Das Bundesverfassungsgericht und die Staatsrechtslehre
Schönburger Gespräche zu Recht und Staat
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Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Staatsrechtslehre oszilliert heute zwischen einer konstruktiven Mitarbeit an der Fortentwicklung des Verfassungsrechts auf der einen und einer zunehmenden Indifferenz, punktuellem Bashing sowie einer geradezu frivolen Lust am Untergang auf der anderen Seite.
Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Staatsrechtslehre oszilliert heute mehr denn je zwischen der traditionellen, konstruktiven Zusammenarbeit bei der theoretischen und dogmatischen Fortentwicklung des Verfassungsrechts auf der einen und einer zunehmenden Indifferenz, punktuellem Bashing sowie einer geradezu frivolen Lust am Untergang auf der anderen Seite. Man sollte dies nicht mit einem lakonischen Schulterzucken abtun. Diese Entwicklung mag bei manchen die Sorgen vor einer (eingebildeten) "hegemonialen" deutschen Staatsrechtslehre in Europa mindern; sie gefährdet auf mittlere Sicht jedoch nicht nur den Stellenwert des Grundgesetzes für unsere Staats- und Gesellschaftsordnung, sondern auch die über Jahrhunderte gewachsene, für den deutschen Kulturkreis prägende und global vielfach kopierte Symbiose, in der sich Rechtsprechung und Rechtswissenschaft auf Augenhöhe begegnen, wechselseitig befruchten und korrigieren.
Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Staatsrechtslehre oszilliert heute mehr denn je zwischen der traditionellen, konstruktiven Zusammenarbeit bei der theoretischen und dogmatischen Fortentwicklung des Verfassungsrechts auf der einen und einer zunehmenden Indifferenz, punktuellem Bashing sowie einer geradezu frivolen Lust am Untergang auf der anderen Seite. Man sollte dies nicht mit einem lakonischen Schulterzucken abtun. Diese Entwicklung mag bei manchen die Sorgen vor einer (eingebildeten) "hegemonialen" deutschen Staatsrechtslehre in Europa mindern; sie gefährdet auf mittlere Sicht jedoch nicht nur den Stellenwert des Grundgesetzes für unsere Staats- und Gesellschaftsordnung, sondern auch die über Jahrhunderte gewachsene, für den deutschen Kulturkreis prägende und global vielfach kopierte Symbiose, in der sich Rechtsprechung und Rechtswissenschaft auf Augenhöhe begegnen, wechselseitig befruchten und korrigieren.
Geboren 1959; 1987 Dr. jur. und 1991 Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität in München; 1999-2009 Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages; 2001 Professor für Öffentliches Recht und Recht der Europäischen Integration an der Universität Bayreuth; seit 2002 Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München; 2004-06 Mitglied im Vorstand der Vereinigung der Deutscher Staatsrechtslehrer; 2007-2009 Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen; 2009-10 Thüringer Innenminister; 2010-23 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
| Erscheinungsdatum | 11.09.2024 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 114 x 182 mm |
| Gewicht | 564 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Elfes-Urteil • Konstitutionalisierung • Professoren-Richter • PSPP-Urteil • Selbstbindung der Rechtsprechung • ultra-vires-Kontrolle |
| ISBN-10 | 3-16-164130-2 / 3161641302 |
| ISBN-13 | 978-3-16-164130-5 / 9783161641305 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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