Das Recht am Gewerbebetrieb
Geschichte und Dogmatik
2007
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161511936 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161511936 (ISBN)
Seit über 100 Jahren schützt die Rechtsprechung Unternehmen mit dem sog. Recht am Gewerbebetrieb. Der BGH wendet dieses jedoch nur noch lückenfüllend an. Nach einem ausführlichen rechtshistorischen Teil weist Rolf Sack nach, dass die Generalklauseln des Wettbewerbs- und Deliktsrechts bei entsprechender Auslegung denselben Schutz bieten wie das Recht am Gewerbebetrieb.
Seit über 100 Jahren schützt die Rechtsprechung mit § 823 I BGB das sog. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Allerdings entspricht es auch seit über 40 Jahren ständiger Rechtsprechung, dass dieses Recht ein Auffangtatbestand ist, der nur lückenfüllend bzw. subsidiär eingreift. Damit trägt die Rechtsprechung der von Anfang an geübten und bis heute fortbestehenden Kritik Rechnung, die im Recht am Gewerbebetrieb einen Fremdkörper in § 823 I BGB sieht. In einem ausführlichen rechtshistorischen Teil legt Rolf Sack zunächst dar, dass die Geschichte des Rechts am Gewerbebetrieb keineswegs so geradlinig und folgerichtig verlaufen ist, wie sie meist dargestellt wird. Im dogmatischen Teil des Buches bestätigt der Autor die Kritik am Schutz des Rechts am Gewerbebetrieb mit § 823 I BGB und führt den Nachweis, dass die Generalklauseln des Wettbewerbs- und Deliktsrechts, d.h. § 3 UWG und § 826 BGB, bei einer ihrem lückenfüllenden Zweck entsprechenden Auslegung grundsätzlich denselben Unternehmensschutz bieten wie § 823 I BGB. Davon gibt es in der Rechtsprechung des BGH soweit ersichtlich nur zwei Ausnahmen, von denen sich jedoch der eine Fall mit § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG und der andere mit dem Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bzw. - seit der Schuldrechtsreform - mit § 311 III BGB bewältigen lässt. For more than 100 years, legal decisions in accordance with section 823 I of the German Civil Code have protected the so-called right to an established and operating business enterprise. However, for more than 40 years legal decisions have also continuously been confirming that this right is a legal element which only intervenes to fill a gap or fulfil a subsidiary function. In a detailed section dealing with legal history, Rolf Sack begins by showing that the history of the right to a business enterprise is by no means as straight and logical as it is usually deemed to be. In the section of the book which deals with dogmatics, he proves that the blanket clauses in unfair competition law and tort law provide basically the same protection of business enterprises as section 823 I of the German Civil Code if they are interpreted in accordance with their purpose of filling a gap.
Seit über 100 Jahren schützt die Rechtsprechung mit § 823 I BGB das sog. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Allerdings entspricht es auch seit über 40 Jahren ständiger Rechtsprechung, dass dieses Recht ein Auffangtatbestand ist, der nur lückenfüllend bzw. subsidiär eingreift. Damit trägt die Rechtsprechung der von Anfang an geübten und bis heute fortbestehenden Kritik Rechnung, die im Recht am Gewerbebetrieb einen Fremdkörper in § 823 I BGB sieht. In einem ausführlichen rechtshistorischen Teil legt Rolf Sack zunächst dar, dass die Geschichte des Rechts am Gewerbebetrieb keineswegs so geradlinig und folgerichtig verlaufen ist, wie sie meist dargestellt wird. Im dogmatischen Teil des Buches bestätigt der Autor die Kritik am Schutz des Rechts am Gewerbebetrieb mit § 823 I BGB und führt den Nachweis, dass die Generalklauseln des Wettbewerbs- und Deliktsrechts, d.h. § 3 UWG und § 826 BGB, bei einer ihrem lückenfüllenden Zweck entsprechenden Auslegung grundsätzlich denselben Unternehmensschutz bieten wie § 823 I BGB. Davon gibt es in der Rechtsprechung des BGH soweit ersichtlich nur zwei Ausnahmen, von denen sich jedoch der eine Fall mit § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG und der andere mit dem Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bzw. - seit der Schuldrechtsreform - mit § 311 III BGB bewältigen lässt. For more than 100 years, legal decisions in accordance with section 823 I of the German Civil Code have protected the so-called right to an established and operating business enterprise. However, for more than 40 years legal decisions have also continuously been confirming that this right is a legal element which only intervenes to fill a gap or fulfil a subsidiary function. In a detailed section dealing with legal history, Rolf Sack begins by showing that the history of the right to a business enterprise is by no means as straight and logical as it is usually deemed to be. In the section of the book which deals with dogmatics, he proves that the blanket clauses in unfair competition law and tort law provide basically the same protection of business enterprises as section 823 I of the German Civil Code if they are interpreted in accordance with their purpose of filling a gap.
Geboren 1941; Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Erlangen und Tübingen; 1968 Promotion; 1980 Habilitation; von 1981-2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim.
| Erscheint lt. Verlag | 12.2.2007 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Gewerbebetrieb • Mohr Siebeck • Recht |
| ISBN-13 | 9783161511936 / 9783161511936 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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