Garantiehaftung und Verschuldenshaftung im gegenseitigen Vertrag
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157955-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157955-4 (ISBN)
Die Entwicklung eines europäischen Zivilrechts und die 'Modernisierung' des deutschen Schuldrechts rücken die Grundlagen der vertraglichen Haftung in den Blick: in Deutschland Verschuldenshaftung, in common law - Systemen Garantiehaftung. Holger Sutschet zeigt, daß beides so nicht zutreffend ist, sondern daß vielmehr beide Haftungskonzepte in allen Rechtsordnungen vorkommen.
Nach überwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstörungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Gläubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Gläubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung für Schäden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsätze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Während das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verständnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verständnisses geändert, mit der Folge, daß das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf. In the literature concerning German contract law, the general opinion is that the debtor has to pay the creditor's interest only if the debtor is at fault, whereas in common law systems the debtor has to pay the interest even in there has been no negligence (strict liability). In this book, Holger Sutschet shows that these commonly-held beliefs have been oversimplified: in German law and in common law systems there is always not only a fault liability but a strict liability as well. In general, the debtor is strictly liable for the performance of the contract. Where damages however are concerned, the debtor may be strictly liable or fault liable only, depending on whether the parties have agreed upon the debtor's duty to achieve the absence of damages as a result.
Nach überwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstörungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Gläubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Gläubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung für Schäden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsätze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Während das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verständnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verständnisses geändert, mit der Folge, daß das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf. In the literature concerning German contract law, the general opinion is that the debtor has to pay the creditor's interest only if the debtor is at fault, whereas in common law systems the debtor has to pay the interest even in there has been no negligence (strict liability). In this book, Holger Sutschet shows that these commonly-held beliefs have been oversimplified: in German law and in common law systems there is always not only a fault liability but a strict liability as well. In general, the debtor is strictly liable for the performance of the contract. Where damages however are concerned, the debtor may be strictly liable or fault liable only, depending on whether the parties have agreed upon the debtor's duty to achieve the absence of damages as a result.
Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Trier; 1999 Promotion; 2005 Habilitation; wissenschaftlicher Assistent an der Universität Trier.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht |
| Schlagworte | Leistungsstörungsrecht • Schuldrecht • Vertragshaftung |
| ISBN-10 | 3-16-157955-0 / 3161579550 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157955-4 / 9783161579554 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
Case mit Freischaltschlüssel
Freischaltcode (2022)
Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH (Hersteller)
CHF 159,95