Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards im Bankenaufsichtsrecht
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Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards sind eigene »Rechtsakte«. Sie ergehen zwar regelmäßig in der Form der Verordnung und sind delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte. Dessen ungeachtet bilden technische Standards eine Rangqualität sui generis und sind daher besonders zu behandeln. Dies drückt sich bei der Abgrenzung der technischen Standards untereinander aus. Deutlich wird dies auch beim Rangverhältnis, bei der Auslegung, beim Rechtsschutz und beim Rechtsvergleich.
Die European Banking Authority entwirft technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Sie ergehen regelmäßig als Verordnungen und sind delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte gemäß Art. 290 f. AEUV. Daniel Schilke prüft die technischen Standards am Demokratieprinzip und dem Prinzip des institutionellen Gleichgewichts. Technischen Standards kommt eine Rangqualität sui generis zu, was eine besondere Behandlung impliziert: Diese spezifische Einordnung wird unter anderem bei der Abgrenzung der technischen Standards erkennbar. Die Methoden zur Auslegung des Sekundärrechts sind anzupassen. Das Mandat der Europäischen Zentralbank im Single Supervisory Mechanism ist restriktiv auszulegen; die Dichotomie zwischen Aufsicht und Regulierung ist zu stärken. Effektiver Rechtsschutz gegen technische Standards ist weiter auszubauen. Im Vergleich mit dem deutschen, belgischen, spanischen und US-amerikanischen Recht tritt die spezifische Einordnung ebenfalls deutlich hervor. »Regulatory and Implementing Technical Standards in Banking Supervisory Law«: The European Banking Authority drafts regulatory (RTS) and implementing technical standards (ITS). They are regularly issued as regulations and are delegated or implementing acts pursuant to Art. 290 et seq. TFEU. Technical standards have ›sui generis‹ hierarchical status. They must be given special treatment regarding delimitation, interpretation, ECB’s standard setting, legal protection and comparative law.
Die European Banking Authority entwirft technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Sie ergehen regelmäßig als Verordnungen und sind delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte gemäß Art. 290 f. AEUV. Daniel Schilke prüft die technischen Standards am Demokratieprinzip und dem Prinzip des institutionellen Gleichgewichts. Technischen Standards kommt eine Rangqualität sui generis zu, was eine besondere Behandlung impliziert: Diese spezifische Einordnung wird unter anderem bei der Abgrenzung der technischen Standards erkennbar. Die Methoden zur Auslegung des Sekundärrechts sind anzupassen. Das Mandat der Europäischen Zentralbank im Single Supervisory Mechanism ist restriktiv auszulegen; die Dichotomie zwischen Aufsicht und Regulierung ist zu stärken. Effektiver Rechtsschutz gegen technische Standards ist weiter auszubauen. Im Vergleich mit dem deutschen, belgischen, spanischen und US-amerikanischen Recht tritt die spezifische Einordnung ebenfalls deutlich hervor. »Regulatory and Implementing Technical Standards in Banking Supervisory Law«: The European Banking Authority drafts regulatory (RTS) and implementing technical standards (ITS). They are regularly issued as regulations and are delegated or implementing acts pursuant to Art. 290 et seq. TFEU. Technical standards have ›sui generis‹ hierarchical status. They must be given special treatment regarding delimitation, interpretation, ECB’s standard setting, legal protection and comparative law.
1. Grundlagen
Single Rulebook des Bankenaufsichtsrechts – Delegierte Rechtsakte – Technische Regulierungsstandards und deren Vereinbarkeit mit dem Primärrecht – Durchführungsrechtsakte sowie Durchführungsstandards und deren Vereinbarkeit mit dem Primärrecht
2. Innenperspektiven
Abgrenzung von Durchführungs- und Regulierungsstandards – Normqualität und Rang – Auslegung technischer Standards
3. Außenperspektiven
Verhältnis zu Normen der Europäischen Zentralbank – Rechtsschutz – Rechtsvergleich
| Erscheinungsdatum | 21.09.2025 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft ; 229 |
| Zusatzinfo | 2 Abb.; 398 S., 2 schw.-w. Abb. |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 157 x 233 mm |
| Gewicht | 600 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht |
| Schlagworte | Abgrenzung • Anti-Money Laundering Authority • Bankenaufsicht • delegierte Rechtsakte • Durchführungsrechtsakte • Europäische Union • Europäische Zentralbank • European banking authority • Gesetzgebung • ITS (Implementing Technical Standards) • Rechtsvergleich • Regulierung • RTS (Regulatory Technical Standards) • Single Rulebook • Single Supervisory Mechanism |
| ISBN-13 | 9783428194506 / 9783428194506 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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