US-Terrorlisten im deutschen Privatrecht
Zur kollisions- und sachrechtlichen Problematik drittstaatlicher Sperrlisten mit extraterritorialer Wirkung
2014
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-153275-7 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-153275-7 (ISBN)
US-amerikanische Terrorsperrlisten, die jegliche Geschäfte mit den Gelisteten verbieten, beanspruchen Geltung weit über die Grenzen der USA hinaus und betreffen auch Sachverhalte in Deutschland. Sebastian von Allwörden untersucht, wie mit dem dadurch entstehenden Spannungsfeld im deutschen materiellen und internationalen Privatrecht umzugehen ist.
Die Specially-Designated-Nationals-Listen des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) verbieten, basierend auf Exekutivanordnungen des US-Präsidenten, vollumfänglich Geschäfte mit den gelisteten terrorverdächtigen Personen und sonstigen Rechtssubjekten. Da sich der intendierte Geltungsbereich der entsprechenden Tatbestände nicht auf Sachverhalte in den USA beschränkt, stellt sich auch für international agierende deutsche Unternehmen die Frage, inwiefern die in den USA drakonisch sanktionierten Vorgaben im deutschen Privatrecht berücksichtigt werden können. Anknüpfungspunkte dafür bieten zum einen Vorschriften des internationalen Privatrechts betreffend sogenannte (drittstaatliche) Eingriffsnormen und zum anderen Generalklauseln im materiellen bürgerlichen Recht, wie etwa die Vorschriften zur Störung der Geschäftsgrundlage. US sanctions lists against terrorism prohibit dealings to a large extent with the natural and legal persons listed and are not limited to US territory. Sebastian von Allwörden examines how the resulting conflicts can be solved in German international and substantive private law.
Die Specially-Designated-Nationals-Listen des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) verbieten, basierend auf Exekutivanordnungen des US-Präsidenten, vollumfänglich Geschäfte mit den gelisteten terrorverdächtigen Personen und sonstigen Rechtssubjekten. Da sich der intendierte Geltungsbereich der entsprechenden Tatbestände nicht auf Sachverhalte in den USA beschränkt, stellt sich auch für international agierende deutsche Unternehmen die Frage, inwiefern die in den USA drakonisch sanktionierten Vorgaben im deutschen Privatrecht berücksichtigt werden können. Anknüpfungspunkte dafür bieten zum einen Vorschriften des internationalen Privatrechts betreffend sogenannte (drittstaatliche) Eingriffsnormen und zum anderen Generalklauseln im materiellen bürgerlichen Recht, wie etwa die Vorschriften zur Störung der Geschäftsgrundlage. US sanctions lists against terrorism prohibit dealings to a large extent with the natural and legal persons listed and are not limited to US territory. Sebastian von Allwörden examines how the resulting conflicts can be solved in German international and substantive private law.
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Stockholm; 2011-13 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Instituts für Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht der Universität Kiel; 2014 Promotion; seit 2013 Referendar am Kammergericht Berlin.
| Erscheint lt. Verlag | 9.9.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
| Schlagworte | Eingriffsnormen • Eingriffsrecht • OFAC • SDN |
| ISBN-10 | 3-16-153275-9 / 3161532759 |
| ISBN-13 | 978-3-16-153275-7 / 9783161532757 |
| Zustand | Neuware |
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