Das datenschutzrechtliche Medienprivileg unter Behördenaufsicht?
Der unionsrechtliche Rahmen für die Anpassung der medienrechtlichen Bereichsausnahmen (in § 9c, § 57 RStV-E und den Landespressegesetzen) an die EU-Datenschutz-Grundverordnung
2018
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-156107-8 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-156107-8 (ISBN)
Zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen des sogenannten "Medienprivilegs", d.h. der Freistellung der Medien vom Datenschutz, vermisst Matthias Cornils die Reichweite der neuen Öffnungsklauseln in Art. 85 EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die deutschen Bereichsausnahmen für die Presse und die elektronischen Medien bleiben danach auch künftig zulässig.
Mit dem Bedeutungszuwachs des Datenschutzrechts gerät auch das datenschutzrechtliche "Medienprivileg", d.h. die weitgehende Freistellung von Presse, Rundfunk und Telemedien von datenschutzrechtlichen Anforderungen, unter Druck. Im Zuge der notwendigen Anpassung der deutschen Regelungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist Streit über den zulässigen Umfang dieser Bereichsausnahmen entstanden. Dabei geht es nicht nur um fachliche Details und Notwendigkeiten, die sich aus der Umstellung der Rechtsgrundlagen ergeben. Vielmehr werden grundlegende Auffassungsunterschiede im Verständnis der Funktionsbedingungen von Kommunikationsfreiheit einerseits und der Aufgabe datenschutzrechtlichen Persönlichkeitsschutzes andererseits sichtbar. Matthias Cornils leistet einen Beitrag zu dieser Debatte, indem er die Reichweite der einschlägigen neuen Öffnungsklauseln in Art. 85 DS-GVO vermisst. When it comes to clarifying the legal requirements of the "media privilege", which basically exempts the media from data protection, Matthias Cornils finds that there is scope missing in the new opening clauses of Art. 85 of the EU's Data Protection Regulation. Germany's exemptions for the press and electronic media will remain permissible in the future.
Mit dem Bedeutungszuwachs des Datenschutzrechts gerät auch das datenschutzrechtliche "Medienprivileg", d.h. die weitgehende Freistellung von Presse, Rundfunk und Telemedien von datenschutzrechtlichen Anforderungen, unter Druck. Im Zuge der notwendigen Anpassung der deutschen Regelungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist Streit über den zulässigen Umfang dieser Bereichsausnahmen entstanden. Dabei geht es nicht nur um fachliche Details und Notwendigkeiten, die sich aus der Umstellung der Rechtsgrundlagen ergeben. Vielmehr werden grundlegende Auffassungsunterschiede im Verständnis der Funktionsbedingungen von Kommunikationsfreiheit einerseits und der Aufgabe datenschutzrechtlichen Persönlichkeitsschutzes andererseits sichtbar. Matthias Cornils leistet einen Beitrag zu dieser Debatte, indem er die Reichweite der einschlägigen neuen Öffnungsklauseln in Art. 85 DS-GVO vermisst. When it comes to clarifying the legal requirements of the "media privilege", which basically exempts the media from data protection, Matthias Cornils finds that there is scope missing in the new opening clauses of Art. 85 of the EU's Data Protection Regulation. Germany's exemptions for the press and electronic media will remain permissible in the future.
Geboren 1965; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 1995 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2008 Inhaber der Professur für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Direktor und Lehrbeauftragter des Mainzer Medieninstituts.
| Erscheint lt. Verlag | 21.6.2018 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Schriften zum Medienrecht und Kommunikationsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | DS-GVO • informationelle Selbstbestimmung • Medienfreiheit • Medienrecht • Öffnungsklausel • Persönlichkeitsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-156107-4 / 3161561074 |
| ISBN-13 | 978-3-16-156107-8 / 9783161561078 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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