Beschleunigter Rechtsschutz für Zahlungsgläubiger in Europa
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur vorweggenommenen Befriedigung bei Anhängikeit der Hauptsache
2024
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-163171-9 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-163171-9 (ISBN)
Das deutsche Prozeßrecht gibt dem Beklagten viele Möglichkeiten, ein Gerichtsverfahren zu verschleppen. Dadurch kommt das Urteil oft so spät, daß der Kläger in der Zwischenzeit insolvent geworden ist. Sven Mossler plädiert dafür, diese Rechtsschutzlücke durch die Schaffung eines Instituts zur vorweggenommenen Befriedigung eines Zahlungsklägers zu schließen und formuliert einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag.
Eine gute Justizgewährung erfordert nicht nur gerechte Ergebnisse, sondern auch schnelle Entscheidungen. Das Problem überlanger Verfahrensdauer der Zivilprozesse stellt sich zwar nicht in allen Rechtsordnungen in gleicher Weise: In Deutschland kommen ca. 90% aller Zivilverfahren innerhalb eines Jahres zum Abschluß, in Italien dagegen nur 11% und in England nur 51%. Dennoch kann es auch in Deutschland - insbesondere in Bau- oder Schadensersatzprozessen - dazu kommen, daß der Kläger mehrere Jahre warten muß, bis er einen vollstreckbaren Titel erhält, denn der Richter hat nach geltendem Recht keine Handhabe, dem Kläger eine (unter Umständen teilweise) vorweggenommene Befriedigung seines Anspruchs zu verschaffen. Die Nachteile und Gefahren des Zeitablaufs, die im schlimmsten Fall zu seiner Insolvenz führen können, in jedem Fall aber seine Liquidität einschränken, trägt also in Deutschland alleine der Kläger. Die Gewährung von Verzugszinsen und -schadensersatz schafft hier nur begrenzt Abhilfe. Sven Mossler plädiert vor diesem Hintergrund dafür, nach dem Vorbild der Prozeßsysteme Italiens ("provvedimenti anticipatori di condanna"), Frankreichs ("référé-provision") und Englands ("interim payment order") ein Institut zur vorweggenommenen Befriedigung eines Zahlungsklägers bei Anhängigkeit der Hauptsache zu schaffen und formuliert einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag. Good granting of justice demands just results and fast decisions as well. The problem of lengthy court proceedings is not quite the same in all legal systems, but in Germany it can happen that the plaintiff has to wait for several years until he obtains an executory title. The disadvantages and risks of the passage of time, which in the worst case can lead to insolvency, are born by the plaintiff alone. Against this backdrop, Sven Mossler argues in favor of the creation of an institute for anticipated payment of a creditor, taking the systems in Italy, France and England as an example, and he gives a concrete proposal for this legislation.
Eine gute Justizgewährung erfordert nicht nur gerechte Ergebnisse, sondern auch schnelle Entscheidungen. Das Problem überlanger Verfahrensdauer der Zivilprozesse stellt sich zwar nicht in allen Rechtsordnungen in gleicher Weise: In Deutschland kommen ca. 90% aller Zivilverfahren innerhalb eines Jahres zum Abschluß, in Italien dagegen nur 11% und in England nur 51%. Dennoch kann es auch in Deutschland - insbesondere in Bau- oder Schadensersatzprozessen - dazu kommen, daß der Kläger mehrere Jahre warten muß, bis er einen vollstreckbaren Titel erhält, denn der Richter hat nach geltendem Recht keine Handhabe, dem Kläger eine (unter Umständen teilweise) vorweggenommene Befriedigung seines Anspruchs zu verschaffen. Die Nachteile und Gefahren des Zeitablaufs, die im schlimmsten Fall zu seiner Insolvenz führen können, in jedem Fall aber seine Liquidität einschränken, trägt also in Deutschland alleine der Kläger. Die Gewährung von Verzugszinsen und -schadensersatz schafft hier nur begrenzt Abhilfe. Sven Mossler plädiert vor diesem Hintergrund dafür, nach dem Vorbild der Prozeßsysteme Italiens ("provvedimenti anticipatori di condanna"), Frankreichs ("référé-provision") und Englands ("interim payment order") ein Institut zur vorweggenommenen Befriedigung eines Zahlungsklägers bei Anhängigkeit der Hauptsache zu schaffen und formuliert einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag. Good granting of justice demands just results and fast decisions as well. The problem of lengthy court proceedings is not quite the same in all legal systems, but in Germany it can happen that the plaintiff has to wait for several years until he obtains an executory title. The disadvantages and risks of the passage of time, which in the worst case can lead to insolvency, are born by the plaintiff alone. Against this backdrop, Sven Mossler argues in favor of the creation of an institute for anticipated payment of a creditor, taking the systems in Italy, France and England as an example, and he gives a concrete proposal for this legislation.
Geboren 1975; Jurastudium in Freiburg i. Br. und Grenoble; 2003 Promotion; Rechtsreferendar am Kammergericht und Juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.
| Erscheint lt. Verlag | 5.7.2024 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Internationales Privatrecht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht | |
| Schlagworte | Rechtsschutzgewährung • Völkerrecht • Zivilverfahrensrecht |
| ISBN-10 | 3-16-163171-4 / 3161631714 |
| ISBN-13 | 978-3-16-163171-9 / 9783161631719 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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