Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2. Juli 2019
Eine systematische und rechtsvergleichende Untersuchung
2021
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160888-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160888-9 (ISBN)
Ob ein zivilrechtliches Urteil im Ausland anerkannt wird, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein Übereinkommen verabschiedet, welches einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer systematischen und rechtsvergleichenden Untersuchung.
Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist, gleicht die Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet, welches nunmehr einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden systematischen Untersuchung. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung sowie die Versagungsgründe. Darüber hinaus stellt er die Regelungen des Übereinkommens dem deutschen und englischen Recht gegenüber. On 2 July 2019, the Hague Conference on Private International Law adopted a new convention on the recognition and enforcement of foreign judgments in civil or commercial matters. Holger Jacobs analyses the convention systematically and compares the rules of the convention with German and English law.
Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist, gleicht die Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet, welches nunmehr einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden systematischen Untersuchung. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung sowie die Versagungsgründe. Darüber hinaus stellt er die Regelungen des Übereinkommens dem deutschen und englischen Recht gegenüber. On 2 July 2019, the Hague Conference on Private International Law adopted a new convention on the recognition and enforcement of foreign judgments in civil or commercial matters. Holger Jacobs analyses the convention systematically and compares the rules of the convention with German and English law.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz; 2014 Erste juristische Staatsprüfung; Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Mainz; 2016 Zweite juristische Staatsprüfung; 2017 Magister rerum publicarum an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer; 2018 Magister Juris an der University of Oxford; seit 2021 Rechtsanwalt in Frankfurt am Main; 2021 Promotion.
| Erscheint lt. Verlag | 3.8.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Schlagworte | Common Law • Enforcement • EuGVVO • Haager Konferenz • Recognition • Völkerrecht |
| ISBN-10 | 3-16-160888-7 / 3161608887 |
| ISBN-13 | 978-3-16-160888-9 / 9783161608889 |
| Zustand | Neuware |
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