Kommunale Kooperation
Der Zweckverband als Nukleus des öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrechts
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158038-3 (ISBN)
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978-3-16-158038-3 (ISBN)
Thorsten Ingo Schmidt entwickelt handbuchartig die Gleichordnung der Hoheitsträger im öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrecht. Dieses öffentlich-rechtliche Kooperationsrecht weist gegenüber privatrechtlichen Formen der Zusammenarbeit zahlreiche praktische Vorzüge auf und wird verfassungsrechtlichen Vorgaben eher gerecht. Daher ist der These von der Formenwahlfreiheit der Verwaltung zu widersprechen.
Das öffentliche Recht, vormals lediglich von Kategorien der Über- bzw. Unterordnung gekennzeichnet, entwickelt sich im Zuge der Europäisierung zu einem umfassenden Recht der Hoheitsträger weiter und umschließt zunehmend auch Gleichordnungsverhältnisse. Dieses veränderte Leitbild betrifft nicht nur das Verhältnis der Bürger zum Staat, sondern auch die Beziehung verschiedener Hoheitsträger untereinander. Deren wechselseitiges Verhältnis kann nicht mehr adäquat mit den Kategorien des traditionellen, hierarchisch konzipierten Verwaltungsorganisationsrechts erfasst werden. Es bedarf der Öffnung hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrecht. Am Beispiel des Rechts der kommunalen Zusammenarbeit nimmt Thorsten Ingo Schmidt eine handbuchartige dogmatische Grundlegung des öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrechts einschließlich seiner europa- und völkerrechtlichen Bezüge vor. Er zeigt, dass öffentlich-rechtliche Kooperationstypen wie der Zweckverband nicht nur erhebliche praktische Vorzüge aufweisen, sondern auch verfassungsrechtlichen Vorgaben besser genügen als privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit. Dies widerspricht der These von der Formenwahlfreiheit der Verwaltung. German public law, which used to be characterized solely by categories of subordination, is, in the process of Europeanization, developing into a universal law of public corporations. The changes concern not only the relations between citizens and the state but also the connections to organs of sovereign power. The relations between them cannot adequately be understood according to the traditional categories of administrative organization law, which is hierarchically structured. The law must be expanded into a modern law which includes public corporations.
Das öffentliche Recht, vormals lediglich von Kategorien der Über- bzw. Unterordnung gekennzeichnet, entwickelt sich im Zuge der Europäisierung zu einem umfassenden Recht der Hoheitsträger weiter und umschließt zunehmend auch Gleichordnungsverhältnisse. Dieses veränderte Leitbild betrifft nicht nur das Verhältnis der Bürger zum Staat, sondern auch die Beziehung verschiedener Hoheitsträger untereinander. Deren wechselseitiges Verhältnis kann nicht mehr adäquat mit den Kategorien des traditionellen, hierarchisch konzipierten Verwaltungsorganisationsrechts erfasst werden. Es bedarf der Öffnung hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrecht. Am Beispiel des Rechts der kommunalen Zusammenarbeit nimmt Thorsten Ingo Schmidt eine handbuchartige dogmatische Grundlegung des öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrechts einschließlich seiner europa- und völkerrechtlichen Bezüge vor. Er zeigt, dass öffentlich-rechtliche Kooperationstypen wie der Zweckverband nicht nur erhebliche praktische Vorzüge aufweisen, sondern auch verfassungsrechtlichen Vorgaben besser genügen als privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit. Dies widerspricht der These von der Formenwahlfreiheit der Verwaltung. German public law, which used to be characterized solely by categories of subordination, is, in the process of Europeanization, developing into a universal law of public corporations. The changes concern not only the relations between citizens and the state but also the connections to organs of sovereign power. The relations between them cannot adequately be understood according to the traditional categories of administrative organization law, which is hierarchically structured. The law must be expanded into a modern law which includes public corporations.
Geboren 1972; Studium in Göttingen; 1998 Promotion; 2004 Habilitation; 2006-09 Richter am VG Hannover; Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht, an der Universität Potsdam; 2015-16 Richter im Nebenamt am OVG Berlin-Brandenburg.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Schlagworte | Kommunale Zusammenarbeit • Kommunalverfassungsrecht • Zweckverband |
| ISBN-10 | 3-16-158038-9 / 3161580389 |
| ISBN-13 | 978-3-16-158038-3 / 9783161580383 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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