Absolute Wirkung obligatorischer Rechte
Das schuldvertragliche Recht zur Sachnutzung als allseitig geschütztes Herrschaftsrecht
Seiten
2025
Mohr Siebeck (Verlag)
9783161646751 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
9783161646751 (ISBN)
Das schuldvertragliche Recht zur Nutzung einer fremden Sache entfaltet, anders als allgemein angenommen, nicht nur relative Wirkung zwischen den Vertragsparteien. Vielmehr stellt sich das obligatorische Recht als ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht dar.
Die Nutzung fremder Sachen auf schuldvertraglicher Grundlage ist zentraler Bestandteil des Rechts- und Wirtschaftslebens. Kernelement dieser Gebrauchsüberlassung ist das obligatorische Nutzungsrecht, das gemeinhin als eine rein relative Befugnis im Verhältnis zum Vertragspartner verstanden wird. Gleichwohl ist ein absoluter Schutz gegenüber Dritten anerkannt, dies allerdings nur, wenn und weil neben das obligatorische Recht zusätzlich der Sachbesitz tritt. Für diese Sichtweise fehlt es jedoch an einer überzeugenden Begründung: Die faktische Sachherrschaft kann den "dogmatischen Quantensprung" von Relativität zu Absolutheit nicht erklären. Überzeugender ist es, die allgemein akzeptierte These, obligatorische Rechte seien stets relative Rechte, zu hinterfragen und einen Gegenentwurf zu entwickeln: Das obligatorische Nutzungsrecht ist hiernach ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht.
Die Nutzung fremder Sachen auf schuldvertraglicher Grundlage ist zentraler Bestandteil des Rechts- und Wirtschaftslebens. Kernelement dieser Gebrauchsüberlassung ist das obligatorische Nutzungsrecht, das gemeinhin als eine rein relative Befugnis im Verhältnis zum Vertragspartner verstanden wird. Gleichwohl ist ein absoluter Schutz gegenüber Dritten anerkannt, dies allerdings nur, wenn und weil neben das obligatorische Recht zusätzlich der Sachbesitz tritt. Für diese Sichtweise fehlt es jedoch an einer überzeugenden Begründung: Die faktische Sachherrschaft kann den "dogmatischen Quantensprung" von Relativität zu Absolutheit nicht erklären. Überzeugender ist es, die allgemein akzeptierte These, obligatorische Rechte seien stets relative Rechte, zu hinterfragen und einen Gegenentwurf zu entwickeln: Das obligatorische Nutzungsrecht ist hiernach ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht.
Born 1987; studied Catholic theology and German language and literature at the University of Bochum; 2009 Bachelor of Arts; studied law at the University of Bonn and York Law School; 2014 First State Examination in Law; 2017 PhD; 2019 Second State Examination in Law; 2024 Habilitation; Academic Councilor at the Institute for German and International Civil Procedure Law; Deputy Chair at the Universities of Bonn and Heidelberg.
| Erscheinungsdatum | 30.09.2025 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Privatum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 232 mm |
| Gewicht | 564 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Besitz • Gebrauchsüberlassung • Rechtszuweisung • Verdinglichung • Verfügung |
| ISBN-13 | 9783161646751 / 9783161646751 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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