Zufall und Kontrolle
Eine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnung
2018
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155805-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155805-4 (ISBN)
Lässt es sich rechtfertigen, dass wir einander moralische oder strafrechtliche Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und die daraus resultierenden Folgen zurechnen? Unter Rückgriff auf die Diskussion um 'moral luck' zeigt Boris Burghardt, dass die Antwort auf diese Frage weniger eindeutig ist, als es scheint.
Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kognitionspsychologie und setzt sie in Bezug zur strafrechtlichen Normentheorie und der Diskussion um Schuld und Willensfreiheit. Am Ende steht die Einsicht, dass die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu sein vorgibt, als sie einlösen kann und will. Wenn Anspruch und Rechtfertigung wieder einander entsprechen sollen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich diese Zurechnung vollzieht. Can we justify the attribution of moral or criminal responsibility for voluntary acts and their consequences? Against the backdrop of the discussion about 'moral luck', Boris Burghardt shows that the answer to this question is much less clear-cut than it might seem.
Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kognitionspsychologie und setzt sie in Bezug zur strafrechtlichen Normentheorie und der Diskussion um Schuld und Willensfreiheit. Am Ende steht die Einsicht, dass die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu sein vorgibt, als sie einlösen kann und will. Wenn Anspruch und Rechtfertigung wieder einander entsprechen sollen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich diese Zurechnung vollzieht. Can we justify the attribution of moral or criminal responsibility for voluntary acts and their consequences? Against the backdrop of the discussion about 'moral luck', Boris Burghardt shows that the answer to this question is much less clear-cut than it might seem.
ist Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Juristische Zeitgeschichte an der Philipps-Universität Marburg.
| Erscheint lt. Verlag | 24.7.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Poenale |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
| Schlagworte | Moralische Verantwortlichkeit • Moral luck • Schuld • Strafrechtliche Verantwortlichkeit • Verdienst • Willensfreiheit |
| ISBN-10 | 3-16-155805-7 / 3161558057 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155805-4 / 9783161558054 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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