Das internationale Privatrecht von Peru
Unter Einschluss der Anerkennung ausländischer Entscheidungen
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158469-5 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158469-5 (ISBN)
Martin Söhngen untersucht systematisch das peruanische internationale Privatrecht. Aufgrund echter 'Feldforschung' kann er auf ca. 50 bisher unzugängliche Entscheidungen zurückgreifen. Er zeigt, dass eine bedeutende Diskrepanz zwischen dem Gesetzestext und dessen Anwendung durch die Gerichte besteht.
Martin Söhngen untersucht systematisch und umfassend das peruanische internationale Privatrecht. Aufgrund echter 'Feldforschung' kann er auf ca. 50 Entscheidungen zurückgreifen, von denen einige überhaupt nicht und andere nur in Peru zugänglich sind. Er behandelt das Kollisionsrecht und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Es bestehen beachtliche Unterschiede zwischen der Rechtsprechung und dem - bislang in Deutschland fast ausschließlich wahrgenommenen - Recht nach Gesetz und Lehre. So haben die zahlreichen von Peru ratifizierten Staatsverträge in der Rechtsprechung keine Bedeutung erlangt und die Gerichte wenden ausländisches Recht nur aufgrund eines Nachweises der Prozessparteien an. Weitere grundlegende Ergebnisse sind: Die traditionell in Lateinamerika bedeutenden wohlerworbenen Rechte weisen Verbindungslinien zum Renvoi und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen auf. Im Ehegüterrecht gibt es nach einer contra legem judizierenden Rechtsprechung Vermögensspaltung; hinsichtlich einer möglichen Nachlassspaltung herrscht Rechtsunsicherheit. Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen ist nach dem Gesetzestext liberal, in der Rechtspraxis scheitert sie gelegentlich an der unglücklich formulierten Vorbehaltsklausel, wobei sich die Lage dort - insbesondere hinsichlich der praxisrelevanten Anerkennung ausländischer Ehescheidungen - signifikant bessert. Einige Male erkannte die Rechtsprechung US-amerikanische Entscheidungen wegen deren fragwürdiger internationaler Zuständigkeit nicht an. Die Verbürgung der Gegenseitigkeit gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO wird vom Autor für Peru bejaht. Martin Söhngen provides a systematic and comprehensive study of Peruvian international private law. Real 'field research' permitted him to analyze approx. 50 decisions, several of which have not been available up to now. He deals with conflict of laws provisions and the recognition of foreign judgments. The author shows the considerable extent to which there are differences between actual case law and the civil code. The numerous international treaties ratified by Peru have no significance in court, and the courts only apply foreign law that has been provided by the litigants. In the end, the author confirms reciprocity pursuant to German standards for the recognition of foreign judgments.
Martin Söhngen untersucht systematisch und umfassend das peruanische internationale Privatrecht. Aufgrund echter 'Feldforschung' kann er auf ca. 50 Entscheidungen zurückgreifen, von denen einige überhaupt nicht und andere nur in Peru zugänglich sind. Er behandelt das Kollisionsrecht und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Es bestehen beachtliche Unterschiede zwischen der Rechtsprechung und dem - bislang in Deutschland fast ausschließlich wahrgenommenen - Recht nach Gesetz und Lehre. So haben die zahlreichen von Peru ratifizierten Staatsverträge in der Rechtsprechung keine Bedeutung erlangt und die Gerichte wenden ausländisches Recht nur aufgrund eines Nachweises der Prozessparteien an. Weitere grundlegende Ergebnisse sind: Die traditionell in Lateinamerika bedeutenden wohlerworbenen Rechte weisen Verbindungslinien zum Renvoi und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen auf. Im Ehegüterrecht gibt es nach einer contra legem judizierenden Rechtsprechung Vermögensspaltung; hinsichtlich einer möglichen Nachlassspaltung herrscht Rechtsunsicherheit. Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen ist nach dem Gesetzestext liberal, in der Rechtspraxis scheitert sie gelegentlich an der unglücklich formulierten Vorbehaltsklausel, wobei sich die Lage dort - insbesondere hinsichlich der praxisrelevanten Anerkennung ausländischer Ehescheidungen - signifikant bessert. Einige Male erkannte die Rechtsprechung US-amerikanische Entscheidungen wegen deren fragwürdiger internationaler Zuständigkeit nicht an. Die Verbürgung der Gegenseitigkeit gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO wird vom Autor für Peru bejaht. Martin Söhngen provides a systematic and comprehensive study of Peruvian international private law. Real 'field research' permitted him to analyze approx. 50 decisions, several of which have not been available up to now. He deals with conflict of laws provisions and the recognition of foreign judgments. The author shows the considerable extent to which there are differences between actual case law and the civil code. The numerous international treaties ratified by Peru have no significance in court, and the courts only apply foreign law that has been provided by the litigants. In the end, the author confirms reciprocity pursuant to German standards for the recognition of foreign judgments.
Geboren 1972; Studium in Freiburg, Genf und New York; Referendariat in Berlin; 2002/03 Studienaufenthalt in Lima; Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
| Erscheint lt. Verlag | 31.8.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Internationales Privatrecht | |
| Schlagworte | Internationales Privatrecht • Kollisionsrecht • Peru |
| ISBN-10 | 3-16-158469-4 / 3161584694 |
| ISBN-13 | 978-3-16-158469-5 / 9783161584695 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |