Indirekte Enteignung
Verfassungsunmittelbar gebotene Entschädigungspflicht im Spiegel des Mehrebenensystems
2026
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-163679-0 (ISBN)
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Um dem Begriff "Eigentum" gerecht zu werden, bedarf es des Schutzes vor unerwarteten Ansprüchen und Gefahren, insbesondere vor entschädigungslosem Entzug durch den Staat. Dies kann vollumfänglich nur ein materieller Enteignungsbegriff leisten, in dessen Zentrum der Grundrechtsberechtigte steht.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Nassauskiesungsbeschluss einen streng formellen Enteignungsbegriff etabliert. Staatliche Maßnahmen unterfallen diesem nicht, wenn es etwa am Element der Güterbeschaffung fehlt. Folge ist, dass anders als bei der Enteignung auch grundsätzlich kein Entschädigungsjunktim besteht. Dieser Auffassung setzt der Autor eine Neuinterpretation der Eigentumsgarantie entgegen, die sich einerseits auf den Wortlaut des Grundgesetzes, andererseits im Sinne der "offenen Staatlichkeit" auf die Normen des Völker- und Europarechts, ebenso wie auf rechtsvergleichende Überlegungen stützt. Markus P. Beham plädiert damit nicht nur für einen materiellen Enteignungsbegriff, sondern für eine aus dem Mehrebenensystem heraus verstandene, offene Anwendung innerstaatlichen Rechts. In its 1981 landmark decision on expropriation (the so-called "Nassauskiesungsbeschluss“), the German Federal Constitutional Court sparked a doctrinal development that resulted in a strictly formal concept of expropriation. Interference with property that it does not aim to procure is considered a regulatory measure and falls outside its scope. As opposed to expropriation, there is no constitutional requirement that necessitates compensation. The author challenges this view, providing a counternarrative of the right to property which is based on the wording of the German Basic Law and on the norms of international and European law as well as on comparative law considerations.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Nassauskiesungsbeschluss einen streng formellen Enteignungsbegriff etabliert. Staatliche Maßnahmen unterfallen diesem nicht, wenn es etwa am Element der Güterbeschaffung fehlt. Folge ist, dass anders als bei der Enteignung auch grundsätzlich kein Entschädigungsjunktim besteht. Dieser Auffassung setzt der Autor eine Neuinterpretation der Eigentumsgarantie entgegen, die sich einerseits auf den Wortlaut des Grundgesetzes, andererseits im Sinne der "offenen Staatlichkeit" auf die Normen des Völker- und Europarechts, ebenso wie auf rechtsvergleichende Überlegungen stützt. Markus P. Beham plädiert damit nicht nur für einen materiellen Enteignungsbegriff, sondern für eine aus dem Mehrebenensystem heraus verstandene, offene Anwendung innerstaatlichen Rechts. In its 1981 landmark decision on expropriation (the so-called "Nassauskiesungsbeschluss“), the German Federal Constitutional Court sparked a doctrinal development that resulted in a strictly formal concept of expropriation. Interference with property that it does not aim to procure is considered a regulatory measure and falls outside its scope. As opposed to expropriation, there is no constitutional requirement that necessitates compensation. The author challenges this view, providing a counternarrative of the right to property which is based on the wording of the German Basic Law and on the norms of international and European law as well as on comparative law considerations.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Wien und Thessaloniki; 2015 Master of Laws, LL.M. (New York); 2016 Promotion (Paris und Wien); Forschungsaufenthalte in Den Haag und Cambridge; Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau.
| Erscheint lt. Verlag | 31.1.2026 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| ISBN-10 | 3-16-163679-1 / 3161636791 |
| ISBN-13 | 978-3-16-163679-0 / 9783161636790 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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