Einrichtungsgarantien
Entstehung, Wurzeln, Wandlungen und grundgesetzmäßige Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158016-1 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-158016-1 (ISBN)
Ute Mager klärt Anwendungsbereich, Inhalt und Gewährleistungsumfang der aus der Weimarer Staatsrechtslehre für das Grundgesetz überkommenen verfassungsdogmatischen Kategorie der Einrichtungsgarantien, indem sie diese als Autonomiegewährleistungen neu bestimmt.
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfaßten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne daß allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Ute Mager weist nach, daß die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche, in je unterschiedlichem Vorverständnis gründende Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht die Autorin den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts zu finden sind. Sie analysiert ausführlich die heutige Begriffsverwendung und verfolgt Rezeption und Wandel der Kategorie unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. Hieran schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von Autonomie im Sinne selbstbestimmter Gestaltung von privaten Rechtsverhältnissen bzw. staatsferner Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben ermittelt wird. Schließlich legt Ute Mager die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie "Einrichtungsgarantie" dar. Ute Mager analyses a special category of constitutional guarantees - "Einrichtungsgarantien", which are known in the German legal theory since the constitution of Weimar (1919).She shows, that under the Basic Law the category has to be freed from the original theoretical context, which is found in the 'Historische Rechtsschule'. The function of "Einrichtungsgarantien" can no longer be seen in the protection of 'institutions' because of their historical value. Today "Einrichtungsgarantien" are to be defined as constitutional guarantees of autonomy. As to private persons this means the protection of the faculty to regulate freely their legal relations. As to public functions it means the protection of the competence to fulfill the function as own affair.
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfaßten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne daß allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Ute Mager weist nach, daß die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche, in je unterschiedlichem Vorverständnis gründende Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht die Autorin den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts zu finden sind. Sie analysiert ausführlich die heutige Begriffsverwendung und verfolgt Rezeption und Wandel der Kategorie unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. Hieran schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von Autonomie im Sinne selbstbestimmter Gestaltung von privaten Rechtsverhältnissen bzw. staatsferner Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben ermittelt wird. Schließlich legt Ute Mager die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie "Einrichtungsgarantie" dar. Ute Mager analyses a special category of constitutional guarantees - "Einrichtungsgarantien", which are known in the German legal theory since the constitution of Weimar (1919).She shows, that under the Basic Law the category has to be freed from the original theoretical context, which is found in the 'Historische Rechtsschule'. The function of "Einrichtungsgarantien" can no longer be seen in the protection of 'institutions' because of their historical value. Today "Einrichtungsgarantien" are to be defined as constitutional guarantees of autonomy. As to private persons this means the protection of the faculty to regulate freely their legal relations. As to public functions it means the protection of the competence to fulfill the function as own affair.
Geboren 1962; 1994 Promotion und 2002 Habilitation an der Freien Universität Berlin. Seit 2004 Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, seit 2007 Direktorin des Zentrums für anwaltsorientierte Juristenausbildung, 2010 - 2018 Richterin im Nebenamt am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, seit 2017 Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Einrichtungsgarantien • Rechtsinstitutsgarantie • Verfassungsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-158016-8 / 3161580168 |
| ISBN-13 | 978-3-16-158016-1 / 9783161580161 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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