Konfrontative Zeugenbefragung
Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK für das deutsche Strafverfahren
2021
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160440-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160440-9 (ISBN)
Zu einem Thema, das zunehmend in den Vordergrund des strafprozessualen Beweisrechts rückt, bietet Matthias Krausbeck eine umfassende und systematische Darstellung. Mit seiner Untersuchung der "Konfrontativen Zeugenbefragung" vermittelt er zugleich grundlegende Einsichten zu Verfahrensfairness und Menschenrechtsdogmatik.
Unter den strafprozessualen Garantien des Art. 6 EMRK nimmt das Recht des Angeklagten auf konfrontative Zeugenbefragung einen besonders prominenten Platz ein. Das belegen zahlreiche Entscheidungen nationaler Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gleichwohl fehlt es bisher an einem stimmigen dogmatischen Konzept, an dem sich der Rechtsanwender beim Umgang mit diesem Recht orientieren kann. Das Werk will diese Lücke schließen. Nach einer Untersuchung der historischen und dogmatischen Grundlagen des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK arbeitet Matthias Krausbeck die der Rechtsprechung zugrunde liegenden Maßstäbe und Prinzipien heraus und misst diese an rechtstheoretischen und verfassungsdogmatischen Einsichten. Auf diese Weise entwickelt er eine umfassende Theorie des Konfrontationsrechts, die er schließlich für praktisch besonders relevante Fallgruppen ausdifferenziert. Dealing with the right to confrontation, Matthias Krausbeck gives a thorough scrutiny of a subject that is becoming increasingly significant in the law of criminal evidence. His analysis not only produces practical guidelines, it also provides fundamental insights into due process and the human rights theory.
Unter den strafprozessualen Garantien des Art. 6 EMRK nimmt das Recht des Angeklagten auf konfrontative Zeugenbefragung einen besonders prominenten Platz ein. Das belegen zahlreiche Entscheidungen nationaler Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gleichwohl fehlt es bisher an einem stimmigen dogmatischen Konzept, an dem sich der Rechtsanwender beim Umgang mit diesem Recht orientieren kann. Das Werk will diese Lücke schließen. Nach einer Untersuchung der historischen und dogmatischen Grundlagen des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK arbeitet Matthias Krausbeck die der Rechtsprechung zugrunde liegenden Maßstäbe und Prinzipien heraus und misst diese an rechtstheoretischen und verfassungsdogmatischen Einsichten. Auf diese Weise entwickelt er eine umfassende Theorie des Konfrontationsrechts, die er schließlich für praktisch besonders relevante Fallgruppen ausdifferenziert. Dealing with the right to confrontation, Matthias Krausbeck gives a thorough scrutiny of a subject that is becoming increasingly significant in the law of criminal evidence. His analysis not only produces practical guidelines, it also provides fundamental insights into due process and the human rights theory.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg; 2010 Promotion; seit 2010 Richter am Landgericht Rottweil.
| Erscheint lt. Verlag | 17.5.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Freiburger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Strafrecht | |
| Schlagworte | Konfrontation • Konfrontationsrecht • Verfahrensfairness • Zeugenbefragung |
| ISBN-10 | 3-16-160440-7 / 3161604407 |
| ISBN-13 | 978-3-16-160440-9 / 9783161604409 |
| Zustand | Neuware |
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