Japanische, deutsche und schweizerische Irrtumsregelungen
Ein rechtsvergleichender Beitrag zum Verhältnis von verbraucherschützenden Vertragslösungsrechten und allgemeinem Vertragsrecht
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158429-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158429-9 (ISBN)
Sandra Hotz untersucht die klassischen japanischen, deutschen und schweizerischen Vertragslösungsrechte (Irrtumsregelungen), ihre historische Entstehung und den Bezug zu den modernen Verbraucherschutzrechten in den genannten Rechtsordnungen.
Die Willensstörung in der Willensbildung bei Vertragsschluss ist ein klassisches Problem des Vertragsrechts, das sich im Verbraucherverhältnis modern präsentiert. Sandra Hotz untersucht, was das für die Irrtumsregelung bedeutet. Sie zeigt zunächst die Entwicklung der Irrtumsregelungen auf und wie es dazu kam, dass in Japan das deutsche Bürgerliche Recht und die deutsche Irrtumsregelung rezipiert wurden. Trotz der unterschiedlichen Irrtumsregelungen der drei Kodifikationen entstanden ähnliche Fallgruppen für den "ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum" nach deutschem, den "Grundlagenirrtum" nach schweizerischem Recht und den "Yôso no Sakugo" nach japanischem Recht. In Deutschland und der Schweiz ist die Irrtumsdogmatik weit gehend erstarrt, in Japan ist sie vergleichsweise bewegt. In der Diskussion um einen angemessenen Vertragsschutz des Verbrauchers und im Vergleich zu den modernen Vertragslösungsrechten, die in allen drei Ländern initiiert und in Deutschland und Japan bereits unterschiedlich geregelt wurden, zeigt sich, dass die "klassische Irrtumslehre" vieles birgt, was für die Wahrung der materialen Selbstbestimmung der Verbraucherseite besser genutzt werden könnte. Umgekehrt geben moderne verbraucherschützende Informationspflichten zu wesentlichen Eigenschaften des Vertragsgegenstandes Auskunft darüber, was neue Kriterien für die "Wesentlichkeit" des Motivirrtums sein können. Es zeigt sich also, dass eine Wechselwirkung zwischen Irrtumsrecht und Verbraucherschutzrechten bisher vernachlässigt wurde. Interference with an intention when concluding a contract is a classic problem in contract law, a problem which also arises in current consumer law. Sandra Hotz studies the significance of this fact for the remedying of errors. She begins by showing the development of error remedies in Germany, Japan and Switzerland. In the discussion concerning suitable consumer protection and in a comparison to the modern laws for dissolving contracts, she shows that the "classic error doctrine" contains many elements which could be used to protect the self-determination of the consumer. Conversely, modern reporting requirements on fundamental characteristics of the subject matter of a contract, which protect the consumer, provide information on possible new criteria for the "significance" attached to the mistake in the inducement.
Die Willensstörung in der Willensbildung bei Vertragsschluss ist ein klassisches Problem des Vertragsrechts, das sich im Verbraucherverhältnis modern präsentiert. Sandra Hotz untersucht, was das für die Irrtumsregelung bedeutet. Sie zeigt zunächst die Entwicklung der Irrtumsregelungen auf und wie es dazu kam, dass in Japan das deutsche Bürgerliche Recht und die deutsche Irrtumsregelung rezipiert wurden. Trotz der unterschiedlichen Irrtumsregelungen der drei Kodifikationen entstanden ähnliche Fallgruppen für den "ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum" nach deutschem, den "Grundlagenirrtum" nach schweizerischem Recht und den "Yôso no Sakugo" nach japanischem Recht. In Deutschland und der Schweiz ist die Irrtumsdogmatik weit gehend erstarrt, in Japan ist sie vergleichsweise bewegt. In der Diskussion um einen angemessenen Vertragsschutz des Verbrauchers und im Vergleich zu den modernen Vertragslösungsrechten, die in allen drei Ländern initiiert und in Deutschland und Japan bereits unterschiedlich geregelt wurden, zeigt sich, dass die "klassische Irrtumslehre" vieles birgt, was für die Wahrung der materialen Selbstbestimmung der Verbraucherseite besser genutzt werden könnte. Umgekehrt geben moderne verbraucherschützende Informationspflichten zu wesentlichen Eigenschaften des Vertragsgegenstandes Auskunft darüber, was neue Kriterien für die "Wesentlichkeit" des Motivirrtums sein können. Es zeigt sich also, dass eine Wechselwirkung zwischen Irrtumsrecht und Verbraucherschutzrechten bisher vernachlässigt wurde. Interference with an intention when concluding a contract is a classic problem in contract law, a problem which also arises in current consumer law. Sandra Hotz studies the significance of this fact for the remedying of errors. She begins by showing the development of error remedies in Germany, Japan and Switzerland. In the discussion concerning suitable consumer protection and in a comparison to the modern laws for dissolving contracts, she shows that the "classic error doctrine" contains many elements which could be used to protect the self-determination of the consumer. Conversely, modern reporting requirements on fundamental characteristics of the subject matter of a contract, which protect the consumer, provide information on possible new criteria for the "significance" attached to the mistake in the inducement.
Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaften in Zürich; 2006 Promotion; Assistentin an der Universität Zürich.
| Erscheint lt. Verlag | 31.8.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Schlagworte | Anfechtung • Rechtsvergleichung • Widerruf |
| ISBN-10 | 3-16-158429-5 / 3161584295 |
| ISBN-13 | 978-3-16-158429-9 / 9783161584299 |
| Zustand | Neuware |
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