Der Pflichtteilsanspruch in Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Eine Untersuchung zu Gehalt und Wirkung des § 852 Abs. 1 ZPO
2018
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155163-5 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-155163-5 (ISBN)
Das in § 852 Abs. 1 ZPO normierte Spannungsverhältnis zwischen der Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten und den Zugriffsinteressen seiner Gläubiger wird von Christoph Scheuing im Lichte jüngerer Rechtsentwicklungen näher untersucht und in seinen Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung und die Insolvenz neu gedeutet.
Der Pflichtteilsanspruch bildet einen Vermögenswert, auf den die Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten allerdings nur dann zugreifen können, wenn dieser seinen Anspruch von sich aus geltend macht. Angesichts ungeklärter Aspekte und jüngerer Rechtsentwicklungen bedarf diese vor über hundert Jahren mit § 852 Abs. 1 ZPO getroffene Regelung näherer Überprüfung. Es ist zu fragen, inwieweit das inzwischen vom Bundesgerichtshof vertretene Verständnis der Vorschrift nicht als Pfändungs-, sondern als Verwertungsverbot berechtigt ist und welche sonstigen Probleme sich heute für eine sachgerechte Handhabung des Pflichtteilsanspruchs in der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz stellen. Christoph Scheuing unterbreitet hierzu sowohl dogmatisch tragfähige als auch praxistaugliche Deutungen und Lösungsvorschläge, die zugleich weitere Bereiche des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, wie insbesondere die Gläubiger- und Insolvenzanfechtung, in neuem Licht erscheinen lassen. Under Germany's law of succession, the compulsory portion of an estate is an asset that creditors can only access if it has been claimed for by the party entitled to it. In light of the latest legal developments, the tension that this causes is examined closely and reinterpreted in its impact on execution proceedings and insolvency.
Der Pflichtteilsanspruch bildet einen Vermögenswert, auf den die Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten allerdings nur dann zugreifen können, wenn dieser seinen Anspruch von sich aus geltend macht. Angesichts ungeklärter Aspekte und jüngerer Rechtsentwicklungen bedarf diese vor über hundert Jahren mit § 852 Abs. 1 ZPO getroffene Regelung näherer Überprüfung. Es ist zu fragen, inwieweit das inzwischen vom Bundesgerichtshof vertretene Verständnis der Vorschrift nicht als Pfändungs-, sondern als Verwertungsverbot berechtigt ist und welche sonstigen Probleme sich heute für eine sachgerechte Handhabung des Pflichtteilsanspruchs in der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz stellen. Christoph Scheuing unterbreitet hierzu sowohl dogmatisch tragfähige als auch praxistaugliche Deutungen und Lösungsvorschläge, die zugleich weitere Bereiche des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts, wie insbesondere die Gläubiger- und Insolvenzanfechtung, in neuem Licht erscheinen lassen. Under Germany's law of succession, the compulsory portion of an estate is an asset that creditors can only access if it has been claimed for by the party entitled to it. In light of the latest legal developments, the tension that this causes is examined closely and reinterpreted in its impact on execution proceedings and insolvency.
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Paris und Freiburg i. Br.; stud./wiss. Mitarbeiter an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Bork (Hamburg) und Prof. Dr. Merkt (Freiburg); Maîtrise en droit européen an der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne; Referendariat in Freiburg; seit 2012 Rechtsanwalt und Mitarbeiter in einer BGH-Anwaltskanzlei in Karlsruhe; 2016 Promotion.
| Erscheint lt. Verlag | 10.12.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht |
| Schlagworte | Pfändungsbeschränkung • Pfändungsverbot • Verwertungsbeschränkung • Verwertungsverbot |
| ISBN-10 | 3-16-155163-X / 316155163X |
| ISBN-13 | 978-3-16-155163-5 / 9783161551635 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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