Die Gegenleistung in der Insolvenz
Bewertung, Behandlung und Berücksichtigung im System von Insolvenzanfechtungsrecht und Zahlungsverbot der Geschäftsleiter
2021
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160974-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160974-9 (ISBN)
In der Unternehmensinsolvenz droht pflichtvergessenen Geschäftsleitern nicht selten die "Kahlpfändung" durch den Insolvenzverwalter, Vertragspartnern die Pflicht zur Rückgewähr anfechtbar erhaltener Leistungen. Benedict Kebekus untersucht, inwiefern sich dem Schuldner zugeflossene Gegenleistungen auf die Haftung der Beteiligten auswirken.
Leistungen eines bereits insolventen Schuldners können in einem späteren Insolvenzverfahren oftmals angefochten, seine Geschäftsleiter für veranlasste Zahlungen in Anspruch genommen werden. In beiden Fällen stellt sich die Frage, wie es sich auf die Haftung der Beteiligten auswirkt, wenn dem Schuldner im Gegenzug eine Gegenleistung zugeflossen ist. Das Anfechtungsrecht adressiert dieses Problem ansatzweise in § 144 InsO. Im Bereich der Geschäftsleiterhaftung hat der II. Zivilsenat des BGH zuletzt mehrere, wenngleich nicht in jeder Hinsicht überzeugende Vorgaben zur Berücksichtigung kompensierender Massezuflüsse entwickelt. Benedict Kebekus widmet sich diesem Problemfeld im Wege einer Querschnittsbetrachtung von Insolvenzanfechtung und Geschäftsleiterhaftung. Er diskutiert die einzelnen Voraussetzungen einer Berücksichtigung der Gegenleistung und entwickelt ein Konzept rechtsfolgenseitiger Gegenansprüche der Anspruchsgegner in der Insolvenzanfechtung. Directors of insolvent companies are often threatened with liability claims by the administrator, while contractual partners may be held liable for returning contestable payments to the debtor. Benedict Kebekus examines whether and to what extent considerations received by the debtor affect the liability of the parties involved.
Leistungen eines bereits insolventen Schuldners können in einem späteren Insolvenzverfahren oftmals angefochten, seine Geschäftsleiter für veranlasste Zahlungen in Anspruch genommen werden. In beiden Fällen stellt sich die Frage, wie es sich auf die Haftung der Beteiligten auswirkt, wenn dem Schuldner im Gegenzug eine Gegenleistung zugeflossen ist. Das Anfechtungsrecht adressiert dieses Problem ansatzweise in § 144 InsO. Im Bereich der Geschäftsleiterhaftung hat der II. Zivilsenat des BGH zuletzt mehrere, wenngleich nicht in jeder Hinsicht überzeugende Vorgaben zur Berücksichtigung kompensierender Massezuflüsse entwickelt. Benedict Kebekus widmet sich diesem Problemfeld im Wege einer Querschnittsbetrachtung von Insolvenzanfechtung und Geschäftsleiterhaftung. Er diskutiert die einzelnen Voraussetzungen einer Berücksichtigung der Gegenleistung und entwickelt ein Konzept rechtsfolgenseitiger Gegenansprüche der Anspruchsgegner in der Insolvenzanfechtung. Directors of insolvent companies are often threatened with liability claims by the administrator, while contractual partners may be held liable for returning contestable payments to the debtor. Benedict Kebekus examines whether and to what extent considerations received by the debtor affect the liability of the parties involved.
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in München und Kopenhagen; 2018 Erste Juristische Staatsprüfung; 2018-21 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg; seit 2020 Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht; 2021 Promotion (Hamburg).
| Erscheint lt. Verlag | 9.11.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
| Schlagworte | Gegenansprüche • Massebereicherung • Saldierung • Unentgeltlichkeitsanfechtung • Vorteilsausgleichung |
| ISBN-10 | 3-16-160974-3 / 3161609743 |
| ISBN-13 | 978-3-16-160974-9 / 9783161609749 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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