Aktenbeiziehung und Anfangsverdacht im Insolvenzstrafverfahren
Zugleich ein Beitrag zum "Doppeltürmodell" des BVerfG
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159382-6 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-159382-6 (ISBN)
Das Erfordernis des Anfangsverdachts ist von herausragender Bedeutung für den Schutz des Einzelnen vor anlassloser Strafverfolgung. Die Mehrzahl der Insolvenzstrafverfahren wird jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat eingeleitet. Christina Schreiner entwickelt Vorgaben für eine rechtsstaatliche Handhabung der Ermittlung bei Insolvenzstraftaten.
Der Schutz des Einzelnen vor anlassloser strafrechtlicher Verfolgung gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Besonders schutzbedürftig ist der Schuldner, der im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu umfassender Auskunft verpflichtet ist. Der Zugriff auf die dort offengelegten Informationen ist den Ermittlungsbehörden untersagt, solange kein strafrechtlicher Anfangsverdacht begründet ist. Christina Schreiner ruft dessen Bedeutung als begrenzendes Element zulässiger Strafverfolgung in Erinnerung und zeigt die in der routinemäßigen Beiziehung der Insolvenzakten liegende Generalverdächtigung sämtlicher Insolvenzschuldner auf. Die Autorin arbeitet heraus, dass derzeit eine Ermächtigungsgrundlage für die Informationsbereitstellung seitens der Insolvenzgerichte fehlt - ein Zustand, der hinter den Vorgaben des BVerfG zum "Doppeltürmodell" zurückbleibt und somit verfassungswidrig ist. The requirement of initial suspicion is of exceptional importance in protecting the individual in cases of criminal prosecution without cause. Yet the majority of criminal insolvency proceedings are initiated with a lack of tangible evidence. Christina Schreiner develops guidelines for a constitutional handling of the investigation of insolvency offences.
Der Schutz des Einzelnen vor anlassloser strafrechtlicher Verfolgung gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Besonders schutzbedürftig ist der Schuldner, der im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu umfassender Auskunft verpflichtet ist. Der Zugriff auf die dort offengelegten Informationen ist den Ermittlungsbehörden untersagt, solange kein strafrechtlicher Anfangsverdacht begründet ist. Christina Schreiner ruft dessen Bedeutung als begrenzendes Element zulässiger Strafverfolgung in Erinnerung und zeigt die in der routinemäßigen Beiziehung der Insolvenzakten liegende Generalverdächtigung sämtlicher Insolvenzschuldner auf. Die Autorin arbeitet heraus, dass derzeit eine Ermächtigungsgrundlage für die Informationsbereitstellung seitens der Insolvenzgerichte fehlt - ein Zustand, der hinter den Vorgaben des BVerfG zum "Doppeltürmodell" zurückbleibt und somit verfassungswidrig ist. The requirement of initial suspicion is of exceptional importance in protecting the individual in cases of criminal prosecution without cause. Yet the majority of criminal insolvency proceedings are initiated with a lack of tangible evidence. Christina Schreiner develops guidelines for a constitutional handling of the investigation of insolvency offences.
Geboren 1990; Studium der VWL (B. Sc.) an der LMU München; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und der Universität zu Köln; 2019 Promotion; Referendarin am OLG Köln (mit Stationen bei der Deutschen Botschaft in Hanoi und am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag).
| Erscheint lt. Verlag | 26.8.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht |
| Schlagworte | Anordnungen für Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) • Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmungsfreiheit • Insolvenzordnung • Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbefugnis • Vorermittlungen |
| ISBN-10 | 3-16-159382-0 / 3161593820 |
| ISBN-13 | 978-3-16-159382-6 / 9783161593826 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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