Das Rechtfertigungsprinzip
Eine Vertragstheorie
2014
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161523052 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161523052 (ISBN)
Nach klassischer Vertragslehre sind es allein die Vertragsparteien, die im kurzen Augenblick des Vertragsschlusses sämtliche Vertragsinhalte festlegen. Tatsächlich organisiert unser Vertragrecht jedoch eine personell wie zeitlich sorgsam verteilte Entscheidungsfindung, die einem konkreten Anliegen dient: Jede Partei soll nur so weit rechtlich belastet werden, wie dies deren eigenen Zielen dient (Rechtfertigungsprinzip).
Nach klassischer vertragstheoretischer Vorstellung sind es allein die Vertragsparteien, die sämtliche Vertragsinhalte festlegen. Dies alles soll zudem im kurzen Augenblick des Vertragsschlusses geschehen. Tatsächlich organisiert unser Vertragsrecht jedoch eine personell wie zeitlich sorgsam verteilte Entscheidungsfindung, die einem konkreten Anliegen dient: Jede Partei soll nur so weit rechtlich belastet werden, wie dies deren eigenen Zielen dient (Rechtfertigungsprinzip). Markus Rehberg illustriert dies anhand klassischer Fallgruppen wie Drohung, Irrtum, Eigenschaften, Stellvertretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werbung, dispositives Recht oder Leistungsstörungen. Besondere Aufmerksamkeit widmet er dabei der so fruchtbaren Diskussion des 19. Jahrhunderts sowie wichtigen internationalen Stimmen. Classical contract theory focuses solely on the contracting parties at the tiny moment of conclusion. In reality, however, contract law organizes a highly sophisticated decision-making process, involving many participants at various times, pursuing a single aim: Each contracting party shall be legally bound only as far as is necessary to serve his or her own goals (principle of justification).
Nach klassischer vertragstheoretischer Vorstellung sind es allein die Vertragsparteien, die sämtliche Vertragsinhalte festlegen. Dies alles soll zudem im kurzen Augenblick des Vertragsschlusses geschehen. Tatsächlich organisiert unser Vertragsrecht jedoch eine personell wie zeitlich sorgsam verteilte Entscheidungsfindung, die einem konkreten Anliegen dient: Jede Partei soll nur so weit rechtlich belastet werden, wie dies deren eigenen Zielen dient (Rechtfertigungsprinzip). Markus Rehberg illustriert dies anhand klassischer Fallgruppen wie Drohung, Irrtum, Eigenschaften, Stellvertretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werbung, dispositives Recht oder Leistungsstörungen. Besondere Aufmerksamkeit widmet er dabei der so fruchtbaren Diskussion des 19. Jahrhunderts sowie wichtigen internationalen Stimmen. Classical contract theory focuses solely on the contracting parties at the tiny moment of conclusion. In reality, however, contract law organizes a highly sophisticated decision-making process, involving many participants at various times, pursuing a single aim: Each contracting party shall be legally bound only as far as is necessary to serve his or her own goals (principle of justification).
Geboren 1971; LL.M.-Abschluss an der University of Cambridge; Promotion zum Dr. iur an der Humboldt-Universität zu Berlin; Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht, Rechtstheorie und Rechtsökonomik an der Universität Rostock.
| Erscheint lt. Verlag | 15.4.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Europäisches Privatrecht • Vertrag • Vertragsschluss • Vertragstheorie |
| ISBN-13 | 9783161523052 / 9783161523052 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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