Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes
Die konjunkturbedingte Kreditaufnahme im System der Kreditermächtigungen, europarechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen der Finanzverfassung
Seiten
2026
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-200304-1 (ISBN)
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Als eine von drei Kreditermächtigungen der Schuldenbremse befähigt und verpflichtet die Konjunkturkomponente zur staatlichen Verschuldung und Tilgung in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Manuel Ackermann untersucht, wie sie die Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren neu ausgerichtet und erstmals überprüfbar gemacht hat.
Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes bildet neben der Strukturkomponente und der Notlagenverschuldung eine von drei Kreditermächtigungen der Schuldenbremse. Sie befähigt die Haushaltsgesetzgeber von Bund und Ländern zur Verschuldung in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat die keynesianische Ausrichtung der Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren gestärkt und sich zugleich von der ursprünglichen Konzeption der Globalsteuerung gelöst, neue Maßstäbe und Ziele in der Verbindlichkeit des Verfassungsrechts definiert und überprüfbar gemacht: Weicht die erwartete Wirtschaftsentwicklung von der Normallage ab, werden Kreditaufnahme und Tilgung zur Pflicht. Deren Umfang und Zeitpunkt bestimmt sie zahlenmäßig durch ein einfachgesetzlich konkretisiertes und am Europarecht ausgerichtetes Verfahren. Es berücksichtigt, dass die Konjunkturkomponente dem Funktionieren der automatischen Stabilisatoren dient und einen symmetrischen Verschuldungsausgleich in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum verlangt. Die Konjunkturkomponente zielt damit nicht mehr auf wirtschaftliches Wachstum, sondern auf eine stationäre Wirtschaft und verzichtet auf einen fiskalischen Impuls für den Aufschwung. Sie trennt den staatlichen Verschuldungsraum in einen strukturellen und einen konjunkturellen Teil, überantwortet dadurch Investitionen im europarechtlich für tragfähig erachteten Rahmen der Strukturkomponente, verleiht konjunkturbedingten Schulden einen temporären Charakter und eröffnet nur in der finanzverfassungsrechtlichen Notlage weitergehende Steuerungsmöglichkeiten.
Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes bildet neben der Strukturkomponente und der Notlagenverschuldung eine von drei Kreditermächtigungen der Schuldenbremse. Sie befähigt die Haushaltsgesetzgeber von Bund und Ländern zur Verschuldung in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat die keynesianische Ausrichtung der Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren gestärkt und sich zugleich von der ursprünglichen Konzeption der Globalsteuerung gelöst, neue Maßstäbe und Ziele in der Verbindlichkeit des Verfassungsrechts definiert und überprüfbar gemacht: Weicht die erwartete Wirtschaftsentwicklung von der Normallage ab, werden Kreditaufnahme und Tilgung zur Pflicht. Deren Umfang und Zeitpunkt bestimmt sie zahlenmäßig durch ein einfachgesetzlich konkretisiertes und am Europarecht ausgerichtetes Verfahren. Es berücksichtigt, dass die Konjunkturkomponente dem Funktionieren der automatischen Stabilisatoren dient und einen symmetrischen Verschuldungsausgleich in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum verlangt. Die Konjunkturkomponente zielt damit nicht mehr auf wirtschaftliches Wachstum, sondern auf eine stationäre Wirtschaft und verzichtet auf einen fiskalischen Impuls für den Aufschwung. Sie trennt den staatlichen Verschuldungsraum in einen strukturellen und einen konjunkturellen Teil, überantwortet dadurch Investitionen im europarechtlich für tragfähig erachteten Rahmen der Strukturkomponente, verleiht konjunkturbedingten Schulden einen temporären Charakter und eröffnet nur in der finanzverfassungsrechtlichen Notlage weitergehende Steuerungsmöglichkeiten.
Born 1996; studied law at the University of Heidelberg; First State Examination in Law in 2022; legal clerkship (Rechtsreferendariat) at the Regional Court of Heidelberg; PhD and Second State Examination in Law in 2025.
| Erscheint lt. Verlag | 30.4.2026 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zum Finanz- und Währungsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 232 mm |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht |
| Schlagworte | automatische Stabilisatoren • Europarecht • Fiskalpolitik • Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht • Konjunkturbereinigung • Konjunkturkomponente • Konjunkturpolitik • Kontrollkonto • Kreditermächtigungen • Notlagenverschuldung • Schuldenbremse • Staatsverschuldung • Stabilitäts- und Wachstumsgesetz • Strukturkomponente • Tragfähige Verschuldung |
| ISBN-10 | 3-16-200304-0 / 3162003040 |
| ISBN-13 | 978-3-16-200304-1 / 9783162003041 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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