Gesamtschuld und Regress in der Schadensersatzrichtlinie
Art. 11 und Art. 19 RL 2014/104/EU auf dem Prüfstand
2021
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159923-1 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159923-1 (ISBN)
Tabea Bauermeister untersucht die von der wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzrichtlinie (RL 2014/104/EU) getroffenen Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Rechtsverletzer und dem Innenausgleich zwischen ihnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den völlig neuen Ausnahmeregelungen für Kronzeugen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie im Anschluss an einen Vergleich.
Die wettbewerbsrechtliche Schadensersatzrichtlinie hat in der Literatur viel Aufmerksamkeit erhalten. Vernachlässigt wurden indes die Regelungen zu Gesamtschuld und Regress. Und das obwohl - oder vielleicht gerade weil - die Richtlinie mit ihrem Art. 11 und Art. 19 in vielerlei Hinsicht rechtliches Neuland betritt: Zwar kannten die Mitgliedstaaten der Union bereits zuvor die gesamtschuldnerische Haftung und den anschließenden Innenausgleich mehrerer gemeinsamer Rechtsverletzer. Gänzlich neu sind jedoch Ausnahmeregelungen für Kronzeugen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie im Anschluss an einen Vergleich. Tabea Bauermeister nimmt sich der Lücke an. Inwiefern wird das von der Richtlinie geregelte Haftungsregime für die Rechtsverletzung den Vorgaben des europäischen Unionsrechts und ihrer eigenen Zielsetzung gerecht? Die Autorin beleuchtet dazu die einzelnen Regelungen der Richtlinie zur Haftung mehrerer Rechtsverletzer sowie ihre Ausnahmen. Tabea Bauermeister addresses the joint and several liability regime introduced by the Directive on Antitrust Damages Actions. Special consideration is given to the completely new exceptions for immunity recipients, small and medium-sized enterprises, and following a consensual settlement.
Die wettbewerbsrechtliche Schadensersatzrichtlinie hat in der Literatur viel Aufmerksamkeit erhalten. Vernachlässigt wurden indes die Regelungen zu Gesamtschuld und Regress. Und das obwohl - oder vielleicht gerade weil - die Richtlinie mit ihrem Art. 11 und Art. 19 in vielerlei Hinsicht rechtliches Neuland betritt: Zwar kannten die Mitgliedstaaten der Union bereits zuvor die gesamtschuldnerische Haftung und den anschließenden Innenausgleich mehrerer gemeinsamer Rechtsverletzer. Gänzlich neu sind jedoch Ausnahmeregelungen für Kronzeugen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie im Anschluss an einen Vergleich. Tabea Bauermeister nimmt sich der Lücke an. Inwiefern wird das von der Richtlinie geregelte Haftungsregime für die Rechtsverletzung den Vorgaben des europäischen Unionsrechts und ihrer eigenen Zielsetzung gerecht? Die Autorin beleuchtet dazu die einzelnen Regelungen der Richtlinie zur Haftung mehrerer Rechtsverletzer sowie ihre Ausnahmen. Tabea Bauermeister addresses the joint and several liability regime introduced by the Directive on Antitrust Damages Actions. Special consideration is given to the completely new exceptions for immunity recipients, small and medium-sized enterprises, and following a consensual settlement.
ist Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft an der Universität Regensburg.
| Erscheint lt. Verlag | 10.5.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zum Kartellrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
| Schlagworte | Innenausgleich • Kartellrecht • kleines und mittleres Unternehmen (KMU) • Kronzeuge • Vergleich |
| ISBN-10 | 3-16-159923-3 / 3161599233 |
| ISBN-13 | 978-3-16-159923-1 / 9783161599231 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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