Pönale Elemente im deutschen Privatrecht
Von der Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157943-1 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157943-1 (ISBN)
Wie kam es zu der heute üblichen scharfen Trennung zwischen Privat- und Strafrecht? Ina Ebert erläutert, warum das Privatrecht nie völlig auf pönale Elemente verzichten konnte und untersucht die in den letzten Jahren zu beobachtende Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht.
Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden. Ina Ebert demonstrates that private penalties are certainly not unheard of in German private law. She shows that the necessity of implementing the standards of the Basic Law and German private law will increase the significance of private penalties in the future and makes a plea for viewing the Renaissance of the private penalty in German law not as a step backwards but rather as a conscious decision for a well-tried method for improving legal protection. In addition she calls for an open admission of the existence of penal legal institutions in German private law. In her opinion, this is necessary in the interest of a renewed convergence of legal dogmatics and legal practice and in order to find solutions for concrete legal problems which up to now had been thwarted by disguising private penalties as compensation payments.
Die Annahme, daß Privatstrafen dem deutschen Privatrecht fremd sind, ist nach wie vor weit verbreitet. Ina Ebert weist nach, wie wenig diese Vorstellung je der Rechtswirklichkeit entsprach und zeigt auf, wieso Privatstrafen künftig wegen der Notwendigkeit, die Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Privatrechts ins deutsche Privatrecht umzusetzen, noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie plädiert dafür, die Renaissance der Privatstrafe im deutschen Recht nicht als Rückschritt zu begreifen, sondern als bewußte Entscheidung für ein altbewährtes Mittel zur Verbesserung des Rechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf immaterielle Rechtsgüter. Zudem fordert sie ein offenes Bekenntnis zur Existenz pönaler Rechtsinstitute im deutschen Privatrecht: Zum einen im Interesse einer Wiederannäherung von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, zum anderen, um dadurch Lösungen für konkrete Rechtsprobleme zu ermöglichen, die bisher durch die Tarnung der Privatstrafen als Entschädigungszahlungen vereitelt wurden. Bestes Beispiel hierfür ist die oft als anstößig empfundene Diskrepanz zwischen der eher geringen Höhe von Schmerzensgeldern und den vielfach höheren Beträgen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die sich ohne weiteres plausibel begründen ließe, wenn der Schadensersatzcharakter des einen und der Privatstrafencharakter des anderen Rechtsinstituts stärker betont würden. Ina Ebert demonstrates that private penalties are certainly not unheard of in German private law. She shows that the necessity of implementing the standards of the Basic Law and German private law will increase the significance of private penalties in the future and makes a plea for viewing the Renaissance of the private penalty in German law not as a step backwards but rather as a conscious decision for a well-tried method for improving legal protection. In addition she calls for an open admission of the existence of penal legal institutions in German private law. In her opinion, this is necessary in the interest of a renewed convergence of legal dogmatics and legal practice and in order to find solutions for concrete legal problems which up to now had been thwarted by disguising private penalties as compensation payments.
Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte in Berlin; 1995 Promotion; 2002 Habilitation; zur Zeit Lehrstuhlvertretung in Heidelberg.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Deutsches Privatrecht • Privatstrafe • Strafrecht |
| ISBN-10 | 3-16-157943-7 / 3161579437 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157943-1 / 9783161579431 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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