Das private Amt
2007
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161511943 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161511943 (ISBN)
Florian Jacoby untersucht Ämter wie Vormund, Betreuer, Pfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Wohnungseigentumsverwalter, Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter. Er weist eine einheitliche Problemstruktur dieser Ämter nach und arbeitet so den Begriff des privaten Amtes als Rechtsfigur des Privatrechts heraus.
Das private Organisationsrecht führt ein Schattendasein. Das Amt als privatrechtliche Rechtsfigur blieb bislang unentdeckt. Wie wird das Handeln von Amtswaltern dem Rechtssubjekt, dem das Amt zugeordnet ist, zugerechnet und welche Konsequenzen ergeben sich daraus im Einzelnen? Antworten auf diese Fragen beschränken sich meist auf Verweise auf das allgemeine Stellvertretungsrecht. Florian Jacoby widmet sich der Rechtsfigur des privaten Amtes, wie es etwa bei Vormund, Betreuer, Pfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Wohnungseigentumsverwalter, Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter vorkommt. Diese Ämter haben die Funktion, in institutioneller Weise Dritte, nämlich die Amtswalter, in Handlungsorganisationen einzubinden. Sie sind als Vertreter, Organ oder Partei kraft Amtes ausgestaltet. Der Autor betrachtet die einheitliche Problemstruktur der Ämter, die sich mit den Stichworten Außenverhältnis, Organisationsverhältnis und Grundverhältnis skizzieren lässt. Er zeigt, dass der Institution 'Amt' selbst die Stellung eines apersonalen Subjekts zukommen kann und verdeutlicht so die allgemein anerkannte, in ihrer Bedeutung aber bislang unterschätzte Trennung von Amt und Amtswalter. Dieses Verständnis trägt dem Umstand Rechnung, dass nur das Amt dauerhafter Bestandteil der jeweiligen Handlungsorganisation ist. Des Amtswalters bedarf es nur, um die dauerhaft im Amt zusammengefassten Kompetenzen konkret auszuüben. Florian Jacoby deals with the private office, such as for example guardians, custodians, administrators of an estate, boards of directors, supervisory boards, property managers or insolvency administrators. These offices have the function of institutionalizing third persons in organizations. By virtue of their offices, they have been made into representatives, institutions or parties. The author takes a look at the uniform structures of offices, which can be described using the keywords external relationship, organizational relationship and basic relationship. He shows that the institution 'office' itself can be given the position of an apersonal subject, and thus consolidates the separation of office and officeholder. It is the office only which is a permanent part of the organization concerned. The officeholder is needed only to exercise the concrete functions.
Das private Organisationsrecht führt ein Schattendasein. Das Amt als privatrechtliche Rechtsfigur blieb bislang unentdeckt. Wie wird das Handeln von Amtswaltern dem Rechtssubjekt, dem das Amt zugeordnet ist, zugerechnet und welche Konsequenzen ergeben sich daraus im Einzelnen? Antworten auf diese Fragen beschränken sich meist auf Verweise auf das allgemeine Stellvertretungsrecht. Florian Jacoby widmet sich der Rechtsfigur des privaten Amtes, wie es etwa bei Vormund, Betreuer, Pfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Wohnungseigentumsverwalter, Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter vorkommt. Diese Ämter haben die Funktion, in institutioneller Weise Dritte, nämlich die Amtswalter, in Handlungsorganisationen einzubinden. Sie sind als Vertreter, Organ oder Partei kraft Amtes ausgestaltet. Der Autor betrachtet die einheitliche Problemstruktur der Ämter, die sich mit den Stichworten Außenverhältnis, Organisationsverhältnis und Grundverhältnis skizzieren lässt. Er zeigt, dass der Institution 'Amt' selbst die Stellung eines apersonalen Subjekts zukommen kann und verdeutlicht so die allgemein anerkannte, in ihrer Bedeutung aber bislang unterschätzte Trennung von Amt und Amtswalter. Dieses Verständnis trägt dem Umstand Rechnung, dass nur das Amt dauerhafter Bestandteil der jeweiligen Handlungsorganisation ist. Des Amtswalters bedarf es nur, um die dauerhaft im Amt zusammengefassten Kompetenzen konkret auszuüben. Florian Jacoby deals with the private office, such as for example guardians, custodians, administrators of an estate, boards of directors, supervisory boards, property managers or insolvency administrators. These offices have the function of institutionalizing third persons in organizations. By virtue of their offices, they have been made into representatives, institutions or parties. The author takes a look at the uniform structures of offices, which can be described using the keywords external relationship, organizational relationship and basic relationship. He shows that the institution 'office' itself can be given the position of an apersonal subject, and thus consolidates the separation of office and officeholder. It is the office only which is a permanent part of the organization concerned. The officeholder is needed only to exercise the concrete functions.
ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld.
| Erscheint lt. Verlag | 18.1.2007 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Amt • Jus • private |
| ISBN-13 | 9783161511943 / 9783161511943 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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