Das informatorische Gespräch im ärztlichen Behandlungsverhältnis
Eine Untersuchung zur Reichweite des § 630c Abs. 2 S. 1 BGB mit besonderem Blick auf den Indikationsbegriff
Seiten
Inwieweit muss der behandelnde Arzt, der dem Patienten gegenüber zur Erläuterung der Behandlung verpflichtet ist, dessen persönliche Situation erfassen und in die Erklärung einbeziehen? Mithilfe eines erweiterten Indikationsbegriffs legt Robin Stubenrauch dar, dass die Informationspflichten neben der rein medizinischen Bewertung in bestimmten Fällen auch persönlichkeitsbegründende Faktoren des Patienten umfassen können.
Im Zentrum der ärztlichen Informationspflichten steht die Sicherstellung des Behandlungserfolgs. Doch darf sich der Arzt hierbei auf das klinische Krankheitsbild des Patienten zurückziehen oder kann es geboten sein, auch dessen persönliche und berufliche Hintergründe zu erfragen? Robin Stubenrauch untersucht, inwieweit psychosoziale Faktoren zur Ausdehnung der medizinischen Indikation führen und auf das informatorische Arzt-Patienten-Gespräch nach
630c Abs. 2 S. 1 BGB abfärben können. Der Autor entwickelt Rahmenparameter, welche die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaft kommunizierten Behandlungsplanung und die Stellung einer nicht patientengerechten Indikation in den Blick nehmen. In diesem Kontext werden der Kommunikationsprozess sowie der Verantwortungsbereich zwischen Arzt und Patient auch aus einem interdisziplinären Blickwinkel analysiert.
Im Zentrum der ärztlichen Informationspflichten steht die Sicherstellung des Behandlungserfolgs. Doch darf sich der Arzt hierbei auf das klinische Krankheitsbild des Patienten zurückziehen oder kann es geboten sein, auch dessen persönliche und berufliche Hintergründe zu erfragen? Robin Stubenrauch untersucht, inwieweit psychosoziale Faktoren zur Ausdehnung der medizinischen Indikation führen und auf das informatorische Arzt-Patienten-Gespräch nach
630c Abs. 2 S. 1 BGB abfärben können. Der Autor entwickelt Rahmenparameter, welche die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaft kommunizierten Behandlungsplanung und die Stellung einer nicht patientengerechten Indikation in den Blick nehmen. In diesem Kontext werden der Kommunikationsprozess sowie der Verantwortungsbereich zwischen Arzt und Patient auch aus einem interdisziplinären Blickwinkel analysiert.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Universität Göttingen; 2020 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht der Bucerius Law School; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat am OLG Celle.
| Erscheinungsdatum | 03.04.2025 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum Medizin- und Gesundheitsrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 232 mm |
| Gewicht | 564 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
| Schlagworte | Arzt-Patienten-Verhältnis • Informationspflichten • Nachfrageverpflichtung • therapeutische Aufklärung |
| ISBN-10 | 3-16-164264-3 / 3161642643 |
| ISBN-13 | 978-3-16-164264-7 / 9783161642647 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
mit Arbeits-, Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht
Buch | Softcover (2024)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 20,85