Gesamthand und juristische Person
2019
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157653-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157653-9 (ISBN)
Der Mensch ist darauf angelegt, Gemeinschaften zu bilden. Gesamthand und juristische Person sind die Denkfiguren, damit Menschen, obschon sie real Viele sind, im Recht als eine Einheit auftreten können. Doch wie kann etwas Vielheit und Einheit zugleich zu sein?
Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als "Gruppe" ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar als solcher zu, nicht aber die Schlussfolgerung daraus. Für Gierke war die Gesamthand gerade kein Rechtssubjekt, sondern bloß ein Rechtsverhältnis. Andreas Dieckmann rekonstruiert daher erneut umfassend Gierkes Gesamthandslehre. Dabei bilden Gesamthand und juristische Person als Notwendigkeit den doppelten Gegenstand der Untersuchung, da Gierke seine germanistische Gesamthandsfigur in Auseinandersetzung mit Savignys romanistischer Rechtsfigur der juristischen Person entwickelt hat. Andreas Dieckmann analyses the legal nature of joint ownership and the legal person. He shows how these two legal figures unite the aspects of multiplicity and unity and thus enable people to act as entities in law.
Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als "Gruppe" ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar als solcher zu, nicht aber die Schlussfolgerung daraus. Für Gierke war die Gesamthand gerade kein Rechtssubjekt, sondern bloß ein Rechtsverhältnis. Andreas Dieckmann rekonstruiert daher erneut umfassend Gierkes Gesamthandslehre. Dabei bilden Gesamthand und juristische Person als Notwendigkeit den doppelten Gegenstand der Untersuchung, da Gierke seine germanistische Gesamthandsfigur in Auseinandersetzung mit Savignys romanistischer Rechtsfigur der juristischen Person entwickelt hat. Andreas Dieckmann analyses the legal nature of joint ownership and the legal person. He shows how these two legal figures unite the aspects of multiplicity and unity and thus enable people to act as entities in law.
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Hannover; 2007 Promotion; wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat a.Z. an der Leibniz Universität Hannover; seit 2017 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Hannover und Lüneburg; 2019 Habilitation; derzeit Lehrstuhlvertreter an der Universität Bremen.
| Erscheint lt. Verlag | 3.9.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Gesellschaft bürgerlichen Rechts • gierke • Rechtsfähigkeit • Rechtsperson • Savigny |
| ISBN-10 | 3-16-157653-5 / 3161576535 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157653-9 / 9783161576539 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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