Unionsrechtsperson
Rekonstruktion der institutionellen Autonomie der Europäischen Union
2024
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-163305-8 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-163305-8 (ISBN)
Das primärrechtliche Unionsorganisationsrecht stellt nicht nur eine autonome Rechtsordnung dar, sondern konstituiert die Europäische Union zugleich als autonome Rechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU, indem er ihre Kompetenzen und Organe gegenüber mitgliedstaatlichen wie völkervertraglichen Übergriffen abschirmt.
Über die Rechtsnatur der Europäischen Union ist viel geschrieben worden. Im Gegensatz zur normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung bildete die institutionelle Autonomie der Union dabei bislang einen blinden Fleck. Ihre institutionelle Autonomie erlangt die EU durch ihre eigenen Kompetenzen und eigenen Organe, die wiederum Bestandteil des Unionsorganisationsrechts und damit der autonomen Unionsrechtsordnung sind. Auf diese Weise konstituiert das Unionsorganisationsrecht die Europäische Union nicht nur als Rechtsperson, sondern als autonome Unionsrechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU in zahlreichen Rechtsprechungslinien, die sich bis in die 1950er Jahre zurückverfolgen lassen. Besonders die Entscheidungen zur Inanspruchnahme der Unionsorgane durch völkerrechtliche Abkommen illustrieren, auf welche Weise die Union ihren institutionellen Selbststand bewahrt. The organisational law of the European Union is not only part of an autonomous legal order, but also constitutes the EU as an autonomous 'EU legal person.' The ECJ protects the competences and institutions of the EU against foreign encroachments and thus guarantees the institutional autonomy of the EU.
Über die Rechtsnatur der Europäischen Union ist viel geschrieben worden. Im Gegensatz zur normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung bildete die institutionelle Autonomie der Union dabei bislang einen blinden Fleck. Ihre institutionelle Autonomie erlangt die EU durch ihre eigenen Kompetenzen und eigenen Organe, die wiederum Bestandteil des Unionsorganisationsrechts und damit der autonomen Unionsrechtsordnung sind. Auf diese Weise konstituiert das Unionsorganisationsrecht die Europäische Union nicht nur als Rechtsperson, sondern als autonome Unionsrechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU in zahlreichen Rechtsprechungslinien, die sich bis in die 1950er Jahre zurückverfolgen lassen. Besonders die Entscheidungen zur Inanspruchnahme der Unionsorgane durch völkerrechtliche Abkommen illustrieren, auf welche Weise die Union ihren institutionellen Selbststand bewahrt. The organisational law of the European Union is not only part of an autonomous legal order, but also constitutes the EU as an autonomous 'EU legal person.' The ECJ protects the competences and institutions of the EU against foreign encroachments and thus guarantees the institutional autonomy of the EU.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; 2019 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Ãffentliches Recht und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2023 Promotion ebendort; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.
| Erscheint lt. Verlag | 16.2.2024 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Autonomie • EuGH • interne Abkommen • Organe der Europäischen Union • Organisationsrecht • völkerrechtliche Verträge der EU |
| ISBN-10 | 3-16-163305-9 / 3161633059 |
| ISBN-13 | 978-3-16-163305-8 / 9783161633058 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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