machen: - Allgemeine Daten des Antragstellers/der Antragstellerin (S. 91) - Das Antragsformular im Einzelnen mit Zusatzblättern (S. 92 ff.) DAS SOLLTEN SIE IM VORFELD BEACHTEN Sie können den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II auch formlos, durch ein einfaches Schreiben oder durch Vorsprache beim Amt, stellen. Jedoch müssen Sie alle Angaben, nach denen gefragt wird, vollständig und richtig machen. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie nachreichen. Lassen Sie sich schriftlich den Tag Ihrer Vorsprache bestäti- gen, da dieser Tag bereits als Antragsdatum gilt und somit ab diesem Tag Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden müssen und nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die vollständig ausgefüllten Formulare abgegeben haben. Kommen Sie mit den Fragen nicht zurecht, empfiehlt es sich, alle Angaben zum Einkommen, Vermögen und zu den in Ihrem Haushalt lebenden Personen (einschließlich deren Ein- kommen und Vermögen) auf einem extra Blatt zu notieren und mit den entsprechenden Belegen (Kontoauszügen, Lohn- /Gehaltszetteln, Mietverträgen etc.) beim Amt abzugeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Frage beantworten sollen, müssen Sie den Mitarbeiter des Amtes fragen. Lassen Sie sich aber schriftlich bestätigen, was Sie gesagt und welche Angaben Sie gemacht haben. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu problematischen Punkten, auf die anderen wird nicht eingegangen. Auf jeden Fall müssen Sie alle Fragen beantworten. Trifft eine Frage auf Sie nicht zu bzw. verneinen Sie diese, können Sie zur Verdeutlichung die entsprechende Antwort auch durchstreichen. Auf der Internetseite der Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de finden Sie Formulare zum Online-Ausfüllen. Folgen Sie dazu dem Pfad _ Formulare _ Formulare für Bürgerinnen & Bürger _ Arbeitslosengeld II. Über den Pfad _ Veröffentlichungen _ Weisungen _ Arbeitslosen- geld II gelangen Sie zu den Arbeitshinweisen d er Bundesagentur. HAUPTANTRAG UND ZUSATZBLÄTTER I. Allgemeine Daten des Antragstellers/ der Antragstellerin Achtung: Wenn Sie die Spalte Straße, Haus-Nr. - ggf. bei wem -" ausfüllen, jedoch keine näheren Angaben zu II Persönliche Verhältnisse" machen bzw. bei III Persönliche Verhältnisse der mit dem Antragsteller/der Antragstellerin in einem Haushalt lebenden weiteren Personen" (Seite 3 des Antrags) Nein ankreuzen, müssen Sie damit rechnen, dass nachgeforscht oder nachgefragt wird, da zunächst davon ausgegangen wird, dass Sie in einer Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft wohnen. Vermögen oder Einkommen der Personen, mit denen Sie in einer Wohnung leben, werden in der Regel bei der Berechnung des ALG II mit berücksichtigt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft. Seite 1 des Hauptantrags Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beim Ausfüllen der ersten Seite des Hauptantrags alles beachten müssen. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Internet auf sowie die Arbeits- hinweise der Bundesagentur für Arbeit. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind diese Hinweise jedoch nicht verbindlich und binden die Gerichte nicht. Das BSG ist zugunsten und zulasten von ALG-II-Empfängern von den Hinweisen der Bundesagentur abgewichen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie das Antragsformular ausfüllen sollen, fragen Sie den Mitarbeiter der Behörde und bestehen Sie darauf, dass ein Aktenvermerk gemacht wird. ..."

Reihe/Serie Haufe TaschenGuide
Sprache deutsch
Gewicht 107 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft
Schlagworte Arbeit • Arbeitslos • Arbeitslosengeld • Arbeitslosengeld; Ratgeber • Hartz • Hartz IV • Hartz IV; Ratgeber
ISBN-10 3-448-10083-8 / 3448100838
ISBN-13 978-3-448-10083-9 / 9783448100839
Zustand Neuware
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