Der Rückholanspruch
Die rückwirkende Grenze der Eigentumsfreiheit
2018
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155694-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155694-4 (ISBN)
Der Terminus 'Rückholanspruch' bezeichnet eine eigenständige Kategorie von Ansprüchen. Diese ermöglichen bestimmten Personen Verfügungen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme vollwirksam waren, rückabzuwickeln und vom Eigentümer veräußerte Gegenstände wieder zu einer geschützten Vermögensmasse zurückzuholen. Solche Rückholansprüche finden sich im Insolvenzrecht, im Zwangsvollstreckungsrecht, im Erbrecht und im Familienrecht.
Das deutsche Recht verwendet den Ausdruck 'Rückholanspruch' bisher nicht als juristischen Terminus, kennt solche Ansprüche der Sache nach aber durchaus. In einer ganzen Reihe von Situationen können bestimmte Personen vollgültige Verfügungen des Rechtsinhabers zugunsten Dritter noch erhebliche Zeit später wieder rückgängig machen und etwa übertragene Gegenstände von dem Dritten zurückholen. Dogmatisch unterscheiden sich Ansprüche dieser Art deutlich von allen anderen Ansprüchen wie etwa Vertrags-, Delikts-, Bereicherungs-, Unterhalts- oder Erbschaftsansprüchen. Der bekannteste und praktisch wichtigste Fall ist die Anfechtung vorinsolvenzlicher Verfügungen des Insolvenzschuldners. Ganz ähnliche, in der Praxis durchaus relevante Rückholmöglichkeiten bestehen jedoch auch im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie bei der Gläubigeranfechtung. All diese Rückholansprüche sind im Einzelnen recht unterschiedlich geregelt, obwohl das Regelungsproblem im Kern identisch ist. Es liegt nahe zu fragen, ob hier nicht ein einheitlich gestalteter Anspruch zugrundeliegt oder jedenfalls zugrundegelegt werden sollte. The term "Rückholanspruch" describes a right to subsequently render void a transaction that was valid when it was made and then reclaim assets that were dissipated through that transaction. Such reversal rights exist in insolvency, family and succession law, and although they are essentially identical, they are very differently regulated. Robert Magnus queries whether a uniformly designed claim exists here or should be considered.
Das deutsche Recht verwendet den Ausdruck 'Rückholanspruch' bisher nicht als juristischen Terminus, kennt solche Ansprüche der Sache nach aber durchaus. In einer ganzen Reihe von Situationen können bestimmte Personen vollgültige Verfügungen des Rechtsinhabers zugunsten Dritter noch erhebliche Zeit später wieder rückgängig machen und etwa übertragene Gegenstände von dem Dritten zurückholen. Dogmatisch unterscheiden sich Ansprüche dieser Art deutlich von allen anderen Ansprüchen wie etwa Vertrags-, Delikts-, Bereicherungs-, Unterhalts- oder Erbschaftsansprüchen. Der bekannteste und praktisch wichtigste Fall ist die Anfechtung vorinsolvenzlicher Verfügungen des Insolvenzschuldners. Ganz ähnliche, in der Praxis durchaus relevante Rückholmöglichkeiten bestehen jedoch auch im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie bei der Gläubigeranfechtung. All diese Rückholansprüche sind im Einzelnen recht unterschiedlich geregelt, obwohl das Regelungsproblem im Kern identisch ist. Es liegt nahe zu fragen, ob hier nicht ein einheitlich gestalteter Anspruch zugrundeliegt oder jedenfalls zugrundegelegt werden sollte. The term "Rückholanspruch" describes a right to subsequently render void a transaction that was valid when it was made and then reclaim assets that were dissipated through that transaction. Such reversal rights exist in insolvency, family and succession law, and although they are essentially identical, they are very differently regulated. Robert Magnus queries whether a uniformly designed claim exists here or should be considered.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br. und Paris; wiss. Mitarbeiter am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht in Freiburg i.Br.; 2009 Promotion; Rechtsreferendariat in Freiburg i.Br. und Los Angeles; Akademischer Rat a.Z. am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg; 2017 Habilitation; 2017-18 Lehrstuhlvertretungen in Bonn und Regensburg.
| Erscheint lt. Verlag | 23.4.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht • Rechtsvergleichung • Zwangsvollstreckungsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-155694-1 / 3161556941 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155694-4 / 9783161556944 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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