Medientransparenzgesetz
Kommentar
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Das Medientransparenz-Gesetz verpflichtet die Bundesministerien, Landesregierungen und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, aber auch alle anderen mit Verwaltungsaufgaben befassten öffentlichen Körperschaften und Unternehmungen halbjährlich zur Bekanntgabe ihrer an Print- und elektronische Medien erteilten Werbeaufträge und Förderungen. Der Kreis der potenziell meldepflichtigen Körperschaften und Unternehmen (sog. Rechtsträger) bestimmt sich danach, ob sie der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Die Medienbehörde KommAustria sammelt die Meldungen und bereitet sie für die Veröffentlichung im Internet auf. Sie trägt damit zur Transparenz in diesem sonst weniger beachteten Bereich staatlichen Handelns bei.
In dem Werk werden die Fragen, die sich in der Durchführung des Medien-Transparenzgesetzes stellen, umfassend behandelt. Dies betrifft einerseits die Meldepflicht bestimmter Rechtsträger wie öffentlicher Unternehmen, und andererseits die Einordnung von komplexen Werbepraktiken wie das Sponsoring von Veranstaltungen (Logos auf den Dressen, Bandenwerbung) oder digitaler Werbekampagnen im Internet („programmatische Werbung“) als meldepflichtige Leistungen. Durch die Novelle des Medien-Transparenzgesetzes im Jahr 2023 (BGBl I 50/2023) wurde die Meldepflicht u.a. auf sämtliche Bereiche der Außenwerbung erweitert.
Der vorliegende Kommentar gibt eine systematische Darstellung der Grundlagen dieses Rechtsbereichs, arbeitet die diesbezüglichen Entscheidungen der Behörden und Gerichte auf und bietet so eine Hilfestellung in der praktischen Anwendung des Gesetzes.
Der Autor: Mag. Stefan Rauschenberger ist Leiter der Rechtsabteilung des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH und ist unmittelbar mit der Anwendung der Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes befasst.
In dem Werk werden die Fragen, die sich in der Durchführung des Medien-Transparenzgesetzes stellen, umfassend behandelt. Dies betrifft einerseits die Meldepflicht bestimmter Rechtsträger wie öffentlicher Unternehmen, und andererseits die Einordnung von komplexen Werbepraktiken wie das Sponsoring von Veranstaltungen (Logos auf den Dressen, Bandenwerbung) oder digitaler Werbekampagnen im Internet („programmatische Werbung“) als meldepflichtige Leistungen. Durch die Novelle des Medien-Transparenzgesetzes im Jahr 2023 (BGBl I 50/2023) wurde die Meldepflicht u.a. auf sämtliche Bereiche der Außenwerbung erweitert.
Der vorliegende Kommentar gibt eine systematische Darstellung der Grundlagen dieses Rechtsbereichs, arbeitet die diesbezüglichen Entscheidungen der Behörden und Gerichte auf und bietet so eine Hilfestellung in der praktischen Anwendung des Gesetzes.
Der Autor: Mag. Stefan Rauschenberger ist Leiter der Rechtsabteilung des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH und ist unmittelbar mit der Anwendung der Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes befasst.
Mag. Stefan Rauschenberger ist Leiter der Rechtsabteilung des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH und ist unmittelbar mit der Anwendung der Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes befasst.
| Erscheinungsdatum | 21.12.2024 |
|---|---|
| Verlagsort | Wien (Vienna) |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Medienrecht | |
| Schlagworte | Inserate • Medienförderung • Medienkooperation • Medientransparenz • Werbeaufträge |
| ISBN-13 | 9783900741815 / 9783900741815 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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Recherche, Darstellung und Haftung im Recht der Medien
Buch | Hardcover (2024)
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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