Die Naturalobligation
Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute - zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre
Seiten
2008
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-149407-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-149407-9 (ISBN)
Götz Schulze erläutert die historische Entwicklung und die heutige Position der Naturalobligation in den europäischen Kodifikationen. Die weithin synonym verstandene "unvollkommene Verbindlichkeit" hat der Gesetzgeber 2001 als amtliche Überschrift in das BGB eingefügt, dabei aber die historischen und systematischen Zusammenhänge nicht mehr erkannt.
Götz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen römischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religiös geprägten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europäischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lässt sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwächeren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Gründe können dafür sprechen, den Erfüllungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln (
242 BGB), einer im Gentlemen's Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klärungsbedürftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erläutert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschäftlicher Gestaltung.
Götz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen römischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religiös geprägten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europäischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lässt sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwächeren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Gründe können dafür sprechen, den Erfüllungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln (
242 BGB), einer im Gentlemen's Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klärungsbedürftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erläutert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschäftlicher Gestaltung.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam und Richter am Oberlandesgericht Brandenburg.
| Erscheint lt. Verlag | 20.8.2008 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 169 x 249 mm |
| Gewicht | 1150 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Forderung • Forderungsmanagement • Gentlemen's A • HC/Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • Naturalobligation • Naturobligation • Obligationsrecht • Obligationsrecht (OR) • Sittliche Pflicht • Unvollkommene Verbindlichkeit |
| ISBN-10 | 3-16-149407-5 / 3161494075 |
| ISBN-13 | 978-3-16-149407-9 / 9783161494079 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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