Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 3. Auflage
DATEV (Verlag)
9783962761455 (ISBN)
4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.Neben dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik, werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.Mit Hilfe der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.Mit der 3. Auflage werden gesetzliche Änderungen aufgegriffen, die den Anwendungsbereich, aber auch einzelne inhaltliche Aspekte der Gewinnermittlung nach
4 Abs. 3 EStG betreffen, z. B.- Umsatz-/JÜ-Grenze in
241a HGB- Umsatz-/Gewinngrenze in
141 AO- GoBD- Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege- Voraussetzungen und Möglichkeiten für Sonderabschreibungen- Schwellenwert für Ist-Besteuerung, etc.Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer die Steuerberatungskanzlei der richtige Ansprechpartner.
Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig. Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.
1Einleitung
2Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2.1Vorbemerkung
2.2Einzelunternehmen
2.2.1Gewerbliche Betriebe
2.2.1.1Handelsrechtliche Buchführungspflicht
2.2.1.2Steuerrechtliche Buchführungspflicht
2.2.2Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
2.2.3Freiberufliche Betriebe
2.3Personengesellschaften
2.4Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften
2.5Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3.1Allgemeine Grundsätze
3.2Abgrenzung relevanter Größen der Gewinnermittlung
3.2.1Betriebsvermögen
3.2.2Betriebseinnahmen und Zuflussprinzip
3.2.3Betriebsausgaben und Abflussprinzip
3.3Aufzeichnungspflichten und deren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
3.3.1Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen
3.3.2Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
3.3.3Formale Anforderungen an Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4.1Vorbemerkung
4.2Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
4.3Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen
4.4Durchlaufende Posten
4.5Darlehen
4.5.1Behandlung beim Darlehensnehmer
4.5.2Behandlung beim Darlehensgeber
4.6Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.1Hintergrund
4.6.2Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.2.1Geringwertige Wirtschaftsgüter
4.6.2.2Sammelposten
4.6.2.3Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung (AfS)
4.6.3Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und vergleichbare Wirtschaftsgüter
4.7Einlagen und Entnahmen
4.8Steuerfreie Betriebseinnahmen und nichtabziehbare Betriebsausgaben
5Wechsel der Gewinnermittlungsmethode
5.1Vorbemerkung
5.2Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
5.2.1Anwendungsfälle
5.2.2Vorgehensweise
5.2.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.2.4Besteuerung des Übergangsgewinns
5.3Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
5.3.1Anwendungsfälle
5.3.2Vorgehensweise
5.3.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.3.4Besteuerung des Übergangsgewinns
6Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
6.1Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer
6.1.1Hintergrund
6.1.2Steuerfreie Rücklagen
6.1.2.1Steuerfreie Rücklagen nach § 6c EStG
6.1.2.2Steuerfreie Rücklagen nach R 6.6 EStG
6.1.3Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
6.1.3.1Voraussetzungen
6.1.3.2Wirkung
6.1.4Sonderabschreibungen nach § 7b EStG
6.1.4.1Voraussetzungen
6.1.4.2Wirkung
6.1.5Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
6.1.5.1Voraussetzungen
6.1.5.2Wirkung
6.2Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer
6.2.1Hintergrund
6.2.2Kleinunternehmer
6.2.2.1Voraussetzungen
6.2.2.2Wirkung
6.2.3Istbesteuerung
6.2.3.1Voraussetzungen
6.2.3.2Wirkung
6.2.4Durchschnittssatzbesteuerung
6.2.4.1Voraussetzung
6.2.4.2Wirkung
6.3Deklaration der Einkommensteuer
6.3.1Struktur der Einkommensteuererklärung
6.3.2Hauptvordruck (Anlage EÜR)
6.3.2.1Allgemeine Angaben
6.3.2.2Gewinnermittlung
6.3.2.3Ermittlung des Gewinns
6.3.2.4Anlageverzeichnis EÜR (Anlage AVEÜR)
6.3.3Anlage SZ als zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen
6.3.4Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften
6.3.4.1Hintergrund
6.3.4.2Anlage SE zur Anlage EÜR
6.3.4.3Anlage AVSE zur Anlage EÜR
6.3.4.4Anlage ER zur Anlage EÜR
7Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen
7.1Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
7.2Kreditvergabe und Datenübermittlung an Banken (EÜR-Taxonomie)
7.2.1Grundlagen zu XBRL
7.2.2Aufbau und Inhalt der EÜR-Taxonomie
7.2.2.1Vorbemerkung
7.2.2.2Aufbau der EÜR-Taxonomie
7.3Einnahmen-Ausgaben-BWA
8Anhang – Übersicht der relevanten Aufzeichnungspflichten
9Anlage
Literaturverzeichnis
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die im Rahmen der Steuerdeklaration bestimmter Unternehmen zu erstellen ist. Nach 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen gegenüber Banken als Informationsgrundlage nicht ausreichend.Neben dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung, Kleinunternehmerregelung) sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR im Rahmen von ELSTER, EÜR-Taxonomie) herausgearbeitet.Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein freiwilliger Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Buchführung mit Bilanzierung sinnvoll sein.Nürnberg, im Juni 2025Dr. Johannes Riepolt
| Erscheinungsdatum | 01.08.2025 |
|---|---|
| Verlagsort | Deutschland |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 130 x 190 mm |
| Einbandart | gebunden |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Steuern / Steuererklärung |
| Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
| Schlagworte | 4 Abs. 3 EStG • § 4 Abs. 3 EStG • Abschreibungsverzeichnis • Anlage EÜR • Anlage- und Grundstücksverzeichnisse • Besteuerungssystematik • Betriebsausgaben • Betriebseinnahmen • Betriebswirtschaftliche Beratung • Bilanz • Buchführung • Datenübermittlung • Einnahmen-Überschuss-Rechnung • EÜR • freiwillige Buchführung • Gewinnermittlung • GoBD • Ist- und Sollversteuerung • Kleinunternehmerregelung • Kreditanfragen • Sonderabschreibungen • steuerliche Zwecke • Taxonomie • Überschuss • Umsatzsteuer |
| ISBN-13 | 9783962761455 / 9783962761455 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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