Grundrechtsschutz in der Zwangsvollstreckung
Zur Vereinbarkeit des zwangsvollstreckungsrechtlichen Erwerbs schuldnerfremden Eigentums mit Art. 14 und 19 Abs. 4 GG
2021
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160241-2 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160241-2 (ISBN)
Stephan Klein untersucht den Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus verfassungsrechtlicher Sicht. Ist der Erwerb eines Vollstreckungsobjekts, das nicht im Eigentum des Vollstreckungsschuldners, sondern eines Dritten steht, mit dem Eigentumsgrundrecht jenes Dritteigentümers und mit dessen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vereinbar?
Seit Friedrich Stein einen Wandel in der Rechtsanschauung angestoßen hat, wird der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsvollstreckung als hoheitlicher Rechtsakt angesehen. Damit geht einher, dass die materielle Rechtslage hinsichtlich des Vollstreckungsobjekts unbeachtlich ist. Durch die entsprechenden Hoheitsakte (Zuschlag bzw. Ablieferung) der Vollstreckungsorgane verliert auch ein schuldnerfremder Dritteigentümer sein Eigentum - und zwar selbst dann, wenn der Ersteigerer von der Schuldnerfremdheit des Vollstreckungsobjekts wusste. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss jedoch hinterfragt werden, ob diese Rechtsfolge mit dem Eigentumsgrundrecht des Dritten vereinbar ist und ob diesem ein effektiver Rechtsschutz gegen den Hoheitsakt gewährt wird. Liegt in bestimmten Konstellationen ein Grundrechtsverstoß vor, müssen entsprechende Konsequenzen daraus gezogen werden. Bei dieser "Schnittstellenproblematik" gilt es einerseits öffentlich-rechtliche, speziell verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten und andererseits zugleich der modernen Dogmatik des Zwangsvollstreckungsrechts gerecht zu werden. According to common opinion, the acquisition of property in the course of execution is a sovereign act. Even a third party owner who is not a debtor therefore loses ownership of the object of execution. However, the question arises as to whether this is in line with constitutional rights under articles 14 and 19 (4) of Germany's Grundgesetz. Insofar as there is a violation of these rights, the resulting consequences have to be examined. In doing so, constitutional requirements must be observed while simultaneously taking the modern dogmatics of enforcement law into account.
Seit Friedrich Stein einen Wandel in der Rechtsanschauung angestoßen hat, wird der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsvollstreckung als hoheitlicher Rechtsakt angesehen. Damit geht einher, dass die materielle Rechtslage hinsichtlich des Vollstreckungsobjekts unbeachtlich ist. Durch die entsprechenden Hoheitsakte (Zuschlag bzw. Ablieferung) der Vollstreckungsorgane verliert auch ein schuldnerfremder Dritteigentümer sein Eigentum - und zwar selbst dann, wenn der Ersteigerer von der Schuldnerfremdheit des Vollstreckungsobjekts wusste. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss jedoch hinterfragt werden, ob diese Rechtsfolge mit dem Eigentumsgrundrecht des Dritten vereinbar ist und ob diesem ein effektiver Rechtsschutz gegen den Hoheitsakt gewährt wird. Liegt in bestimmten Konstellationen ein Grundrechtsverstoß vor, müssen entsprechende Konsequenzen daraus gezogen werden. Bei dieser "Schnittstellenproblematik" gilt es einerseits öffentlich-rechtliche, speziell verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten und andererseits zugleich der modernen Dogmatik des Zwangsvollstreckungsrechts gerecht zu werden. According to common opinion, the acquisition of property in the course of execution is a sovereign act. Even a third party owner who is not a debtor therefore loses ownership of the object of execution. However, the question arises as to whether this is in line with constitutional rights under articles 14 and 19 (4) of Germany's Grundgesetz. Insofar as there is a violation of these rights, the resulting consequences have to be examined. In doing so, constitutional requirements must be observed while simultaneously taking the modern dogmatics of enforcement law into account.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg und der Columbia University in New York; Referendariat am Landgericht Darmstadt; 2020 Promotion; seit 2018 Rechtsanwalt.
| Erscheint lt. Verlag | 4.10.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht | |
| Schlagworte | Ablieferung • Dritteigentum • Grundrechte • originärer Erwerb • Originärer Rechtserwerb |
| ISBN-10 | 3-16-160241-2 / 3161602412 |
| ISBN-13 | 978-3-16-160241-2 / 9783161602412 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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