Die Bedeutung des Rechts für die Stabilität des Geldes
2023
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-162395-0 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-162395-0 (ISBN)
Eine Aufgabe der EZB ist die Sicherung der Preisstabilität. Welche Rolle spielt dabei die Rechtswissenschaft? Was kann die EZB tun, wenn ihre Vorgaben nicht eingehalten werden? Welchen Formen und Grenzen unterliegt ihre Aufsicht? Lars Dittrich entwickelt aus diesen Leitfragen erstmals ein theoriegestütztes System zum Recht der Geldwertstabilität.
Der stabile Geldwert des Euro ist unionales Ziel und zentralbanklicher Auftrag. Welchen Beitrag leistet das Recht, um dieses Ziel zu erreichen? Für eine Antwort bedarf es zunächst der Vergewisserung ihres Zentralbegriffes, der Bestimmung, was das Recht unter "Preisstabilität" versteht. Sodann sind die Zentralbanken als maßgebliche Akteure der Geldpolitik in den Blick zu nehmen. Nach außen sichert die Unabhängigkeit sie vor stabilitätswidrigem Einfluss, entzieht sie damit aber auch jeglicher Aufsicht. Eine Möglichkeit zur Korrektur könnte darin liegen, die Zentralbankspitze mit Blick auf ihre Stabilitätsorientierung zu berufen und zu vergüten. Im Zentralbanksystem konkretisiert der EZB-Rat die Stabilitätsvorgabe, obliegt dem Direktorium die Durchführung, den nationalen Zentralbanken der Vollzug der Geldpolitik. Dieses mehrstufige System birgt Steuerungsvorteile, aber auch das Bedürfnis nach Kontrolle. Was kann die EZB tun, wenn ihre Vorgaben nicht eingehalten werden? Welchen Formen und Grenzen unterliegt ihre Aufsicht? Lars Dittrich entwickelt aus diesen Leitfragen erstmals ein theoriegestütztes System zum Recht der Geldwertstabilität. One European Central Bank task is to secure price stability. What role does law play here? What can the bank do if its stipulations are not met? Which forms and limits does it oversee? Lars Dittrich develops the first theoretically-founded system of rights for monetary stability from these key questions.
Der stabile Geldwert des Euro ist unionales Ziel und zentralbanklicher Auftrag. Welchen Beitrag leistet das Recht, um dieses Ziel zu erreichen? Für eine Antwort bedarf es zunächst der Vergewisserung ihres Zentralbegriffes, der Bestimmung, was das Recht unter "Preisstabilität" versteht. Sodann sind die Zentralbanken als maßgebliche Akteure der Geldpolitik in den Blick zu nehmen. Nach außen sichert die Unabhängigkeit sie vor stabilitätswidrigem Einfluss, entzieht sie damit aber auch jeglicher Aufsicht. Eine Möglichkeit zur Korrektur könnte darin liegen, die Zentralbankspitze mit Blick auf ihre Stabilitätsorientierung zu berufen und zu vergüten. Im Zentralbanksystem konkretisiert der EZB-Rat die Stabilitätsvorgabe, obliegt dem Direktorium die Durchführung, den nationalen Zentralbanken der Vollzug der Geldpolitik. Dieses mehrstufige System birgt Steuerungsvorteile, aber auch das Bedürfnis nach Kontrolle. Was kann die EZB tun, wenn ihre Vorgaben nicht eingehalten werden? Welchen Formen und Grenzen unterliegt ihre Aufsicht? Lars Dittrich entwickelt aus diesen Leitfragen erstmals ein theoriegestütztes System zum Recht der Geldwertstabilität. One European Central Bank task is to secure price stability. What role does law play here? What can the bank do if its stipulations are not met? Which forms and limits does it oversee? Lars Dittrich develops the first theoretically-founded system of rights for monetary stability from these key questions.
Studium der Rechtswissenschaft in Greifswald, Pau (Frankreich) und Heidelberg; 2010 erstes Staatsexamen; 2013 Promotion; 2013-15 Referendariat am OLG Karlsruhe, LG Mosbach.
| Erscheint lt. Verlag | 5.4.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Schlagworte | Bundesbank • Euro • EZB • Inflation • Preisstabilität • Zentralbank |
| ISBN-10 | 3-16-162395-9 / 3161623959 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162395-0 / 9783161623950 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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