Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein - GstG 2025
Seiten
2025
epubli (Verlag)
9783819758737 (ISBN)
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9783819758737 (ISBN)
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein - GstG) 2025
Das Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (GstG) wurde am 13. Dezember 1994 erlassen und verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes zu erreichen. Es verpflichtet das Land, die Gemeinden, Kreise, Ämter sowie andere öffentliche Träger zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Frauenförderplänen (§ 11 GstG), die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten (§ 18 GstG) und die Einführung von Vorrangregelungen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten (§§ 3–5 GstG). Diese Maßnahmen sollen insbesondere in Bereichen mit geringer Frauenrepräsentation dazu beitragen, strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind dabei von fachlichen Weisungen frei und haben ein umfassendes Beteiligungsrecht in Personalangelegenheiten (§ 19–21 GstG). Zudem sind sie verpflichtet, regelmäßig über die Fortschritte der Gleichstellungsmaßnahmen zu berichten (§ 24 GstG). Das Gesetz dient somit der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Das Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (GstG) wurde am 13. Dezember 1994 erlassen und verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes zu erreichen. Es verpflichtet das Land, die Gemeinden, Kreise, Ämter sowie andere öffentliche Träger zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Frauenförderplänen (§ 11 GstG), die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten (§ 18 GstG) und die Einführung von Vorrangregelungen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten (§§ 3–5 GstG). Diese Maßnahmen sollen insbesondere in Bereichen mit geringer Frauenrepräsentation dazu beitragen, strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind dabei von fachlichen Weisungen frei und haben ein umfassendes Beteiligungsrecht in Personalangelegenheiten (§ 19–21 GstG). Zudem sind sie verpflichtet, regelmäßig über die Fortschritte der Gleichstellungsmaßnahmen zu berichten (§ 24 GstG). Das Gesetz dient somit der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Gesetze24 bietet konsolidierte Gesetzestexte im Taschenbuchformat. Die Werke beinhalten ausgewählte Gesetze aus dem deutschen Bundes- und Landesrecht und richten sich an Juristen, Studierende, Auszubildende sowie an alle, die im beruflichen Alltag oder für Prüfungen schnell auf aktuelle Gesetzestexte zugreifen möchten.
| Erscheinungsdatum | 08.07.2025 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 39 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Schlagworte | Berichtspflicht Gleichstellung • Familienfreundliche Arbeitsbedingungen • Frauenförderplan Schleswig-Holstein • Gleichstellungsbeauftragte • Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein • GstG • Personalbeteiligung |
| ISBN-13 | 9783819758737 / 9783819758737 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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