Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke privater Gestaltungsmacht
Zu Herleitung und Struktur einer Angemessenheitskontrolle von Verfassungs wegen
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157928-8 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157928-8 (ISBN)
Hans Hanau untersucht Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Inhaltskontrolle von privatrechtlichen Verträgen. Auf Basis einer verfassungsrechtlichen Herleitung zeigt er, welche universelle Rolle dieses Prinzip bei der Beurteilung bislang kategorial getrennter Bereiche, vom bürgerlichen Recht über das Arbeitsrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht spielt.
Hans Hanau befaßt sich mit dem wesentlichen Aspekt einer Angemessenheitskontrolle im Privatvertragsrecht: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausgehend von der Diskussion um die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zeigt er zunächst anhand eines verfassungsrechtlichen Ansatzes, daß der Streit um die sog. Drittwirkung der Grundrechte um ein Scheinproblem kreist. Denn die zunächst für das öffentliche Recht entwickelte grundrechtliche Schutzdogmatik - mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentralem Element - gilt im Grundsatz gleichermaßen gegenüber der staatlichen Sanktionierung privatheteronomer Gestaltungen. Art und Umfang der Kontrolle unterscheiden sich allein durch Art und Umfang des Beitrags, den der Betroffene selbst zur Erzeugung der Rechtswirkung geleistet hat, der er nunmehr ausgesetzt ist. Bislang kategorial getrennte Bereiche entpuppen sich damit als Teil eines zusammenhängenden Kontrollspektrums mit abgestufter Kontrollintensität. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat dabei einen doppelten Zweck: Als Element der iustitia commutativa erlaubt es zum einen die Grenzen der Selbstbindung des Betroffenen festzustellen. Als Element der iustitia protectiva gewährleistet es zum anderen die Bestimmung der Schranken eingreifender privater Gestaltungsmacht. Hans Hanau deals with the essential aspect of control for adequacy in the law of contracts: the principle of proportionality. Basing his work on the discussion surrounding the surety decision by the Federal Constitutional Court and using a constitutional approach, the author begins with demonstrating that the dispute about the effect of the basic rights between private parties is not the problem it would seem to be. The protective function in the constitution, created initially for public law and having the principle of proportionality as its central element, can basically be applied equally to the state sanctioning of privately heteronomous rights to influence legal relationships.
Hans Hanau befaßt sich mit dem wesentlichen Aspekt einer Angemessenheitskontrolle im Privatvertragsrecht: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausgehend von der Diskussion um die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zeigt er zunächst anhand eines verfassungsrechtlichen Ansatzes, daß der Streit um die sog. Drittwirkung der Grundrechte um ein Scheinproblem kreist. Denn die zunächst für das öffentliche Recht entwickelte grundrechtliche Schutzdogmatik - mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentralem Element - gilt im Grundsatz gleichermaßen gegenüber der staatlichen Sanktionierung privatheteronomer Gestaltungen. Art und Umfang der Kontrolle unterscheiden sich allein durch Art und Umfang des Beitrags, den der Betroffene selbst zur Erzeugung der Rechtswirkung geleistet hat, der er nunmehr ausgesetzt ist. Bislang kategorial getrennte Bereiche entpuppen sich damit als Teil eines zusammenhängenden Kontrollspektrums mit abgestufter Kontrollintensität. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat dabei einen doppelten Zweck: Als Element der iustitia commutativa erlaubt es zum einen die Grenzen der Selbstbindung des Betroffenen festzustellen. Als Element der iustitia protectiva gewährleistet es zum anderen die Bestimmung der Schranken eingreifender privater Gestaltungsmacht. Hans Hanau deals with the essential aspect of control for adequacy in the law of contracts: the principle of proportionality. Basing his work on the discussion surrounding the surety decision by the Federal Constitutional Court and using a constitutional approach, the author begins with demonstrating that the dispute about the effect of the basic rights between private parties is not the problem it would seem to be. The protective function in the constitution, created initially for public law and having the principle of proportionality as its central element, can basically be applied equally to the state sanctioning of privately heteronomous rights to influence legal relationships.
Geboren 1962; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt a.M. und Tübingen; 1993 Promotion; 2002 Habilitation; seitdem Vertretungsprofessuren in Erfurt, Freiburg und Darmstadt.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Gestaltungsmacht • Verhältnismäßigkeit • vetragsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-157928-3 / 3161579283 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157928-8 / 9783161579288 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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