Eigenständiges Sachenrecht?
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157949-3 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157949-3 (ISBN)
Das 'eigenständige Sachenrecht' ist eine grundlegende Eigenart des deutschen Zivilrechts. Jens Thomas Füller geht den Grundlagen dieser Annahme nach und stellt anhand der Rechtsprechung dar, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit auseinander fallen. Abschließend entwickelt er ein eigenes, vereinfachtes Konzept.
Das Schuldrecht nimmt europäische Züge an, während das Sachenrecht bislang noch unangetastet blieb. Allerdings wird eine Europäisierung des Sachenrechts nicht aufzuhalten sein. Das 3. Buch des BGB wird als eigenständige Rechtsmaterie angesehen, soll aber gegenüber dem Schuldrecht nicht zuletzt durch seine Prinzipien abzugrenzen sein. Der historische Gesetzgeber stellte das 'dingliche Recht' als rechtsdogmatische Säule eines eigenständigen Sachenrechts in den Vordergrund. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch Mischformen zwischen dinglichem und obligatorischem Recht eingebürgert, so dass sich die Frage stellt, wie dies auf das Dogma eines eigenständigen Sachenrechts zurückstrahlt. Jens Thomas Füller zeichnet die Rechtsentwicklung zu den einzelnen Sachenrechtsprinzipien kritisch nach. Dabei prüft er, ob und in welchem Umfang die einzelnen Prinzipien durchgehalten werden. Besondere Aufmerksamkeit widmet er konstruktiven Fragen und dem historischen Hintergrund der Vorschriften. Sein Hauptkritikpunkte gelten der gesetzesfernen Teleologie einerseits und einer begrifflich fixierten Konstruktionsjurisprudenz andererseits. Schließlich zeigt der Autor, wie die herkömmlicherweise dem 'eigenständigen Sachenrecht' zugeordneten Normen in ein allgemeines Vermögensrecht integriert werden könnten. Er stellt ein Modell vor, das europatauglicher sein könnte als die zu detaillierte Konstruktion des BGB. The 3rd book of the German Civil Code, the so-called 'Sachenrecht' (property law), is unique compared to other laws. It is founded on the historical assumption that a civil right pertaining to things differs substantially from other rights. This assumption is also the root of certain principles which characterize the 3rd book. In this study, the author analyzes both the historical assumption and the development of the principles in practice in Germany. His suggestion is to simplify the law and to abandon the theory of a genuine 'Sachenrecht'.
Das Schuldrecht nimmt europäische Züge an, während das Sachenrecht bislang noch unangetastet blieb. Allerdings wird eine Europäisierung des Sachenrechts nicht aufzuhalten sein. Das 3. Buch des BGB wird als eigenständige Rechtsmaterie angesehen, soll aber gegenüber dem Schuldrecht nicht zuletzt durch seine Prinzipien abzugrenzen sein. Der historische Gesetzgeber stellte das 'dingliche Recht' als rechtsdogmatische Säule eines eigenständigen Sachenrechts in den Vordergrund. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch Mischformen zwischen dinglichem und obligatorischem Recht eingebürgert, so dass sich die Frage stellt, wie dies auf das Dogma eines eigenständigen Sachenrechts zurückstrahlt. Jens Thomas Füller zeichnet die Rechtsentwicklung zu den einzelnen Sachenrechtsprinzipien kritisch nach. Dabei prüft er, ob und in welchem Umfang die einzelnen Prinzipien durchgehalten werden. Besondere Aufmerksamkeit widmet er konstruktiven Fragen und dem historischen Hintergrund der Vorschriften. Sein Hauptkritikpunkte gelten der gesetzesfernen Teleologie einerseits und einer begrifflich fixierten Konstruktionsjurisprudenz andererseits. Schließlich zeigt der Autor, wie die herkömmlicherweise dem 'eigenständigen Sachenrecht' zugeordneten Normen in ein allgemeines Vermögensrecht integriert werden könnten. Er stellt ein Modell vor, das europatauglicher sein könnte als die zu detaillierte Konstruktion des BGB. The 3rd book of the German Civil Code, the so-called 'Sachenrecht' (property law), is unique compared to other laws. It is founded on the historical assumption that a civil right pertaining to things differs substantially from other rights. This assumption is also the root of certain principles which characterize the 3rd book. In this study, the author analyzes both the historical assumption and the development of the principles in practice in Germany. His suggestion is to simplify the law and to abandon the theory of a genuine 'Sachenrecht'.
Geboren 1968; Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg und Kiel; 1999 Promotion; 2005 Habilitation; zur Zeit Lehrstuhlvertretung an der Universität Hamburg.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Dingliche Rechte • Rechtsprinzipien • Sachenrecht |
| ISBN-10 | 3-16-157949-6 / 3161579496 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157949-3 / 9783161579493 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich