Missbrauch des Flüchtlingsrechts?
Subjektive Nachfluchtgründe am Beispiel der religiösen Konversion
2017
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155617-3 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155617-3 (ISBN)
Reichweite und Garantien des Flüchtlingsrechts stehen unter Rechtfertigungsdruck. In besonderem Maße gilt dies, wenn die Voraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft erst im Aufnahmestaat geschaffen werden. Benjamin Karras analysiert die Argumentationsfiguren der deutschen Rechtsprechung vor dem Hintergrund völker- und europarechtlicher Vorgaben und zeigt Korrekturbedarf sowie -möglichkeiten auf.
Das Flüchtlingsrecht ist als Verfolgungsschutzrecht dazu konzipiert, künftig drohenden Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Gleichwohl dominiert in Praxis und Literatur bisweilen der Blick in die Vergangenheit. Besonders prominent ist dies in Fällen sogenannter Nachfluchtgründe zu beobachten, also in Konstellationen, in denen erst im Aufnahmeland Umstände begründet werden, die eine Verfolgungsgefahr entstehen lassen. Gerade wenn die drohende Verfolgung auf Handlungen des Migranten zurückzuführen ist, bleibt der Vorwurf des "Missbrauchs" nicht fern. Ausgehend vom Völker- und Europarecht legt Benjamin Karras dar, dass flüchtlingsrechtlich relevant einzig die zu erwartende Reaktion des Verfolgers und nicht die Aktion des (potentiell) Verfolgten ist. Anhand des historisch und aktuell bedeutsamen Anwendungsfalles der religiösen Konversion wird demonstriert, wie diese Vorgaben verwaltungsprozessual zur Geltung kommen können. Refugee law is under pressure to justify itself and its scope. This is particularly true in cases of subsequently "self-created" grounds, which could potentially lead to persecution but are established first in the host country. In his analysis of German jurisprudence and its reasoning, Benjamin Karras takes international and European law into account, revealing both the need for correction and the means for adaptation.
Das Flüchtlingsrecht ist als Verfolgungsschutzrecht dazu konzipiert, künftig drohenden Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Gleichwohl dominiert in Praxis und Literatur bisweilen der Blick in die Vergangenheit. Besonders prominent ist dies in Fällen sogenannter Nachfluchtgründe zu beobachten, also in Konstellationen, in denen erst im Aufnahmeland Umstände begründet werden, die eine Verfolgungsgefahr entstehen lassen. Gerade wenn die drohende Verfolgung auf Handlungen des Migranten zurückzuführen ist, bleibt der Vorwurf des "Missbrauchs" nicht fern. Ausgehend vom Völker- und Europarecht legt Benjamin Karras dar, dass flüchtlingsrechtlich relevant einzig die zu erwartende Reaktion des Verfolgers und nicht die Aktion des (potentiell) Verfolgten ist. Anhand des historisch und aktuell bedeutsamen Anwendungsfalles der religiösen Konversion wird demonstriert, wie diese Vorgaben verwaltungsprozessual zur Geltung kommen können. Refugee law is under pressure to justify itself and its scope. This is particularly true in cases of subsequently "self-created" grounds, which could potentially lead to persecution but are established first in the host country. In his analysis of German jurisprudence and its reasoning, Benjamin Karras takes international and European law into account, revealing both the need for correction and the means for adaptation.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften und fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Münster; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik in Münster; seit 2016 Rechtsreferendar am Landgericht Münster.
| Erscheint lt. Verlag | 24.11.2017 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Asylrecht • Genfer Flüchtlingskonvention • Qualifikationsrichtlinie • Rechtsmissbrauch |
| ISBN-10 | 3-16-155617-8 / 3161556178 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155617-3 / 9783161556173 |
| Zustand | Neuware |
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