Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de
Rechtsträgerschaft für fremde Rechnung - Georg Bitter

Rechtsträgerschaft für fremde Rechnung

Außenrecht der Verwaltungstreuhand

Georg Bitter (Autor)

Online Resource
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158029-1 (ISBN)
CHF 194,55 inkl. MwSt
  • Versand in 10-14 Tagen
  • Versandkostenfrei
  • Auch auf Rechnung
  • Artikel merken
Die Treuhand ist faszinierend und rätselhaft zugleich, weil sie mit den klassischen juristischen Kategorien schwer fassbar ist. Georg Bitter ordnet die Treuhand zwischen Schuld- und Sachenrecht ein und führt die bisher disparat beurteilten Außenwirkungen der Treuhand in einem System zusammen.
Die Treuhand fügt sich in das klassische zivilrechtliche System von Schuld- und Sachenrecht nicht ein. Sie zeigt, dass es zwischen dem "für sich Haben" des Eigenrechts und dem "verlangen können" des schuldrechtlichen Verschaffungsanspruchs eine Zwischensphäre des "Habens für einen Dritten" gibt: die Rechtsträgerschaft für fremde Rechnung. Wann wir jedoch einen Treugeber, der nur wirtschaftlich gesehen Eigentümer ist, auch rechtlich wie einen Eigentümer zu behandeln haben, ist eine in der Zivilrechtslehre ungeklärte Frage. Bislang werden in verschiedenen Rechtsbereichen ganz unterschiedliche Antworten angeboten: Im Insolvenz- und Vollstreckungsrecht soll etwa der Treugeber gegenüber den Gläubigern des Treuhänders nur dann Schutz gemäß §§ 771 ZPO, 47 InsO genießen, wenn er das Treugut unmittelbar auf den Treuhänder übertragen hat (sog. Unmittelbarkeitsprinzip). Bei deliktischen Schädigungen von Treugut, bei der Aufrechnung mit treuhänderisch gehaltenen Forderungen oder bei treuwidrigen Verfügungen wird nach ganz anderen Grundsätzen entschieden. Georg Bitter überwindet die 100 Jahre alte Unmittelbarkeitsdoktrin. Er entwickelt ein konsistentes Treuhandmodell, das einerseits eine klare Verortung der Treuhand zwischen Schuld- und Sachenrecht ermöglicht, andererseits die in den verschiedenen Rechtsbereichen bisher sehr disparat beurteilten Außenwirkungen der Treuhand in einem System zusammenführt. The limitation of the effects of trusteeships by the principle of immediacy, which has been advocated in Germany in insolvency law and enforcement law for the past 100 years, is unknown in Anglo-American law. Georg Bitter goes beyond the 100-year-old doctrine of immediacy. He develops a consistent model of trusteeship which enables a clear positioning of the trusteeship between the law of obligations and property law on the one hand and which on the other hand puts the external effects of trusteeship, which up to now had also been assessed very disparately in the various fields of law, into one system. His criterion for the delimitation of the external effects of a trusteeship can be useful to Anglo-American legal experts as well, and can contribute to a restriction of the external effects of the trust, which are still very widespread and vague, in Anglo-American law.

Geboren 1968; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf; 1999 Promotion; 2005 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht an der Universität Mannheim.

Erscheint lt. Verlag 18.5.2020
Reihe/Serie Jus Privatum
Verlagsort Tübingen
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte Außenrecht • Treuhand • Zivilrecht
ISBN-10 3-16-158029-X / 316158029X
ISBN-13 978-3-16-158029-1 / 9783161580291
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich