Praxiskommentar zum Straßenverkehrsrecht
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
9783896553904 (ISBN)
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Im Teil 1 sind neben den klassischen verkehrsrechtlichen Normkomplexen wie StVG, StVO, StVZO, FZV und FeV auch einschlägige Normen aus anderen Gebieten wie dem StGB, der StPO und vornehmlich schadensbezogene Vorschriften des BGB kommentiert. Hierbei haben die Autoren Dr. Peter Xanke, Hans-Helmut Schaefer und Sabine Feller – Rechtsanwälte und erfahrene Praktiker im Bereich des Verkehrsrechts – einen strikt systematischen Aufbau anhand der Gesetzesstruktur gewählt, um den Bedürfnissen des verkehrsrechtlichen juristischen Alltags gerecht zu werden.
Folgende Vorschriften sind u.a. bereits berücksichtigt:
- die 4. VO zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008
- die Bußgeldkatalog-VO vom 5. Januar 2009 sowie
- die 2. VO zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Januar 2009
- die 3. VO zur Änderung der Fahrerlaubnis- Verordnung vom 7. Januar 2009.
Der beständig wachsenden Bedeutung der verkehrsrechtlichen Mandate mit Auslandsbezug wird Teil 2 gerecht: Die systematische Erläuterung zum Auslandsunfall führt den Leser an die Methodik der Bearbeitung von Auslandsschäden heran und liefert einen Überblick hinsichtlich der Deckung für Auslandsunfälle, der internationalen Vollstreckung, aber auch der Zusammenarbeit mit internationalen Kollegen.
Im dritten Teil sind weitere wichtige Gesetze abgedruckt. Ergänzt wird der Formularkommentar durch einen eigenen 4. Teil mit Mustertexten, die über die beiliegende CD-ROM direkt aufgerufen und bearbeitet werden können.
Kommentierungen UND Mustertexte für Ihr erfolgreiches straßenverkehrsrechtliches Mandat in EINEM Buch Das Verkehrsrecht ist kein klar abgegrenztes Rechtsgebiet. Für die Praxis benötigen Sie daher einen Kommentar, der zum einen alle verkehrsrechtlichen Vorschriften erläutert und zum anderen wichtige Punkte aus den angrenzenden Rechtsgebieten aufgreift. Der neue "Praxiskommentar zum Straßenverkehrsrecht" von ZAP liefert Ihnen alle relevanten Inhalte für Ihren Erfolg: Die für Ihre Mandantenberatung erforderlichen praxisnahen Kommentierungen aller wichtigen Gesetze einschließlich eines Sonderteils "Auslandsunfall" und einen Sonderteil mit zahlreichen Musterschriftsätzen für die konkrete Umsetzung im Rahmen Ihrer täglichen Praxis in einem Band. Der Clou: Für die einfache Bearbeitung und direkte Übernahmen in Ihre Schriftsätze finden Sie die Mustertexte zusätzlich auf der beiliegenden CD-ROM!
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;12
4;Literaturverzeichnis;13
5;Abkürzungsverzeichnis;15
6;1. Teil. Kommentierung;22
7;A. Straßenverkehrsgesetz (StVG);22
7.1;I. Verkehrsvorschriften;22
7.2;II. Haftpflicht;83
7.3;III. Straf- und Bußgeldvorschriften;140
7.4;IV. Verkehrszentralregister;185
7.5;V. Fahrzeugregister;204
7.6;VI. Fahrerlaubnisregister;238
7.7;VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen;246
8;B. Straßenverkehrsordnung (StVO);252
8.1;I. Allgemeine Verkehrsregeln;252
8.2;II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen;872
8.3;III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften;1136
9;C. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO);1228
9.1;A. Personen;1228
9.2;B. Fahrzeuge;1228
9.2.1;I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen;1228
9.2.2;II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung;1230
9.2.3;IIa. Pflichtversicherung;1265
9.2.4;III. Bau- und Betriebsvorschriften;1265
9.3;C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften;1502
10;D. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr;1586
10.1;(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV);1586
11;E. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV);1714
11.1;I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr;1714
11.2;II. Führen von Kraftfahrzeugen;1735
11.3;III. Register;2055
11.4;IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben;2096
11.5;V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften;2122
12;F. Strafgesetzbuch (StGB);2225
13;G. Strafprozessordnung (StPO);2294
14;H. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);2302
15;2. Teil. Auslandsunfall;2374
15.1;A. Die europäischen Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien;2374
15.2;B. Die Entwicklung der europäischen Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien;2407
15.3;C. Abgrenzung der europäischen Kraftfahrzeughaftpflicht- Richtlinien zum System der Grünen Karte;2409
15.4;D. Die Bestimmungen der 4. und 5. KH-Richtlinie im Einzelnen;2418
15.5;E. Regulierungspraxis;2437
15.6;F. Prüfungsschema für eine Klage nach ausländischem Recht vor deutschen Gerichten;2454
16;3. Teil. Anhang;2456
16.1;A. Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV);2456
16.2;B. Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung - FzTV);2548
16.3;C. Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften;2571
16.4;D. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Imissionschutzgesetz - BImSchG);2574
16.5;E. Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - BImSchVO);2578
17;4. Teil. Formulare;2594
17.1;Stichwortverzeichnis;2680
C. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (S. 1207-1209)
Vom 28. September 1988 (BGBl I, S. 1793).
Zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO vom 25. September 2008 (BGBl I, S. 1878).
I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen
16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
Allgemeines
Die StVZO normiert im Grundsatz auch für Fahrzeuge die allgemeine Verkehrsfreiheit. Einschränkungen jedoch bei: 1) nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeuge, 2) Zulassungspflicht für Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und deren Anhänger.
Zu 1) Die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs ist in den
30 bis 67 geregelt. Vorschriften zur Beleuchtung eines Fahrzeugs finden sich in
23 Abs. 1 StVO. Die Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Vorschriften sind in den
5, 17 FZV festgeschrieben.
Zu 2) Besonderes Zulassungsverfahren gem.
3 ff. FZV. Ausnahmen nach
3 Abs. 2 FZV möglich. Benutzung von Fahrzeugen ohne Zulassung im Straßenverkehr ist verboten. Der Führer eines Kfz mit ausländischer Zulassung unterliegt
23 StVO, wobei für diese Fahrzeuge die deutschen Zulassungsvorschriften nicht gelten, aus Art. 39 ÜbStrV,
5, 22 FZV ergibt sich jedoch die Pflicht, dass auch diese Fahrzeuge verkehrssicher sein müssen.
Auf Einräder und Tretroller muss ein analoger Ausschluss i.S.v. Abs. 2 erfolgen. Beim Mitführen oder Benutzen eines solchen Fortbewegungsmittels sind die Verhaltensregeln für Fußgänger im Straßenverkehr i.S.v.
25 StVO anzuwenden. Auch nicht motorisierte Kickboards und Skooter fallen aufgrund ihres ähnlichen Erscheinungsbildes unter den Begriff des Rollers in Abs. 2.
Hinweis:
Ein Rollstuhl mit Handkurbelantrieb unterliegt trotz des Anbaus eines fahrradähnlichen Handkurbelantriebs und der dadurch möglichen höheren Geschwindigkeit dem Abs. 2, da die wesentlichen Merkmale eines Rollstuhls erhalten bleiben.
17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug- Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken, der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) (aufgehoben)
(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1,
23 Abs. 2, den
24, 27 Abs. 1 bis 3 oder
28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs anorden und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Allgemeines
Die Ausschlussfunktion des
16 Abs. 2 muss beachtet werden. Ebenso ist
17 nicht eröffnet, wenn die FZV Anwendung findet.
| Erscheint lt. Verlag | 16.3.2009 |
|---|---|
| Reihe/Serie | ZAP Praxiskommentar |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 2135 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Verkehrsrecht |
| Recht / Steuern ► Strafrecht | |
| Schlagworte | Bußgeldkatalog • Fahrerlaubnis-Verordnung • Fahrzeug-Zulassungsverordnung • Hardcover, Softcover / Recht/Sonstiges • HC/Recht/Sonstiges • Kommentar • Praxiskommentar • Rechtsanwalt • Straßenverkehrsgesetz • Straßenverkehrsordnung • Straßenverkehrsrecht • Straßenverkehrsrecht (StVR) • Straßenverkehrssachen • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung • StVG • StVO • StVZO • Verkehrsrecht • Verkehrssachen • Verkehrsunfallsachen |
| ISBN-13 | 9783896553904 / 9783896553904 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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