Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen
Ein Beitrag zur Konkretisierung der europäischen Verfassungsstrukturprinzipien
2009
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-151174-5 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-151174-5 (ISBN)
Der zunehmende Aufbau einer Eigenverwaltung der Europäischen Union in Form von Unionsagenturen muss demokratischen Anforderungen genügen. Das Agenturwesen dient Christoph Görisch als Referenzgebiet, um zentrale Inhalte des unionsrechtlichen Demokratieprinzips auf der Basis wertender Rechtsvergleichung exemplarisch aufzuzeigen.
Die Diskussion um das tatsächliche oder vermeintliche "Demokratiedefizit" der EU betrifft nicht zuletzt die Unionsagenturen, d.h. die zunehmend an die Stelle des herkömmlichen mitgliedstaatlichen Vollzuges tretenden verselbständigten Verwaltungseinrichtungen von Union und Gemeinschaften. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission unlängst eine Phase der Evaluation ausgerufen und angekündigt, bis Ende 2009 von weiteren wesentlichen Ausdehnungen des Agenturwesens abzusehen. Das Kernproblem liegt darin, dass es für die Agenturen anders als für die Hauptorgane der Union kaum spezielle gründungsvertragliche Ausformungen der allgemeinen, in Art. 6 Abs. 1 EU (bzw. Art. I-2 in der Fassung des Vertrags von Lissabon) normierten Verpflichtung auf das Demokratieprinzip gibt. Für dessen nähere Inhaltsbestimmung bietet sich das Agenturwesen damit als Referenzgebiet an. Auf der Basis einer umfassenden Klärung von Reichweite und Grundsatzcharakter des Art. 6 Abs. 1 EU sowie einer verwaltungswissenschaftlichen Typisierung der bestehenden Einrichtungen konkretisiert Christoph Görisch die demokratischen Anforderungen an das Agenturwesen. Das geschieht im Wege wertender Rechtsvergleichung und kritischer Analyse der grundlegenden "Meroni"-Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 1958 zum Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind in der derzeitigen Evaluationsphase auch im Hinblick auf die jüngst vorgeschlagene Schaffung weiterer europäischer Regulierungsagenturen (z.B. auf den Gebieten Telekommunikation und Energie) von Bedeutung. The European administrative agencies (i.e. the European Trademarks Registration Office) play an important role in the discussion about the "democratic deficit" in the European Union. Difficulties result from a lack of special provisions for the agencies in the founding treaties complementing the Union's general commitment to the principle of democracy according to Article 6 EU. Christoph Görisch seeks to clearly define the respective democratic requirements by looking at evaluative comparative law and providing a critical analysis of the case law of the European Court of Justice. The conclusions are also of particular relevance for the current proposals of the European Commission to establish new regulation agencies in the telecommunications and energy sector.
Die Diskussion um das tatsächliche oder vermeintliche "Demokratiedefizit" der EU betrifft nicht zuletzt die Unionsagenturen, d.h. die zunehmend an die Stelle des herkömmlichen mitgliedstaatlichen Vollzuges tretenden verselbständigten Verwaltungseinrichtungen von Union und Gemeinschaften. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission unlängst eine Phase der Evaluation ausgerufen und angekündigt, bis Ende 2009 von weiteren wesentlichen Ausdehnungen des Agenturwesens abzusehen. Das Kernproblem liegt darin, dass es für die Agenturen anders als für die Hauptorgane der Union kaum spezielle gründungsvertragliche Ausformungen der allgemeinen, in Art. 6 Abs. 1 EU (bzw. Art. I-2 in der Fassung des Vertrags von Lissabon) normierten Verpflichtung auf das Demokratieprinzip gibt. Für dessen nähere Inhaltsbestimmung bietet sich das Agenturwesen damit als Referenzgebiet an. Auf der Basis einer umfassenden Klärung von Reichweite und Grundsatzcharakter des Art. 6 Abs. 1 EU sowie einer verwaltungswissenschaftlichen Typisierung der bestehenden Einrichtungen konkretisiert Christoph Görisch die demokratischen Anforderungen an das Agenturwesen. Das geschieht im Wege wertender Rechtsvergleichung und kritischer Analyse der grundlegenden "Meroni"-Entscheidungen des EuGH aus dem Jahre 1958 zum Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind in der derzeitigen Evaluationsphase auch im Hinblick auf die jüngst vorgeschlagene Schaffung weiterer europäischer Regulierungsagenturen (z.B. auf den Gebieten Telekommunikation und Energie) von Bedeutung. The European administrative agencies (i.e. the European Trademarks Registration Office) play an important role in the discussion about the "democratic deficit" in the European Union. Difficulties result from a lack of special provisions for the agencies in the founding treaties complementing the Union's general commitment to the principle of democracy according to Article 6 EU. Christoph Görisch seeks to clearly define the respective democratic requirements by looking at evaluative comparative law and providing a critical analysis of the case law of the European Court of Justice. The conclusions are also of particular relevance for the current proposals of the European Commission to establish new regulation agencies in the telecommunications and energy sector.
| Erscheint lt. Verlag | 26.10.2009 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Demokratische • durch • Verwaltung |
| ISBN-10 | 3-16-151174-3 / 3161511743 |
| ISBN-13 | 978-3-16-151174-5 / 9783161511745 |
| Zustand | Neuware |
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