Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers
Über die Vereinbarkeit der Unwirksamkeits- und Fiktionsanordnungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit höherrangigem Recht
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159272-0 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159272-0 (ISBN)
Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 1. April 2017 werden die §§ 9, 10 AÜG primär als Sanktionswerkzeug gegen Verleiher und Entleiher zur Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben begriffen. Ist der damit verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt?
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 erweiterte die tatbestandlichen Anknüpfungspunkte der Unwirksamkeits- und Fiktionsanordnungen in §§ 9, 10 AÜG erheblich. Im Zuge eines Werte- und Wertungswandels wird der Regelungsmechanismus als Sanktionswerkzeug gegen Verleiher und Entleiher zur Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben der Leiharbeit begriffen. Der ursprüngliche, dem Arbeitnehmerschutz dienende Charakter der Vorschriften rückt in den Hintergrund. Dies wirft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des zwangsläufig verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers auf. Viktor Stepien analysiert dies ausführlich und erarbeitet, ob etwaige Unvereinbarkeiten mit dem Grundgesetz durch das neugeschaffene Festhaltensrecht, mittels dessen der Leiharbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis erhalten kann, ausgeräumt werden können. Since the reform of the German Act on Temporary Employment (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) in 2017, sections nine and ten have primarily been understood as a tool for sanctions against lenders and hirers to enforce regulatory requirements. This leads to the question of whether the encroachment on the freedom of occupation of the temporary worker caused by the provisions is still justified under constitutional law.
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 erweiterte die tatbestandlichen Anknüpfungspunkte der Unwirksamkeits- und Fiktionsanordnungen in §§ 9, 10 AÜG erheblich. Im Zuge eines Werte- und Wertungswandels wird der Regelungsmechanismus als Sanktionswerkzeug gegen Verleiher und Entleiher zur Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben der Leiharbeit begriffen. Der ursprüngliche, dem Arbeitnehmerschutz dienende Charakter der Vorschriften rückt in den Hintergrund. Dies wirft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des zwangsläufig verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers auf. Viktor Stepien analysiert dies ausführlich und erarbeitet, ob etwaige Unvereinbarkeiten mit dem Grundgesetz durch das neugeschaffene Festhaltensrecht, mittels dessen der Leiharbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis erhalten kann, ausgeräumt werden können. Since the reform of the German Act on Temporary Employment (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) in 2017, sections nine and ten have primarily been understood as a tool for sanctions against lenders and hirers to enforce regulatory requirements. This leads to the question of whether the encroachment on the freedom of occupation of the temporary worker caused by the provisions is still justified under constitutional law.
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; 2014 Erstes Juristisches Staatsexamen; Referendariat am Oberlandesgericht München; 2016 Zweites Juristisches Staatsexamen; Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Datenschutzrecht in Augsburg.
| Erscheint lt. Verlag | 18.12.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zum Arbeitsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Schlagworte | §§ 9, 10 AÜG • Arbeitsvertrag • Festhaltensrecht • Leiharbeit • Reform |
| ISBN-10 | 3-16-159272-7 / 3161592727 |
| ISBN-13 | 978-3-16-159272-0 / 9783161592720 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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