Der deutsche Verwaltungsrechtsschutz unter dem Einfluss der Aarhus-Konvention
Zugleich ein Beitrag zur Fortentwicklung der subjektiven öffentlichen Rechte unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts
2010
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-151184-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-151184-4 (ISBN)
Die Aarhus-Konvention sieht das Recht von Einzelnen und Umweltverbänden auf einen weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sowie den Ausbau von Verfahrensrechten vor. Das deutsche Verwaltungsrecht ist dagegen durch einen engen Gerichtszugang und eine geringe Bedeutung des Verfahrensrechts geprägt. Angela Schwerdtfeger geht der Frage nach, inwieweit sich die hieraus resultierenden Spannungen im nationalen Recht auflösen lassen.
Das "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten", die sog. Aarhus-Konvention, sieht das Recht von Einzelnen und Umweltverbänden auf einen weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vor. Damit stellt es das deutsche Verwaltungsrecht vor beachtliche Herausforderungen, ist dieses doch durch strenge Zugangsvoraussetzungen und eine vergleichsweise geringe Bedeutung des Verfahrensrechts geprägt. Angela Schwerdtfeger untersucht, inwieweit die Anforderungen des völkerrechtlichen Vertrages und des zu seiner Umsetzung ergangenen europäischen Richtlinienrechts im System des deutschen subjektiven Rechtsschutzes dogmatisch umgesetzt werden können. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz den völker- und europarechtlichen Vorgaben ausreichend gerecht wird. The Aarhus Convention stipulates the right of individuals and environmental associations to wide access to justice in environmental matters as well as the expansion of procedural rights. In contrast to this, German administrative law is characterized by a narrow access to justice and the marginal significance of procedural law. To what extent is it possible within German law to resolve the tension resulting from this?
Das "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten", die sog. Aarhus-Konvention, sieht das Recht von Einzelnen und Umweltverbänden auf einen weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vor. Damit stellt es das deutsche Verwaltungsrecht vor beachtliche Herausforderungen, ist dieses doch durch strenge Zugangsvoraussetzungen und eine vergleichsweise geringe Bedeutung des Verfahrensrechts geprägt. Angela Schwerdtfeger untersucht, inwieweit die Anforderungen des völkerrechtlichen Vertrages und des zu seiner Umsetzung ergangenen europäischen Richtlinienrechts im System des deutschen subjektiven Rechtsschutzes dogmatisch umgesetzt werden können. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz den völker- und europarechtlichen Vorgaben ausreichend gerecht wird. The Aarhus Convention stipulates the right of individuals and environmental associations to wide access to justice in environmental matters as well as the expansion of procedural rights. In contrast to this, German administrative law is characterized by a narrow access to justice and the marginal significance of procedural law. To what extent is it possible within German law to resolve the tension resulting from this?
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Lyon; 2006 erstes juristisches Staatsexamen; 2009 Promotion; 2010 zweites juristisches Staatsexamen; 2017 Habilitation.
| Erscheint lt. Verlag | 27.10.2010 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | DEM • Deutsche • Verwaltungsrechtsschutz |
| ISBN-10 | 3-16-151184-0 / 3161511840 |
| ISBN-13 | 978-3-16-151184-4 / 9783161511844 |
| Zustand | Neuware |
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