Die Lehre vom fehlerhaften Organ
Zur Begründung eines verbandsrechtlichen Prinzips, dessen Verhältnis zur Lehre vom fehlerhaften Verband und seiner Anwendung auf gekorene Organwalter
2018
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-156342-3 (ISBN)
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978-3-16-156342-3 (ISBN)
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglieder als solche amtieren, obwohl ihre Bestellung fehlerhaft war. Vincent Göbbel untersucht grundlegend, inwieweit und wieso im Privatrecht eine fehlerhafte Bestellung einer fehlerfreien gleichzustellen ist.
Werden Organmitglieder unwirksam bestellt, so haben sie nach allgemeinen Regelungen nicht die Rechte, Rechtsmacht und Pflichten, die sonst mit ihrer Stellung einhergehen. Die herrschende Ansicht behandelt daher die fehlerhafte Bestellung von Geschäftsleitern mit der Lehre vom fehlerhaften Organ als wirksam. Anlässlich der in BGHZ 196, 195 getroffenen Entscheidung des BGH, dies nicht auf die fehlerhafte Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zu übertragen, unterzieht Vincent Göbbel die Lehre vom fehlerhaften Organ einer grundlegenden rechtsdogmatischen Untersuchung. Entgegen der vorherrschenden Ansicht verleiht er ihr eine eigenständige Begründung, die von der Lehre vom fehlerhaften Verband unabhängig ist. Davon ausgehend konkretisiert er die Voraussetzungen, Einschränkungen sowie Folgen der Lehre vom fehlerhaften Organ und erstreckt sie auf den Aufsichtsrat, nachdem er zuvor die BGHZ 196, 195 zugrunde liegenden Thesen kritisch gewürdigt hat. There are various reasons board members, directors or supervisory board members can officiate despite their appointments being invalid. Vincent Göbbel examines to what extent and why an invalid appointment has to be treated as a valid one in German civil law.
Werden Organmitglieder unwirksam bestellt, so haben sie nach allgemeinen Regelungen nicht die Rechte, Rechtsmacht und Pflichten, die sonst mit ihrer Stellung einhergehen. Die herrschende Ansicht behandelt daher die fehlerhafte Bestellung von Geschäftsleitern mit der Lehre vom fehlerhaften Organ als wirksam. Anlässlich der in BGHZ 196, 195 getroffenen Entscheidung des BGH, dies nicht auf die fehlerhafte Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zu übertragen, unterzieht Vincent Göbbel die Lehre vom fehlerhaften Organ einer grundlegenden rechtsdogmatischen Untersuchung. Entgegen der vorherrschenden Ansicht verleiht er ihr eine eigenständige Begründung, die von der Lehre vom fehlerhaften Verband unabhängig ist. Davon ausgehend konkretisiert er die Voraussetzungen, Einschränkungen sowie Folgen der Lehre vom fehlerhaften Organ und erstreckt sie auf den Aufsichtsrat, nachdem er zuvor die BGHZ 196, 195 zugrunde liegenden Thesen kritisch gewürdigt hat. There are various reasons board members, directors or supervisory board members can officiate despite their appointments being invalid. Vincent Göbbel examines to what extent and why an invalid appointment has to be treated as a valid one in German civil law.
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Universität Trier; Rechtsreferendar am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
| Erscheint lt. Verlag | 31.8.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Faktisches Organ • fehlerhafte Bestellung • Lehre vom faktischen Organ |
| ISBN-10 | 3-16-156342-5 / 3161563425 |
| ISBN-13 | 978-3-16-156342-3 / 9783161563423 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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